Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
Das Angehörige einer Hi-Og keine Sonderrechte auf dem Weg zum Geräthehaus oder was auch immer haben.
So pauschal ist das einfach nur falsch ... :)

Die rechtliche Interpretation von §§ 35/38 hat der Bundesgerichtshof bereits in den 60er Jahren vorgenommen. die heutigen Urteile (egal ob AG, LG, OLG ...) sind ausschließlich nicht übertragbare Einzelfallentscheidungen, in denen es faktisch nur noch um eine Haftungsverteilung geht.

Egal ob Ehrenamtlicher in einer HiOrg oder - um auf den Thread zurückzukommen - Feuerwehr,
wirst du dich sehr schwer tun nachzuweisen,
das ohne deine spezielle Person ein Einsatz nicht oder nur sehr verzögert hätte stattfinden können.

Übrigens, eine zu geringe Mannschaftsstärke ist kein Argument,
hier sind die Verantwortlichen gefordert, entsprechende organisatorische Änderungen vorzunehmen.