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Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    also beim RD sind die sonderrechte fahrzeug gebunden bei POL und FW Personengebunden?!
    Nicht personengebunden sondern organisationsgebunden. Bei der Feuerwehr spielt jetzt auch noch die Landesgesetzgebung eine Rolle, sprich, wie ist dort die Organisation "Feuerwehr" definiert ...

    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    ich finde diesen beitrag sehr hilfreich muss ich ehrlich sagen der bringt mich persönlich weiter in meinem verständnis ob ich jetzt sonderrechte aufm dem weg zum Gerätehaus in anspruch nehmen darf oder nicht^^danke dafür;)
    Der Beitrag ist o.k., betrifft aber faktisch nur die Fahrt zum Einsatzort (nichts gegen die Kollegen vom VD, die sich teils wirklich Mühe bei den Unterweisungen geben).
    Eine Pauschalisierung der Gründe ist nicht möglich, da jeder Einsatz und jede Situation letztendlich individuell sind und somit eine pauschale Beurteilung nicht möglich ist.



    Wenn du nach einer Alarmierung zum Gerätehaus fährst, musst DU dich bei jeder einzelnen Übertretung fragen:

    Ist die Übertretung jetzt zwingend notwendig, um das Einsatzziel (Brandbekämpfung, Menschenrettung, ... ) zu erreichen?

    Und bei der Beantwortung dieser Frage muss ein klares, eindeutiges "JA" herauskommen.

    Denk daran: DU musst in der Regel nachweisen, das die Übertretung in der gewählten und praktizierten Form gerechtfertigt war!
    Geändert von Tus-bw (29.12.2010 um 09:57 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    [...]Der Beitrag ist o.k., betrifft aber faktisch nur die Fahrt zum Einsatzort (nichts gegen die Kollegen vom VD, die sich teils wirklich Mühe bei den Unterweisungen geben).[...]
    Danke, aber Du scheinst folgenden Satz in meinem Beitrag überlesen zu haben:
    Zitat Zitat von mir
    [...]Beide Herren erklärten, dass Einsatzkräfte im privaten KFZ auch auf dem Weg zur Wache/Unterkunft/Gerätehaus schon Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, wenn eine Alarmierung ihrer Einheit vorliegt.[...]
    Ist doch eindeutig, oder?

    Wichtig ist, dass man selbst im Einsatzfall auf dem Weg von der Wache zum Einsatzort ausschließlich Sonderrechte hat, da einem die in § 38 StVO vorgeschriebenen Kennzeichnungen Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn fehlen.
    Ohne die gibt's kein Wegerecht!
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Danke, aber Du scheinst folgenden Satz in meinem Beitrag überlesen zu haben:
    Ich habe den Beitrag gelesen, keine Sorge.

    Im Prinzip stimmt die Aussage der "beiden Herren" ...

    bis auf die Kleinigkeit, das auch für die Inanspruchnahme mit Privatfahrzeugen die Voraussetzungen in vollem Umfang erfüllt sein müssen und das zu jedem einzelnen Zeitpunkt, an dem du mit dem Privatfahrzeug die Vorschriften der StVO ignorierst.

    Kannst du das nicht nachweisen, hast du ein Problem.
    Die Aussage "Einsatz, #Einsatznummer#" reicht nicht unbedingt aus - Ermessensspielraum der Behörde (Opportunitätsprinzip).
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  4. #4
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    @marka: Sehr nützlicher Beitrag, jetzt würde mich aber mal interessieren, bei welchen 3 Einsätzen du erwischt wurdest.
    ---------------

    Generell ist es doch ganz einfach. Wir haben festgestellt, dass Sonderrechte für die Alarmfahrt (also mit Privat-Kfz) durchaus nicht verboten sind. Jetzt kommt der Teil, den hier einige nur aus Gesetzen herausinterpretieren wollen, die aber eigentlich gesunden Menschenverstand und gerade im Einsatz einen kühlen Kopf benötigen.

    Es sollte eigentlich jedem klar sein, dass man NIEMALS andere Verkehrsteilnehmer gefährden und auch nicht einschränken darf. Desweiteren sollte man einfach mal nachdenken, ob es wirklich notwendig ist, dass ich für einen Bagatelleinsatz Verkehrsregeln breche. Viele Dinge sollten eigentlich von selbst klar sein (Beispiel: siehe markas Beitrag).

    Also genau wie mit dem Funk, erst denken dann fahren (/sprechen).

  5. #5
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    Zitat Zitat von Hawkfighter Beitrag anzeigen
    ... erst denken dann fahren ...


    Nur leider wird der Kopf bei einer Alarmierung teils einfach zu Hause vergessen ...
    Und, du kannst erst dann über etwas nachdenken, wenn du weisst um was es geht.

    Die Diskussionen um das Thema zwingen da sicherlich nicht nur mir gewisse Zweifel auf.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  6. #6
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Danke, aber Du scheinst folgenden Satz in meinem Beitrag überlesen zu haben:

    Ist doch eindeutig, oder?

    Wichtig ist, dass man selbst im Einsatzfall auf dem Weg von der Wache zum Einsatzort ausschließlich Sonderrechte hat, da einem die in § 38 StVO vorgeschriebenen Kennzeichnungen Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn fehlen.
    Ohne die gibt's kein Wegerecht!
    Naja aber auf dem weg von der Wache zum Einsatzort fährt man für gewöhnlich mit so nem roten auto mit Blaulicht und so nem lauten Horn;)is bei uns in der Feuerwehr zumindest so üblich....weiß ja net wie des bei euch gehandelt wird:D

  7. #7
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    @ firefighter93: Ich denke es ist offensichtlich. Damit auch du es weißt (bzw. dich damit nicht mehr rausreden kannst), es gibt Feuerwehren, die nur ein Fahrzeug haben, und in denen die nachrückende Feuerwehrkräfte gezwungen sind, mit ihrem Privat-KFZ zur EST zu fahren. Andere Option wäre eine etwas größere Wehr mit 4-5 Fahrzeugen, wo Kameraden mit "Sponsorenautos" (mit Werbung beklebte Zivilfahrzeuge) nachrücken können.

    . . . und ja du hast jetzt richtig geraten, diese haben dann auch kein Wegerecht, obwohl sie in Feuerwehrklamotten direkt von der Wache zur EST fahren.

  8. #8
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    Naja aber auf dem weg von der Wache zum Einsatzort fährt man für gewöhnlich mit so nem roten auto mit Blaulicht und so nem lauten Horn;)is bei uns in der Feuerwehr zumindest so üblich....weiß ja net wie des bei euch gehandelt wird:D
    Prinzipiell stimmt das schon.
    Gegenfrage:
    Wie viele Feuerwehren kennst Du, bei denen im Einsatzfall für jede aktive Einsatzkraft ein Platz in Feuerwehrfahrzeugen sichergestellt ist?

    Ergo: "kleine" Ortswehr (34 aktive) mit einem TSF (Staffelfahrzeug, also 1-5)

    Nehmt doch die Aussage von überhose mit dem Zigeunertrupp nicht so wörtlich! Ich denke jeder weiß, was er meint, und das ist prinzipiell korrekt.

    Man könnte sicher noch diskutieren, dass an jeder Einsatzstelle auch Ersatzkräfte benötigt werden.

    Bei uns ist es üblich, dass das TSF grundsätzlich primär mit Atemschutzgeräteträgern besetzt wird, bevor es ausrückt. Somit ist zumindest ansatzweise sichergestellt, beim Eintreffen auch entsprechend reagieren zu können.

    Die Einsätze, bei denen es mich "erwischt" hatte, waren ein VU mit eingeklemmter Person und zwei Brände. Jeweils auf der Anfahrt zum Gerätehaus.

    Sicher ist es schwierig zu entscheiden, wenn die Sirene geht und man keinen FME hat, ob man jetzt das Risiko eingeht, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.

    Wichtig ist letztendlich, dass die Einsatzkräfte nicht ihr Hirn ausschalten, sobald Pieper oder Sirene gehen. Und, sie müssen auch dahingehend geschult werden. Ihr seht ja selbst an diesem Thread, wie viel Unklarheit existiert.

    Also, in Eurem eigenem Interesse:
    Ich apelliere einfach mal an den gesunden Menschenverstand...

    Der kommt meines Erachtens in der heutigen Gesellschaft viel zu kurz...
    Geändert von marka (03.01.2011 um 08:54 Uhr)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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