@ firefighter93: Ich denke es ist offensichtlich. Damit auch du es weißt (bzw. dich damit nicht mehr rausreden kannst), es gibt Feuerwehren, die nur ein Fahrzeug haben, und in denen die nachrückende Feuerwehrkräfte gezwungen sind, mit ihrem Privat-KFZ zur EST zu fahren. Andere Option wäre eine etwas größere Wehr mit 4-5 Fahrzeugen, wo Kameraden mit "Sponsorenautos" (mit Werbung beklebte Zivilfahrzeuge) nachrücken können.
. . . und ja du hast jetzt richtig geraten, diese haben dann auch kein Wegerecht, obwohl sie in Feuerwehrklamotten direkt von der Wache zur EST fahren.
Letztlich ist die Polizei auch "nur" ein Anwender dieses Gesetzes, mit der ein oder anderen besonderen Auslegung ;-)
Wer zwingt die denn? Wenn das vorhandene Fahrzeug mit Besatzung auf der Piste ist, ist die Pflicht der Feuerwehr erfüllt. Wenn dann noch Leute unbedingt nichts verpassen wollen, könnte man in Frage stellen, ob eine solche "Zigeuneranreise" (jaja, ich weiß ich bin böse) überhaupt Sonderrechte rechtfertigt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Muss er das denn, wo die Vorschriften ein Arbeiten in Staffelstärke bis hin zum IA ermöglichen? Wird ein Staffelfahrzeug zum Gruppenfahrzeug, weil die Beladung auf Gruppenbeschäftigung ausgelegt ist (mehr spielerisch als notwendig)?
Wenn ein großes LF mit Beladung für 2 Gruppen unterwegs ist, muss dann auch zwingend eine 2. Gruppe kommen?
"Zigeuner" sind für mich (und nicht nur für mich) in dem Zusammenhang diejenigen, die fernab jeder Führung und Kommunikation eine Einsatzstelle anfahren.
Ich würde da allerdings noch unterscheiden, ob z.B. das einzige TSF das erste Fahrzeug bei einem Einsatz im eigenen Ort wäre, wenn da noch Leute hinterher kommen habe ich dafür Verständnis. Allerdings würden die auch in den wenigsten Fällen rein Entfernungs- bzw. Streckenmäßig die Notwendigkeit oder gar die Chance haben, Sonderrechte wahrzunehmen.
Fährt das TSF als nachrückendes Fahrzeug an eine auswärtige Einsatzstelle, hat nach meiner Ansicht da niemand hinterher zu fahren, und wer meint das trotzdem machen zu müssen, dürfte nach meiner Ansicht Probleme kriegen, wenn er sich dann auf Sonderrechte berufen will.
Geändert von überhose (29.12.2010 um 19:54 Uhr)
Ein TSF ist zwar von der Mannschaft her als Staffelfahrzeug ausgelegt, ist aber mit dem technischen Gerät zur Aurüstung einer Löschgruppe beladen.
Daraus lässt sich nicht schließen, dass bei einem Einsatz der Wehr eine Staffel in jedem Fall ausreicht.
Erwähnte ich nicht vorhin etwas von gesundem Menschenverstand???
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Der setzt bei manchen Leuten leider ab und an mal aus . . .
So um es nochmal allen verwöhnten Großstadtfeuerwehrleuten und Rechtsliebhabern zu erklären:
Der Staat Bundesrepublik Deutschland hat unbegrenzte finanzielle Mittel und kann natürlich problemlos jedes noch so kleine Dorf mit einem oder mehreren Fahrzeugen ausrüsten, um jegliche Art von Gefahr erfolgreich und weitestgehend selbstständig, abwehren zu können. Sparsamkeit und Verhältnismäßigkeit sind hier natürlich völlig fehl am Platze, schließlich geht es um die Sicherheit von mehreren 100 Bundesbürgern und das auch schonmal 2-3 mal im Jahr!
Man hat ja extra jegliche Eventualität regeltechnisch abgedeckt und kann vollkommen einheitlich mit jeder Situation umgehen - Menschenverstand sind wir jetzt Gott sei Dank los! Wer braucht das auch schon! Feuerwehrleute auf jeden Fall nicht. Die sind ja schließlich Maschinen und haben auch für ihre 2-3 Einsätze pro Jahr jede Zeile des 12.000-seitigen Monumentalwerks "Das Feuerwehrgrundgesetz" sofort parat. Selbstverständlich werden sie sich bedingungslos daran halten, schließlich umfasst das Gesetz jede mögliche Einsatzsituation und gibt Handlungsanweisungen für absolut jeden Fall, denn wirklich jede Feuerwehr ist vollkommen gleich, da gibt es ja keine Unterschiede.
Wer jetzt Seite 7.391 aufblättert wird auf den folgenden 755 Seiten feststellen, unter welchen Bedingungen Sonderrechte für Feuerwehrangehörige zugelassen sind und wann nicht (wer es nicht auswendig weiß, bitte vor der Einsatzfahrt nachschlagen). Weiterhin steht dort geschrieben, dass sämtliche Feuerwehren, besonders auf dem Dorf für jegliche Einsatzlagen mit einer ausreichenden Zahl an Sitzplätzen versehen sind. Sollte statt der vorhanden 9 Mann für die Einsatzlage ein 10. vorgesehen sein (z.B. Brand von 2 Container + Schwelbrand einer Mülltonne, auf der ein Ast liegt), so muss dieser von der nächstgelegenen Wehr angefordert werden. Von den dann zur Wache eilenden Kameraden darf aber nur ein einzelner zur EST fahren, alle anderen 39 Kameraden müssen wieder nach Hause gehen! Tun sie natürlich auch, sind ja Maschinen . . .
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IRONIE!!!!
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Weiß ich auch nicht, wer die zwingt, davon hab ich nichts gesagt ;-)
Ersteinmal ist das nur meine Interpretation von markas Beitrag.
Rein formell hat die Wehr ihre Pflicht durchaus getan, aber ich bitte dich, welcher Feuerwehrmann wird so denken, wenn er gerade einen der 6 Plätze für einen der wenigen Einsätze im Jahr verpasst hat.
Dir werde ich doch wohl nicht erzählen müssen, dass gerade bei kleineren Wehren diese Leute auch gebraucht werden - es ist in ländlichen Regionen einfach üblich!
Sein wir mal ehrlich, wer braucht denn für eine solche Anfahrt überhaupt Sonderrechte? Und selbst wenn man halt mit Privat-KFZ auf "Einsatzfahrt" geht, sind dann plötzlich keine Menschenleben mehr in Gefahr?
hm also ich bin da der meinung, dass die feuerwehrleute nicht in ihren privaten pkw´s zu E-stelle fahren sollten.Meiner meinung nach muss sich da der einsatzleiter drum kümmern dass das personal das vor ort gebraucht wird an die e-stelle kommt(ich sprech jetzt ma den "pendelverkehr" an) notfalls muss halt aus nem nachbarort personal geholt werden und wenn halt kein mannschaftswagen zur verfügung steht (keiner vorhanden,grad im einsatz,tannk leer,reifen kaputt was weiß der geier...) dann muss halt von ner nachbar wehr des organisiert werden.ich denke feuerwehrleute sind so im einsatz schon recht überheblich was die fahrweise angeht...fahren sie dann mit ihrem eigenen pkw zur e-stelle und bauen einen unfall...wie sieht da die rechtliche lage aus?????
aus eigenem interesse um mein auto würde ich schon nicht damit zur e-stelle fahren!
Der Thread scheint mir etwas abgeglitten zu sein.
Du fragtest ja nach einer Kennzeichnung für den Weg zur Wache/zum Gerätehaus.
Ich denke, dass dürfte dann wohl bis zur Erschöpfung geklärt sein...
Frage:
Wie würdest Du handeln, wenn nachts die Sirene geht, und Du beim Blick aus dem Schlafzimmerfenster die Einsatzstelle sehen kannst und diese genau in der falschen Richtung zum Gerätehaus ist. Voraussetzung ist, dass die Einsatzkleidung bei Dir und nicht im Gerätehaus hängt.
Fährst Du zum Gerätehaus oder direkt zur Einsatzstelle?
Ich frage deshalb, weil ich im August 2010 genau in dieser Situation war.
Ich fuhr damals mit meiner Frau (auch aktive Feuerwehrkameradin) im privaten PKW direkt zur Einsatzstelle...
Die rechtliche Lage ist eindeutig:
Der Fahrer ist für die Sicherheit verantwortlich.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
...um jetzt die Verwirrung auf die Spitze zu treiben:
Einige Wehren auf demLande rücken mit TSA aus (für die Jüngeren: Tragkraftspritzenanhänger - ein Anhänger in dem sich neben der (idR) FP 8/8 noch 4 A-ASaugschläuche und ein paar Schläuche verladen sind). Diese TSA werden (so sieht es das Konzept vor) von einem Landwirt mittels Trecker zur Est gezogen. Dieser Trecker hat 2 Sitzplätze. Also reichen für den Einsatz des TSA 2 Leute?"Die Sitzplätze sind so berechnet,das das Personal für das Löschfahrzeug reicht"
Wieviel Leute müssen nochmal die TS anfassen um sie zu entladen?
Und ob sie die haben! Wie gesagt, sie können es nicht kennzeichnen, aber Sonderrechte müssen nicht gekennzeichnet werden,nur WEGErechte verlangen Blaulicht und Horn."Die nachrückenden Kräfte im PrivatPKW haben keine Sonderrechte"
- Bis vor einigen Jahren ersetzte sogar das Springlicht eines RTW das Horn,wenn es der Einsatz (Stichwort:"(Prä)Eklampsie") es erforderlich machte
- Auch wenn es (wie ich es seit Jahren beobachte) besonders den SEG-lern nicht passt: Die Feuerwehr hat Sonderrechte nach StVO, bei der SEG sind es nur die Fahrzeuge der SEG, die Sonderrechte in Anspruch nehmen können. "Die Feuerwehr" ist das Personal ab Alarmierung. "Die Fahrzeuge des Rettungsdienst" (die SEG fährt idR. als Unterstützung des RD - im KatS-Fall sieht das anders aus!) ist wohl eindeutig. Da zählen nur die Fahrzeuge,die laut Zulassungsbescheinigung auf den RD zugelassen sind.
Erstens hat die Polizei garnicht zu entscheiden ob du bestreft wirst,denn auch die Beamten sind nur ausführendes Organ. IdR sind die Polizisten genauso schlau oder unwissend,wie der "normale Bürger".Wenn sich jemand beschwert wirst du von der Polizei sogar härter bestraft,wenn du sagst,du hast Sonderrechte in Anspruch genommen"
Bestes Beispiel: Ein Polizist will einen Autofahrer verwarnen,weil er während der Fahrt das Navi bedient hat. Klappt nicht, denn nur das bedienen eines Mobiltelefon ist verboten, sonst dürfte die Einsatzkraft während der Fahrt z.B.auch nicht den Funkhörer benutzen. (Mal abgesehen von meiner persönlichen Meinung, das alles,was nicht direkt mit der Führung des Fzg zu tun hat Aufgabe des Beifahrers ist)
In der Regel sollte man daher solche Fragen an die Stellen,die es wissen und das sind nun mal NUR Verkehrsrichter und ggf. Fachanwälte für Verkehrsrecht.
(Ich habe mir allerdings die oben verlinkten ppt und anderen (noch) nicht angesehenund kann daher nichts dazu sagen, wie gut oder schlecht die sind.)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
also wenn ich mich nicht irre mindestens 4;):D
naja wenn ich halt ma zur e-stelle "spucken" kann,und die einsatzkleider zu hause habe dann geh ich natürlich zur e-stelle...nur bei uns hat niemand seine kleider zu hause außer vllt. hose und höchstens stiefel...und darum ging es ja auch net es ging darum hinterher zu fahren und net darum,direkt zu e-stelle zu fahren wenn man kleider zu hause hat...
Und da sind Sonderrechte für die Privat-PKW's ja erst recht unabdingbar, wenn ihr Arbeitsmaterial mit günstigstenfalls 40 km/h Spitze zum Einsatzort kommt ;-)
Abgesehen davon, dass diese "Fahrzeuge" für den örtlichen Erstangriff gedacht sind. Da kommt dann wieder mein Beitrag vom 29.12.2010, 19:46, letzter Absatz.
Welche Ausbildung habe "ich" denn? Ich wäre mit sowas vorsichtig, nur der reine Wille zu helfen hilft in manchen Fällen gar nicht.
Ich spreche nun für mich (aktuelle Lehrgänge, meine "alten" Lehrgänge zähle ich hier jetzt nicht auf, da ich der Meinung bin, diese sind irrelevant, da zu lange her):
- Truppmann Teil 1 und 2 erfolgreich abgeschlossen
- Sprechfunker (hier auch als Ausbilder tätig)
- Atemschutzgeräteträger
Zusammengerechnet ca. 12 Jahre Feuerwehrzugehörigkeit, davon die meiste Zeit in einer Kreisstadt mit ca. 60.000 Einwohnern mit mehreren Einsätzen im Jahr, vornehmlich techn. Hilfe bei VU, aber auch etliche auch größere Schadensfeuer. Wegen mehrerer berufsbedingter Umzüge etwa 15 Jahre Pause, vor 3 Jahren "neu" in die Wehr, eine "Dorfwehr" mit ca. 34 Aktiven Einsatzkräften und im Schnitt 2 Einsätzen im Jahr. Hier habe ich auch alle früher besuchten Lehrgänge wegen der längeren Pause komplett neu durchlaufen, da sich zwischenzeitlich die Welt weiterdreht. Das wäre übrigens von der Vorschrift her nicht notwendig gewesen, aber ich wollte auf dem aktuellen Stand sein.
Zu dem von mir erwähnten Szenario:
Meine Entscheidung zu dem Zeitpunkt war, mich nach kurzer telefonischer Rücksprache mit dem Wehrführer direkt zum Einsatzort zu begeben, dort wurden wir (meine Frau und ich) auch direkt von den gerade eintreffenden Kameraden der Nachbarwehr in das Einsatzgeschehen integriert (Wasserversorgung, Erstangriff, Vorbereitung Atemschutz, Betreuung der Betroffenen, Atemschutzüberwachung).
Somit hat sich meine Entscheidung als richtig bestätigt.
@Hawkfighter:
Danke! (keine Ironie...)
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
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