Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Muss er das denn, wo die Vorschriften ein Arbeiten in Staffelstärke bis hin zum IA ermöglichen? Wird ein Staffelfahrzeug zum Gruppenfahrzeug, weil die Beladung auf Gruppenbeschäftigung ausgelegt ist (mehr spielerisch als notwendig)?
Wenn ein großes LF mit Beladung für 2 Gruppen unterwegs ist, muss dann auch zwingend eine 2. Gruppe kommen?
"Zigeuner" sind für mich (und nicht nur für mich) in dem Zusammenhang diejenigen, die fernab jeder Führung und Kommunikation eine Einsatzstelle anfahren.
Ich würde da allerdings noch unterscheiden, ob z.B. das einzige TSF das erste Fahrzeug bei einem Einsatz im eigenen Ort wäre, wenn da noch Leute hinterher kommen habe ich dafür Verständnis. Allerdings würden die auch in den wenigsten Fällen rein Entfernungs- bzw. Streckenmäßig die Notwendigkeit oder gar die Chance haben, Sonderrechte wahrzunehmen.
Fährt das TSF als nachrückendes Fahrzeug an eine auswärtige Einsatzstelle, hat nach meiner Ansicht da niemand hinterher zu fahren, und wer meint das trotzdem machen zu müssen, dürfte nach meiner Ansicht Probleme kriegen, wenn er sich dann auf Sonderrechte berufen will.
Geändert von überhose (29.12.2010 um 20:54 Uhr)
Ein TSF ist zwar von der Mannschaft her als Staffelfahrzeug ausgelegt, ist aber mit dem technischen Gerät zur Aurüstung einer Löschgruppe beladen.
Daraus lässt sich nicht schließen, dass bei einem Einsatz der Wehr eine Staffel in jedem Fall ausreicht.
Erwähnte ich nicht vorhin etwas von gesundem Menschenverstand???
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Der setzt bei manchen Leuten leider ab und an mal aus . . .
So um es nochmal allen verwöhnten Großstadtfeuerwehrleuten und Rechtsliebhabern zu erklären:
Der Staat Bundesrepublik Deutschland hat unbegrenzte finanzielle Mittel und kann natürlich problemlos jedes noch so kleine Dorf mit einem oder mehreren Fahrzeugen ausrüsten, um jegliche Art von Gefahr erfolgreich und weitestgehend selbstständig, abwehren zu können. Sparsamkeit und Verhältnismäßigkeit sind hier natürlich völlig fehl am Platze, schließlich geht es um die Sicherheit von mehreren 100 Bundesbürgern und das auch schonmal 2-3 mal im Jahr!
Man hat ja extra jegliche Eventualität regeltechnisch abgedeckt und kann vollkommen einheitlich mit jeder Situation umgehen - Menschenverstand sind wir jetzt Gott sei Dank los! Wer braucht das auch schon! Feuerwehrleute auf jeden Fall nicht. Die sind ja schließlich Maschinen und haben auch für ihre 2-3 Einsätze pro Jahr jede Zeile des 12.000-seitigen Monumentalwerks "Das Feuerwehrgrundgesetz" sofort parat. Selbstverständlich werden sie sich bedingungslos daran halten, schließlich umfasst das Gesetz jede mögliche Einsatzsituation und gibt Handlungsanweisungen für absolut jeden Fall, denn wirklich jede Feuerwehr ist vollkommen gleich, da gibt es ja keine Unterschiede.
Wer jetzt Seite 7.391 aufblättert wird auf den folgenden 755 Seiten feststellen, unter welchen Bedingungen Sonderrechte für Feuerwehrangehörige zugelassen sind und wann nicht (wer es nicht auswendig weiß, bitte vor der Einsatzfahrt nachschlagen). Weiterhin steht dort geschrieben, dass sämtliche Feuerwehren, besonders auf dem Dorf für jegliche Einsatzlagen mit einer ausreichenden Zahl an Sitzplätzen versehen sind. Sollte statt der vorhanden 9 Mann für die Einsatzlage ein 10. vorgesehen sein (z.B. Brand von 2 Container + Schwelbrand einer Mülltonne, auf der ein Ast liegt), so muss dieser von der nächstgelegenen Wehr angefordert werden. Von den dann zur Wache eilenden Kameraden darf aber nur ein einzelner zur EST fahren, alle anderen 39 Kameraden müssen wieder nach Hause gehen! Tun sie natürlich auch, sind ja Maschinen . . .
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IRONIE!!!!
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