
Zitat von
überhose
Wenn das vorhandene Fahrzeug mit Besatzung auf der Piste ist, ist die Pflicht der Feuerwehr erfüllt. Wenn dann noch Leute unbedingt nichts verpassen wollen, könnte man in Frage stellen, ob eine solche "Zigeuneranreise" (jaja, ich weiß ich bin böse) überhaupt Sonderrechte rechtfertigt.
Es gibt auch Fahrzeuge die haben nur eine Staffelkabine, sind aber eigentlich Gruppenfahrzeuge, somit muß der Melder und der Schlauchtrupp anderweitig zur EST kommen.
Wenn du denkst das der Melder und Schlauchtrupp einer Gruppe nur Zigeuner sind, dann ist alles klar.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.