Kleiner Exkurs in StVO gefällig?
Für Sonderrechte benötigt man kein Blaulicht und auch kein Martinhorn. Dazu reicht die Stellung der betreffenden Person aus. zB Feuerwehrmann, dessen Melder so komische Pipstöne von sich gegeben hat.
Wenn jemand Sonderrechte in Anspruch nehmen will, muss er nicht auf die Großzügigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen, damit sie ihm Platzmachen. Und die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen sich nicht genötigt fühlen.
Für Wegerechte benötigt man Blaulicht und Martinhorn. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind jedoch verpflichtet, dem Fahrzeug mit Wegerecht unverzüglich Platz zu machen.