Du hast rechtlich gesehen Sonderrechte NUR du kannst diese NICHT kenntlich machen, da SONDERRECHTE nur mit Blaulicht und SoSi in Anspruch genommen werden dürfen. Was sagt uns das?! Wenn du einen VU Pers verursachst, wenn du im privaten Fahrzeug zum FH fährst und der POL noch sagst, du hast deine sonderrechte in Anspruch genommen wirste gleich nochmal härter bestraft.

Des weiteren das anbrinegn von sogennanten Dachschilder wie z.B. "Feuerwehr im Einsatz" sind desweiteren verboten, es sei den das Schildbesitzt eine Zulassung im Straßenverkehr und ganz wichtig!!! Das muss eingetragen werden--> sonst Strafe und Ärger

So ist es in BW

JAck