Erst einmal sollte man immer, egal ob im Einsatzfahrzeug oder Privat-PKW, angemessen fahren.
Das blaue Rundumlicht und Tonfolgehorn (auf Einsatzfahrzeugen) signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern, dass Ihr im Einsatz seid und Wegerecht in Anspuch nehmt. Das entbindet Euch aber nicht von der Sorgfalts- und Vorsichtspflicht.
Ich habe einen Scheibenaufkleber unserer örtlichen Feuerwehr auf einen Plexiglasstreifen aufgeklebt. Den lege ich, wenn ich am Gerätehaus oder Einsatzort bin, in die Scheibe.
Auf der Fahrt zum Gerätehaus und von dort zur Einsatzstelle verhalte ich mich defensiv.
Gut, ich fahre dann je nach Umgebung etwas schneller. Bin auch schon auf dem Weg zum Einsatz geblitzt worden, aber es war kein Thema, dort rauszukommen: Einsatznummer von der Leitstelle und eine Einsatzbescheinigung des Wehrführers eingereicht, und das war's.
Letztendlich hat man im PKW lediglich Sonderrechte, kein Wegerecht.
Das bedeutet, dass man Euch dann keinen Platz machen muss, denn ans Wegerecht sind zwingend Rundumkennlicht und Tonfolgehorn gebunden. Ihr dürft dann zwar die StVO übertreten, aber keinen gefährden.
Bedenkt auch, dass es im Kurzstreckenbereich höchstens 10 oder 20 Sekunden ausmacht, wenn Ihr statt 50 km/h 70 fahrt. In sofern geht die Sicherheit vor.
Wer den Maschinistenlehrgang besucht hat, sollte das aber auch wissen...
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus