Der 35er setzt ja für die Berechtigten die Regeln der StVO ausser Kraft, also gilt der 1er nicht mehr! Aber dafür gibt es ja den §35 Abs. 8
Na wurde mir jedenfalls immer so erzählt, aber es läuft ja auf das Selbe hinaus - Sorgfaltspflicht! Da führt kein Weg drumherum und das ist auch richtig so.