Zitat Zitat von danielhecker Beitrag anzeigen
Setzen, 6, falsch, ...

Der 35er setzt ja für die Berechtigten die Regeln der StVO ausser Kraft, also gilt der 1er nicht mehr! Aber dafür gibt es ja den §35 Abs. 8
Na wurde mir jedenfalls immer so erzählt, aber es läuft ja auf das Selbe hinaus - Sorgfaltspflicht! Da führt kein Weg drumherum und das ist auch richtig so.