Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind ohne Einschränkung befreit, wenn höchste Eile geboten ist. Der §1 gilt somit nicht mehr.

Aber:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Dies bedeutet eine höhere Sorgfalt vom Verkehrsteilnehmer, als in § 1 vorgeschrieben ist.

Gruß, Mr. Blaulicht