Also ich laufe immer mit meinen neuen Birkenstocks zum Gerätehaus. Diese haben schon die Grundfarbe rot und meine Oma hat mir freundlicherweise eine umlaufende Refelexbeklebung aufgenäht, genau so die Heckwarnbeklebung "Modell Ratingen", damit mir keiner mehr in die Hacken rennt.
Frage: Ist es erlaubt, die Schuhe mit LED Frontblitzern auszustatten, damit ich bei meinem Anmarsch zum Gerätehaus (Sechsspurige Autobahn A3 liegt zwischen Wohnhaus und Wache als Abkürzung) besser erkannt werde? Darf ich dann damit über rote Ampeln laufen? Wie sieht es mit einem 4m-Funkrufnamen aus? darf ich damit auch gegen die Laufrichtung auf der falschen Bordsteinseite gehen? Ich habe doch die gleichen Wegerechte wie alle Feuerwehrleute, wenn ich zum einsatz laufe, oder?
Leute.....lasst mal die Kirche im Dorf. Effektiv bringt sowas garnix. Der einzige Sinn, den ich sehe, ist wenn man zB ums Gerätehaus ein Halteverbot bzw spezielle Alarm-Parkplätze hat: Ein kleiner Aufkleber bzw kl. Innenschild am PKW, aber alles andere? Schwachsinn! Keine rechtlichen Konsequenzen, verleitet zum Rasen!
Erst einmal sollte man immer, egal ob im Einsatzfahrzeug oder Privat-PKW, angemessen fahren.
Das blaue Rundumlicht und Tonfolgehorn (auf Einsatzfahrzeugen) signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern, dass Ihr im Einsatz seid und Wegerecht in Anspuch nehmt. Das entbindet Euch aber nicht von der Sorgfalts- und Vorsichtspflicht.
Ich habe einen Scheibenaufkleber unserer örtlichen Feuerwehr auf einen Plexiglasstreifen aufgeklebt. Den lege ich, wenn ich am Gerätehaus oder Einsatzort bin, in die Scheibe.
Auf der Fahrt zum Gerätehaus und von dort zur Einsatzstelle verhalte ich mich defensiv.
Gut, ich fahre dann je nach Umgebung etwas schneller. Bin auch schon auf dem Weg zum Einsatz geblitzt worden, aber es war kein Thema, dort rauszukommen: Einsatznummer von der Leitstelle und eine Einsatzbescheinigung des Wehrführers eingereicht, und das war's.
Letztendlich hat man im PKW lediglich Sonderrechte, kein Wegerecht.
Das bedeutet, dass man Euch dann keinen Platz machen muss, denn ans Wegerecht sind zwingend Rundumkennlicht und Tonfolgehorn gebunden. Ihr dürft dann zwar die StVO übertreten, aber keinen gefährden.
Bedenkt auch, dass es im Kurzstreckenbereich höchstens 10 oder 20 Sekunden ausmacht, wenn Ihr statt 50 km/h 70 fahrt. In sofern geht die Sicherheit vor.
Wer den Maschinistenlehrgang besucht hat, sollte das aber auch wissen...
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Geile Puschen, die du da trägst ...
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Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)
wo wird eigentlich des 4m angeschlossen?und wo is die antenne?:D
naja also nachdem ich die ganzen antworten hier gelesen hab bin ich doch schon sehr überzeugt davon mich auch in zukunft nicht zu kennzeichnen und so weiter fahren wie bisher^^wird wohl so besser sein:D
gut die einzigste kennzeichnung is mein rotes fahrrad:D
trotzdem danke für die vielen antworten die mich ja dann doch davon überzeugt haben;)
Glückwunsch! ;-)
Ich weiß zwar nicht, wer dir die Warnweste ausgeredet hat, aber mach es mal so. Ist nicht falsch. Einfach mal ruhig angehen!
Setzen, 6, falsch
Ich glaube nicht, dass es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen oder gar zu schädigen und zu gefähreden.§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Dass es es ab und an unvermeidbar ist das andere belästigt oder behindert werden, wenn man mit Sonder- und Wegerechten (im Einsatzfahrzeug) unterwegs ist, lässt sich nicht immer vermeiden. Aber das ist ja im Satz 2 geregelt.
Der Absatz 8 im §35 verstärkt das nur noch einmal...
Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind ohne Einschränkung befreit, wenn höchste Eile geboten ist. Der §1 gilt somit nicht mehr.
Aber:
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Dies bedeutet eine höhere Sorgfalt vom Verkehrsteilnehmer, als in § 1 vorgeschrieben ist.
Gruß, Mr. Blaulicht
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