Ergebnis 1 bis 15 von 127

Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Zitat Zitat von runway25 Beitrag anzeigen
    Du hast rechtlich gesehen Sonderrechte NUR du kannst diese NICHT kenntlich machen, da SONDERRECHTE nur mit Blaulicht und SoSi in Anspruch genommen werden dürfen.
    Hier muss ich Dir teilweise widersprechen. Klar kannst Du an einem Fahrzeug, welches nicht mit blauem Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn ausgestattet ist, nicht kenntlich machen, wenn Du Sonderrechte beanspruchst. Aber:

    Sonderrechte haben nicht unbedingt mit Blaulicht und Einsatzfolgetonhorn zu tun.

    Beispiel:
    Szenario Banküberfall oder Meldung eines Einbruches über Einbruchmeldeanlage.
    Hier fährt die Polizei in der Regel ohne Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort, um die Einbrecher nicht durch den "Krawall" zu warnen. Auf dem Weg zum Einsatzort können sie jedoch sehr wohl Sonderrechte in Anspruch nehmen. Wegerecht haben sie wegen der fehlenden "Disko" und "Musik" jedoch nicht! Deswegen darf die Polizei trotzdem schneller fahren, als es dort laut Beschilderung erlaubt ist...

    Wegerecht bedeutet, dass Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn unterwegs zum Einsatzort sind. Jeder Verkehrsteilnehmer hat diesen Fahrzeugen unverzüglich Platz zu machen.

    Genau das ist ja der Unterschied! Sonderrechte erlauben in bestimmten Situationen, ungestraft die Regeln der StVO zu missachten, so lange nchts passiert. Keiner muss Platz machen, wie denn auch, man kann es ja selten signalisieren.

    Wegerecht signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern mittels Blaulicht und Martinshorn, dass man auf Einsatzfahrt ist und Sonderrechte in Anspruch nimmt und dass man gefälligst Platz zu machen hat. (Wobei das gefälligst keine Nötigung darstellen soll, meine Ausdrucksweise soll den Unterschied nur etwas drastischer verdeutlichen!!!)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  2. #2
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382

    Quellen zum Thema Sonder- und Wegerecht

    Eine einfache Suche bei Tante Google brachte bei folgenden Suchbegriffen etliche relevante Treffer (Suchbegriffe: "Wegerecht und Sonderrecht Feuerwehr"):

    alle Suchergebnisse

    Auszug interessanterer Ergebnisse:

    Powerpointpräsentation von PHK Reiner Wendel: http://www.feuerwehr-markgroeningen....nsatzfahrt.ppt
    Mein persönlicher Kommentar: Sehr aufschlussreich, da in der PPT auch auf Fahrzeugkennzeichnungen (Magnetschilder, Dachaufsetzer, etc.) eingegangen wird.

    Leitfaden der FF Flintbek zum Thema: http://www.feuerwehr-voorde.de/StVO.pdf

    Informationen beim Feuerwehrausrüster Helpi: http://www.helpi.com/Infos-Wissenwer...nderrechte.htm
    Mein persönlicher Kommentar: Sehr interessant ist der letzte Abschnitt ("Oberlandesgericht bestätigt Freisprüche zweier Feuerwehrleute vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung")
    Gerade die beiden im Absatz genannten Urteile decken sich mit meiner weiter oben geschilderten persönlichen Erfahrung...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •