Muss er das denn, wo die Vorschriften ein Arbeiten in Staffelstärke bis hin zum IA ermöglichen? Wird ein Staffelfahrzeug zum Gruppenfahrzeug, weil die Beladung auf Gruppenbeschäftigung ausgelegt ist (mehr spielerisch als notwendig)?
Wenn ein großes LF mit Beladung für 2 Gruppen unterwegs ist, muss dann auch zwingend eine 2. Gruppe kommen?
"Zigeuner" sind für mich (und nicht nur für mich) in dem Zusammenhang diejenigen, die fernab jeder Führung und Kommunikation eine Einsatzstelle anfahren.
Ich würde da allerdings noch unterscheiden, ob z.B. das einzige TSF das erste Fahrzeug bei einem Einsatz im eigenen Ort wäre, wenn da noch Leute hinterher kommen habe ich dafür Verständnis. Allerdings würden die auch in den wenigsten Fällen rein Entfernungs- bzw. Streckenmäßig die Notwendigkeit oder gar die Chance haben, Sonderrechte wahrzunehmen.
Fährt das TSF als nachrückendes Fahrzeug an eine auswärtige Einsatzstelle, hat nach meiner Ansicht da niemand hinterher zu fahren, und wer meint das trotzdem machen zu müssen, dürfte nach meiner Ansicht Probleme kriegen, wenn er sich dann auf Sonderrechte berufen will.