Jein. Ob ein KatSchutzfall vorliegt, wird ja meist erst im Laufe des Einsatzes entschieden. Die Sonderrechte in diesem Fall haben eigentlich nur eine Relevanz für die Verlegung von Einheiten.
Aber prinzipiell hast Du recht.
Gruß, Mr. Blaulicht
Jein. Ob ein KatSchutzfall vorliegt, wird ja meist erst im Laufe des Einsatzes entschieden. Die Sonderrechte in diesem Fall haben eigentlich nur eine Relevanz für die Verlegung von Einheiten.
Aber prinzipiell hast Du recht.
Gruß, Mr. Blaulicht
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