Nun...
SEG/KatS und Feuerwehren sind zwei verschiedene "paar Schuhe"..

Die Feuerwehr ist und bleibt nunmal die Einheit, die gerufen wird wenn es " eng " wird ...

Aber, Feuerwehr in Deutschland ist nicht gleuch Feuerwehr. Wir müssen jetzt nicht darüber diskutiueren wann und wieso weshalb Sonderrechte mit dem PKW gerechtfertigt wären oder nicht, zur Ölspur oder zum Zimmerbrand mit Personengefährdung...

Fakt: Angehörige der Feuerwehr können Sonderrechte im Sinne des §35 der StvO auf dem Weg zum Feuerwehrhaus wahrnehmen ( Bundesrecht ! ) um ihrer Alarmierung folge zuleisten ( siehe auch Brandschutzgesetze der Länder: Verpflichtung an der Teilnahme zu Einsätzen und Übungen ... ).
Es ist immer wieder spannend zulesen, wie machner Wehrführer,Stadbrandmeister oder sonst wie sie auch nennen mögen versuchen in die geltenden Vorschriften der StVO einzugreifen. Das ginge die einen haufen " sch......dreck...."an ( tschuldigung )
Dessen muss sich aber jeder selbst bewusst sein, man kann sich nach derzeitiger Rechtslage den anderen Verkehrsteilnehmern nicht bemerkbar machen, Sonderrechte wahrnehmen zuwollen. Auch die Verpflichtung anderer " Freien Bahn zu schaffen.." besteht darin nicht.

Aber, es ist schon frech einer Stadt den eigenen Helfenden Einsatzkräften so in den Rücken zufallen.
Ich befürworte keinen Freibrief für zuschnelles Fahren ... aber ein wenig Fingerspitzengefühl im Umgang mit solchen Vergehen!!

mfG