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Thema: Sonderrechte in privat-PKW / Fall aus Castrop-Rauxel

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  1. #1
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    So, wie versprochen das Schreiben des bay. Innenministeriums. Anfrage war die Nutzung von Sonderrechten bzw. die Berufung auf §16 OWiG bzw. § 34 StGB "Rechtfertigender Notstand" bei Alarmierung der SEG Behandlung / Betreuung / Tansport etc auf dem Weg zur Wache bzw. dem Standort des Einsatzfahrzeuges.

    Also Rettungsdienst und nicht speziell Feuerwehr.
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  2. #2
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    Also ich habe 500 Meter zum GH.
    Zwischen 6 Uhr und 22 Uhr muss ich noch über eine Ampel, das kann mich vielleicht 30 Sekunden kosten, je nachdem welche Farbe sie hat.

    Ab 22 Uhr ist sie aus.
    Ja, ich könnte auch laufen, das ginge aber begrauf und ich bin nicht der sportlichste.
    Das Auto steht immer vor der Haustür, der Schlüssel steckt immer, wenn ich mich zuhause in der Wohnung aufhalte, in der Wohnungstür (natürlich von innen).

    100 km/h o.#. zu fahren könnte ich gar nicht, weil ich auf den ersten 150 Meter Wohngebiet habe und mehrere Abbiegungen.
    Das letzte Stück ist ne "größere" Straße (wie das in nem Dorf nunmal so ist), wenn ich jeztzt hier nach der Ampel versuchen würde, zu beschleunigen, wäre ich am GH schon vorbei, ehe ich über 50 km/h hinweg wäre.

    Und eigentlich, wenn ich mich im Dorf aufhalte, bin ich meist eh einer der ersten 3....
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  3. #3
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    Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
    Also Rettungsdienst und nicht speziell Feuerwehr.
    Wie du das schon sagst.
    FW und HiOrg sind Unterschiede, je nach dem welche Aufgaben Sie erfüllen.
    HiOrgs haben die gleichen Rechte , wenn sie im KatSchtz eingesetzt sind.
    (Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
    semper et ubique

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