Moin..
Wie wäre es mit einem anderen "Test" ?
Einfach mal irgendwann bei wenig Verkehr (später Abend, früher Morgen) von der
eigenen Wohnung/Haus/Wohnwagen zum Gerätehaus fahren. Ohne Eile, den Vorschriften
nach, nicht zu schnell usw...
Dabei bitte mal auf die Fahrzeit schauen.
Das ganze nun mal bewusst 20 km/h LANGSAMER (schneller wäre ja nicht erlaubt)
durchführen. Da kaum wer auf der Strasse sein sollte, stört es keinen, ausserdem
fährt man ja nicht "grundlos" langsamer als das erlaubte Maximum..
Nochmal die Zeit anschauen...
Was bringen einem also 20 km/h auf der Anfahrt, ausser ne Menge Stress ?
Ich persönlich habe für Variante 1 eine Anfahrt von 2 Minuten, Variante 2 dauert
unglaubliche 2 Minuten 40 Sekunden. Da brauche ich fürs Anziehen in der Nacht
länger als die Fahrt ins GH.
----Ausrede: "Aber ich wohn doch gar nicht in der Stadt" ..
Nun - wenn ich die nächste grössere Stadt anschaue, dann bin ich, fahre ich auf der
"Hauptverkehrsader" die erlaubten 50 km/h, Verkehrshindernis! Wenn da einer 70+
fährt, ist egal, ob er gerade im Feuerwehreinsatz ist oder nicht, alle fahren so .. und
ich denke das ist in anderen Städten nicht anders. Hier nun noch 20 km/h mehr zu
versuchen ? .. ohje, viel Glück..
Gruss,
Tim
--
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
Wem die Fahrerei zu lästig ist, kanns ja einfach mal mit dem Taschenrechner probieren ;-)
Mit Taschenrechner gemacht. Nun, es ist so wie ich es schon einige Male auch während der "normalen" Anfahrt gemessen habe. Ich hab nunmal zwei Amplen auf dem Weg (und selbst Nachts um drei wenn keiner mehr unterwegs ist währe es unverantwortlich und dumm über rot zu fahren) und brauche meine Zeit. Das ist halt so. Aber der Unterschied zwischen Version eins und zwei macht recherisch bei mir im Bereich einer halbe Minute aus. Wenn ich dran denke das sich mein Garagentor manchmal nicht so leicht öffnen lässt dann ist hier schon mehr Zeit flöten gegangen....
Ich überleg mal eben:
-(Aufstehen, kurz schütteln 15sek)
-Anziehen(Nachts wie Tags, nachts ist Schlüssel in der Hose, tagsüber irgendwo) (20sek)
-Rauslaufen, Motor starten, Fahrzeug in Startposition bringen(30 sek)
-1,4km Anfahrt(Bei 50km/h 100sek, bei 70km/h 72sek, bei 90km/h 56sek)
(Gucken, Anfahren, Abbiegen) pauschal 10 Sekunden
-Rüberlaufen, Anziehen(40 sek)
Summe nachts 215 Sekunden
Summe bei vertretbarer Übertretung 187 Sekunden
Summe bei nicht mehr vertretbarer Übertretung 171 Sekunden
Zeitersparnis in Relation: 70-90: < 9%
Zeitersparnis in Relation: 50-70: <14%
Zeitersparnis in Relation: 50-90: <21%
Vor Augen muss man sich immer halten: Bei vertretbarer Fahrweise bin ich 4. oder 5.
Bei normaler Fahrweise komm ich irgendwo als Nr. 7 - 9 aufn Hof.
Fürs erste Trupp-Fahrzeug zu grundsätzlich zu langsam. Fürs Gruppenfahrzeug reichts aber in der Regel. So würde ich da auch rangehen: Es bringt nix, als 4ter aufm Hof zu sein, von daher geh ich das Risiko gar nicht ein, viel zu schnell zu sein - evtl bei Sonderlagen in der tiefen Nacht(das beliebte Mehfamilienhaus mit verqualmter Treppe). Das gilt natürlich nur, wenn halbswegs planbar ist, wer auf jeden Fall kommt.
So, wie versprochen das Schreiben des bay. Innenministeriums. Anfrage war die Nutzung von Sonderrechten bzw. die Berufung auf §16 OWiG bzw. § 34 StGB "Rechtfertigender Notstand" bei Alarmierung der SEG Behandlung / Betreuung / Tansport etc auf dem Weg zur Wache bzw. dem Standort des Einsatzfahrzeuges.
Also Rettungsdienst und nicht speziell Feuerwehr.
Also ich habe 500 Meter zum GH.
Zwischen 6 Uhr und 22 Uhr muss ich noch über eine Ampel, das kann mich vielleicht 30 Sekunden kosten, je nachdem welche Farbe sie hat.
Ab 22 Uhr ist sie aus.
Ja, ich könnte auch laufen, das ginge aber begrauf und ich bin nicht der sportlichste.
Das Auto steht immer vor der Haustür, der Schlüssel steckt immer, wenn ich mich zuhause in der Wohnung aufhalte, in der Wohnungstür (natürlich von innen).
100 km/h o.#. zu fahren könnte ich gar nicht, weil ich auf den ersten 150 Meter Wohngebiet habe und mehrere Abbiegungen.
Das letzte Stück ist ne "größere" Straße (wie das in nem Dorf nunmal so ist), wenn ich jeztzt hier nach der Ampel versuchen würde, zu beschleunigen, wäre ich am GH schon vorbei, ehe ich über 50 km/h hinweg wäre.
Und eigentlich, wenn ich mich im Dorf aufhalte, bin ich meist eh einer der ersten 3....
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Im Jahre des Herrn 2009 sollte sich eine derartige Ausrückereihenfolge so langsam mal überholt haben...
Das die den rechtfertigenden Notstand als so einschlägig ansehen, wirft mich vom Stuhl. Hast du die einzelnen Voraussetzungen mal gezählt, die dir der Richter hinterher um die Ohren werfen kann?
Naja, daß nix passieren darf ist klar. Wenns kracht, dann hat man wohl nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen...
Ansonsten ist es bei uns die "Alarmfahrt" bisher immer geduldet von der Pol . Gab noch keine Beschwerden.
Ich kann schon verstehen, dass diese interne 20-km/h-Regelung nicht öffentlich gemacht wurde, denn mal ehrlich, viele FA würden das doch geistig nicht verarbeiten können und sich zukünftig darauf berufen, dass 20 km/h drüber immer okay wären ...
Und schon haben wir die nächste Scheißhausparole in den Köpfen.
Insofern ist diese Regelung eher ein Entgegenkommen an die FA, manchmal sind ja schon +15 km/h oder +5 km/h oder auch nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu viel, in Castrop-Rauxel hat man sich halt entschieden, bei Überschreitungen bis 20 km/h grundsätzlich zu Gunsten der FA zu verfahren.
Sorry, was ist das für ein Entgegenkommen wenn sie gegen "eigentlich" geletendes Recht verstößt?
Ähh, dadurch daß hier niemand belästigt, sich gestört noch gar gefährdet gefühlt hat waren die 34Km/h nicht zu schnell.
Weißt du was im Rechtswesen das Wort "grundsätzlich" bedeutet?
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Was ist denn das eigentlich geltende Recht?
Die Frage ob ehrenamtliche FA im Privatfahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, lasse ich jetzt mal außen vor. In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass sie es nicht dürfen. Kann man gut finden oder auch nicht. In den vergangenen Jahren gab es viele gerichtliche Entscheidungen, die den FA im Privatfahrzeug Sonderrechte zugestehen, es gibt aber auch etliche, vor allem ältere Urteile, die dies nicht tun. Das muss man erstmal so hinnehmen und auch eine Innenministerium kann daran wenig ändern. Interessant wäre noch die konkrete Begründung des OLG. Ein Amtsrichter fällt ja schnell mal seltsame Entscheidungen. Aber selbst vor dem OLG ist die Entscheidung der Stadt bestätigt worden.
Die Rechtsauffassung der Stadt Castrop-Rauxel ist hingegen etwas verwunderlich, denn wenn keine Sonderrechte zustehen, ist die 20-km/h-Regelung unverständlich.
Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass den FA die Sonderrechte zu stehen, bedarf es immer noch einer Entscheidung im Einzelfall, ob der Verstoß davon gedeckt war oder nicht. Mir graust es jedenfalls davor, wenn Geschwindigkeitsüberschreitungen pauschal als akzeptabel dargestellt würden, weil sie ja durch den §35 StVO gedeckt würden. Wie geschrieben: Manchmal ist auch schon die zugelassene Höchstgeschwindigkeit zu viel, da kann man sich dann auch nicht auf die Sonderrechte berufen.
Das Entgegenkommen besteht darin, dass bei Überschreitungen bis 20 km/h unter bestimmten Bedingungen vom Grundsatz her auf eine Prüfung des Einzelfalles verzichtet wird und das Verfahren zu Gunsten des FA eingestellt wird.
Das hast Du mal eben so vom Schreibtisch aus entschieden?Ähh, dadurch daß hier niemand belästigt, sich gestört noch gar gefährdet gefühlt hat waren die 34Km/h nicht zu schnell.
In einer 30er-Zone würde ich eine Überschreitung von 34 km/h nicht so pauschal abtun. Ich persönliche halte so eine Überschreitung in den allermeisten Fällen für nicht gerechtfertigt.
Wir kennen alle die genauen Umstände nicht, aber immerhin haben anscheinend zwei Gerichte das Ganze auch so so gesehen.
Wenn dem FA die Entscheidung der Stadt (insbesondere bei Überschreitungen von mehr als 20 km/h) nicht passt, steht ihm ja der Rechtsweg offen um sein Recht durchzusetzen, von dem er ja glaubt es zu haben. Ach, hat er gemacht und ist trotzdem nicht damit durchgekommen? Seltsam ...
In diesem konkreten Fall lag es ja eben nicht mehr nur bei der Stadt, sondern beim Gericht. Was soll man dann dazu sagen? Pech gehabt? Hätte er Recht bekommen, hätte die Stadt ihre Einschätzung der Rechtslage sicher auch überdacht. Hat er aber nicht.
Was wollen wir denn? Dass die Stadt alles ungesehen durchwinkt, weil wir das ja alles ehrenamtlich machen? Bei allem was über mäßige Geschwindigkeitsübertretungen hinausgeht, bekomme ich schon Bauchschmerzen. Allerdings sind Sonderrechte ja wesentlich mehr als Geschwindigkeitsüberschreitungen und da sind sie teilweise auch echt sinn- und wertvoll.
Durchaus, deswegen habe ich es bewusst dort geschrieben ...Weißt du was im Rechtswesen das Wort "grundsätzlich" bedeutet?
Geändert von nederrijner (11.07.2009 um 12:36 Uhr)
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