Naja, daß nix passieren darf ist klar. Wenns kracht, dann hat man wohl nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen...
Ansonsten ist es bei uns die "Alarmfahrt" bisher immer geduldet von der Pol . Gab noch keine Beschwerden.
Naja, daß nix passieren darf ist klar. Wenns kracht, dann hat man wohl nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen...
Ansonsten ist es bei uns die "Alarmfahrt" bisher immer geduldet von der Pol . Gab noch keine Beschwerden.
Ich kann schon verstehen, dass diese interne 20-km/h-Regelung nicht öffentlich gemacht wurde, denn mal ehrlich, viele FA würden das doch geistig nicht verarbeiten können und sich zukünftig darauf berufen, dass 20 km/h drüber immer okay wären ...
Und schon haben wir die nächste Scheißhausparole in den Köpfen.
Insofern ist diese Regelung eher ein Entgegenkommen an die FA, manchmal sind ja schon +15 km/h oder +5 km/h oder auch nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu viel, in Castrop-Rauxel hat man sich halt entschieden, bei Überschreitungen bis 20 km/h grundsätzlich zu Gunsten der FA zu verfahren.
Sorry, was ist das für ein Entgegenkommen wenn sie gegen "eigentlich" geletendes Recht verstößt?
Ähh, dadurch daß hier niemand belästigt, sich gestört noch gar gefährdet gefühlt hat waren die 34Km/h nicht zu schnell.
Weißt du was im Rechtswesen das Wort "grundsätzlich" bedeutet?
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Was ist denn das eigentlich geltende Recht?
Die Frage ob ehrenamtliche FA im Privatfahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, lasse ich jetzt mal außen vor. In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass sie es nicht dürfen. Kann man gut finden oder auch nicht. In den vergangenen Jahren gab es viele gerichtliche Entscheidungen, die den FA im Privatfahrzeug Sonderrechte zugestehen, es gibt aber auch etliche, vor allem ältere Urteile, die dies nicht tun. Das muss man erstmal so hinnehmen und auch eine Innenministerium kann daran wenig ändern. Interessant wäre noch die konkrete Begründung des OLG. Ein Amtsrichter fällt ja schnell mal seltsame Entscheidungen. Aber selbst vor dem OLG ist die Entscheidung der Stadt bestätigt worden.
Die Rechtsauffassung der Stadt Castrop-Rauxel ist hingegen etwas verwunderlich, denn wenn keine Sonderrechte zustehen, ist die 20-km/h-Regelung unverständlich.
Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass den FA die Sonderrechte zu stehen, bedarf es immer noch einer Entscheidung im Einzelfall, ob der Verstoß davon gedeckt war oder nicht. Mir graust es jedenfalls davor, wenn Geschwindigkeitsüberschreitungen pauschal als akzeptabel dargestellt würden, weil sie ja durch den §35 StVO gedeckt würden. Wie geschrieben: Manchmal ist auch schon die zugelassene Höchstgeschwindigkeit zu viel, da kann man sich dann auch nicht auf die Sonderrechte berufen.
Das Entgegenkommen besteht darin, dass bei Überschreitungen bis 20 km/h unter bestimmten Bedingungen vom Grundsatz her auf eine Prüfung des Einzelfalles verzichtet wird und das Verfahren zu Gunsten des FA eingestellt wird.
Das hast Du mal eben so vom Schreibtisch aus entschieden?Ähh, dadurch daß hier niemand belästigt, sich gestört noch gar gefährdet gefühlt hat waren die 34Km/h nicht zu schnell.
In einer 30er-Zone würde ich eine Überschreitung von 34 km/h nicht so pauschal abtun. Ich persönliche halte so eine Überschreitung in den allermeisten Fällen für nicht gerechtfertigt.
Wir kennen alle die genauen Umstände nicht, aber immerhin haben anscheinend zwei Gerichte das Ganze auch so so gesehen.
Wenn dem FA die Entscheidung der Stadt (insbesondere bei Überschreitungen von mehr als 20 km/h) nicht passt, steht ihm ja der Rechtsweg offen um sein Recht durchzusetzen, von dem er ja glaubt es zu haben. Ach, hat er gemacht und ist trotzdem nicht damit durchgekommen? Seltsam ...
In diesem konkreten Fall lag es ja eben nicht mehr nur bei der Stadt, sondern beim Gericht. Was soll man dann dazu sagen? Pech gehabt? Hätte er Recht bekommen, hätte die Stadt ihre Einschätzung der Rechtslage sicher auch überdacht. Hat er aber nicht.
Was wollen wir denn? Dass die Stadt alles ungesehen durchwinkt, weil wir das ja alles ehrenamtlich machen? Bei allem was über mäßige Geschwindigkeitsübertretungen hinausgeht, bekomme ich schon Bauchschmerzen. Allerdings sind Sonderrechte ja wesentlich mehr als Geschwindigkeitsüberschreitungen und da sind sie teilweise auch echt sinn- und wertvoll.
Durchaus, deswegen habe ich es bewusst dort geschrieben ...Weißt du was im Rechtswesen das Wort "grundsätzlich" bedeutet?
Geändert von nederrijner (11.07.2009 um 13:36 Uhr)
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