Wem die Fahrerei zu lästig ist, kanns ja einfach mal mit dem Taschenrechner probieren ;-)
Wem die Fahrerei zu lästig ist, kanns ja einfach mal mit dem Taschenrechner probieren ;-)
Mit Taschenrechner gemacht. Nun, es ist so wie ich es schon einige Male auch während der "normalen" Anfahrt gemessen habe. Ich hab nunmal zwei Amplen auf dem Weg (und selbst Nachts um drei wenn keiner mehr unterwegs ist währe es unverantwortlich und dumm über rot zu fahren) und brauche meine Zeit. Das ist halt so. Aber der Unterschied zwischen Version eins und zwei macht recherisch bei mir im Bereich einer halbe Minute aus. Wenn ich dran denke das sich mein Garagentor manchmal nicht so leicht öffnen lässt dann ist hier schon mehr Zeit flöten gegangen....
Ich überleg mal eben:
-(Aufstehen, kurz schütteln 15sek)
-Anziehen(Nachts wie Tags, nachts ist Schlüssel in der Hose, tagsüber irgendwo) (20sek)
-Rauslaufen, Motor starten, Fahrzeug in Startposition bringen(30 sek)
-1,4km Anfahrt(Bei 50km/h 100sek, bei 70km/h 72sek, bei 90km/h 56sek)
(Gucken, Anfahren, Abbiegen) pauschal 10 Sekunden
-Rüberlaufen, Anziehen(40 sek)
Summe nachts 215 Sekunden
Summe bei vertretbarer Übertretung 187 Sekunden
Summe bei nicht mehr vertretbarer Übertretung 171 Sekunden
Zeitersparnis in Relation: 70-90: < 9%
Zeitersparnis in Relation: 50-70: <14%
Zeitersparnis in Relation: 50-90: <21%
Vor Augen muss man sich immer halten: Bei vertretbarer Fahrweise bin ich 4. oder 5.
Bei normaler Fahrweise komm ich irgendwo als Nr. 7 - 9 aufn Hof.
Fürs erste Trupp-Fahrzeug zu grundsätzlich zu langsam. Fürs Gruppenfahrzeug reichts aber in der Regel. So würde ich da auch rangehen: Es bringt nix, als 4ter aufm Hof zu sein, von daher geh ich das Risiko gar nicht ein, viel zu schnell zu sein - evtl bei Sonderlagen in der tiefen Nacht(das beliebte Mehfamilienhaus mit verqualmter Treppe). Das gilt natürlich nur, wenn halbswegs planbar ist, wer auf jeden Fall kommt.
So, wie versprochen das Schreiben des bay. Innenministeriums. Anfrage war die Nutzung von Sonderrechten bzw. die Berufung auf §16 OWiG bzw. § 34 StGB "Rechtfertigender Notstand" bei Alarmierung der SEG Behandlung / Betreuung / Tansport etc auf dem Weg zur Wache bzw. dem Standort des Einsatzfahrzeuges.
Also Rettungsdienst und nicht speziell Feuerwehr.
Also ich habe 500 Meter zum GH.
Zwischen 6 Uhr und 22 Uhr muss ich noch über eine Ampel, das kann mich vielleicht 30 Sekunden kosten, je nachdem welche Farbe sie hat.
Ab 22 Uhr ist sie aus.
Ja, ich könnte auch laufen, das ginge aber begrauf und ich bin nicht der sportlichste.
Das Auto steht immer vor der Haustür, der Schlüssel steckt immer, wenn ich mich zuhause in der Wohnung aufhalte, in der Wohnungstür (natürlich von innen).
100 km/h o.#. zu fahren könnte ich gar nicht, weil ich auf den ersten 150 Meter Wohngebiet habe und mehrere Abbiegungen.
Das letzte Stück ist ne "größere" Straße (wie das in nem Dorf nunmal so ist), wenn ich jeztzt hier nach der Ampel versuchen würde, zu beschleunigen, wäre ich am GH schon vorbei, ehe ich über 50 km/h hinweg wäre.
Und eigentlich, wenn ich mich im Dorf aufhalte, bin ich meist eh einer der ersten 3....
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Im Jahre des Herrn 2009 sollte sich eine derartige Ausrückereihenfolge so langsam mal überholt haben...
Das die den rechtfertigenden Notstand als so einschlägig ansehen, wirft mich vom Stuhl. Hast du die einzelnen Voraussetzungen mal gezählt, die dir der Richter hinterher um die Ohren werfen kann?
Naja, daß nix passieren darf ist klar. Wenns kracht, dann hat man wohl nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen...
Ansonsten ist es bei uns die "Alarmfahrt" bisher immer geduldet von der Pol . Gab noch keine Beschwerden.
Ich kann schon verstehen, dass diese interne 20-km/h-Regelung nicht öffentlich gemacht wurde, denn mal ehrlich, viele FA würden das doch geistig nicht verarbeiten können und sich zukünftig darauf berufen, dass 20 km/h drüber immer okay wären ...
Und schon haben wir die nächste Scheißhausparole in den Köpfen.
Insofern ist diese Regelung eher ein Entgegenkommen an die FA, manchmal sind ja schon +15 km/h oder +5 km/h oder auch nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu viel, in Castrop-Rauxel hat man sich halt entschieden, bei Überschreitungen bis 20 km/h grundsätzlich zu Gunsten der FA zu verfahren.
Sorry, was ist das für ein Entgegenkommen wenn sie gegen "eigentlich" geletendes Recht verstößt?
Ähh, dadurch daß hier niemand belästigt, sich gestört noch gar gefährdet gefühlt hat waren die 34Km/h nicht zu schnell.
Weißt du was im Rechtswesen das Wort "grundsätzlich" bedeutet?
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Das ist natürlich was anderes, als generell mit Tr vorzufahren.
Vielleicht gehen die Richter einfach davon aus, dass mehr als 20 km/h drüber nicht mehr zur besonderen Sorgfalt passt und sich schon im Bereich der Fahrlässigkeit bewegt? Immerhin reden wir hier von 64 gegenüber 30 km/h (das sind 213%!!!, die Toleranzen und die ungenaue Tachoanzeige nicht mit eingerechnet). Und vielleicht gilt diese ominöse 20 km/h-Grenze nur für Tempo 30. Vielleicht gibt es für jedes Tempo einen eigenen Toleranzwert? Fragen übder Fragen...
Gruß, Mr. Blaulicht
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