Im Jahre des Herrn 2009 sollte sich eine derartige Ausrückereihenfolge so langsam mal überholt haben...
Das die den rechtfertigenden Notstand als so einschlägig ansehen, wirft mich vom Stuhl. Hast du die einzelnen Voraussetzungen mal gezählt, die dir der Richter hinterher um die Ohren werfen kann?