Da war wieder einer schneller ;) .. Hab das ganze auch grade bei Wolfgang gelesen.

Aber zum Thema:

Zum einen kann ich dem Urteil nur beipflichten, denn Sonderrechte können/dürfen nicht mit dem Privat-KFZ in Anspruch genommen werden. Dazu gab es ja schon ellenlange Diskussionen von Gerichten, Feuerwehren, Magazinen und in der Presse (-> Dachaufsetzer). Wo würden wir denn da hinkommen, wenn JEDES Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr, BF, WF, PF Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfte, in diesem Fall die Geschwindigkeitsüberschreitung.

Zum anderen kann ich mir die Situation des Kameraden gut vorstellen. Er hat sich auf der sicheren Seite gewogen, da vom Ordnungsamt der Stadt gegenüber den Freiwilligen Kameraden eine Sonderregelung getroffen wurde. Ebenfalls hat der Kamerad zu keiner Zeit Menschen gefährdet, da er sich, wie er selbst beschreibt, auf einer übersichtlichen gut einzusehenden Straße befand.

Ich denke die Stadt hätte aus diesem speziellen Fall lernen müssen und ganz klar die Regelung des "Augenzudrückens" neu definieren müssen und auch an alle Feuerwehren senden sollen und den Kameraden mit einem kleinen Verwarngeld belegen sollen und auf keinem Fall mti einem Fahrverbot oder gar einen Eintrag in Flensburg.