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Thema: Sonderrechte in privat-PKW / Fall aus Castrop-Rauxel

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    Wirklich lustig wirds, wenn in der 35/38 Unterweisung ein Gastdozent seitens der Polizei eingeladen wird, dieser ohne wenn und aber Bundesrecht vertritt und sobald der gegangen ist, der Kommandant noch einmal auf den Anweisung auf Gemeindeebene hinweist, dass Sonderrechte verboten sind.
    1. Polizisten sind i.d.R. die falschen Dozenten bei diesem Thema, da sie letztlich auch nur Anwender sind, und keine Rechtsexperten.
    2. Der Kommandant darf das. Er setzt sich nicht gegen das Gesetz, sondern nimmt seinen Leuten nur die Tatbestandsvoraussetzung.

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    1. Polizisten sind i.d.R. die falschen Dozenten bei diesem Thema, da sie letztlich auch nur Anwender sind, und keine Rechtsexperten.
    Im Endeffekt müssen sie aber auch ein wenig Paragraphenfest sein. Nicht umsonst werden an den Schulen der Länder für die gehobenen Dienst auch Vorlesungen im Fach Recht gehalten und geprüft. Wäre ja auch blöd, wenn die Strafanzeige stellen, weil sich die Tat nicht mit ihrem Gewissen deckt und der Staatsanwalt erstmal suchen muss, was in Frage käme ;-)
    Für uns war das von der Seite her interessant, da bei uns in der Regel nur die Polizei blitzt und auch die OWis bzw Strafanzeigen stellt. Das Ordnungsamt ist bei uns auf Knöllchen aller Art spezialisiert... ^^

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