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Thema: Sonderrechte in privat-PKW / Fall aus Castrop-Rauxel

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    Na dann fahren halt mal alle strickt nach Verkehrsregeln, das müssten mal alle Feuerwehr in ganz Deutschland 2 Monate machen.
    Was glaubst wie laut dann das geschreie ist "WO WAR DIE FEUERWEHR".
    Dafür sind die meisten viel zu heiß. Und am Ende gibts dann noch - wenns wirklich eng - den Rechtsweg, weil wirs nich gemacht haben.

    Denn ich z.B. bin auf die +20 km/h quasi angewiesen. Sonst bräuchte ich aufgrund der entfernung vom Wohnort zum GH erst garnicht mehr los fahren.
    Warum? Weil alle anderen noch schlimmer rasen? So wärs bei uns vermutlich...

    Und ich fahre teilweise sogar langsamer als ich Privat fahre nur damit ich die 20 km/h ned überschreite.
    Warum? Wir haben doch feststellen lassen, dass du nicht als Sonderrechtler gesehen werden kannst, somit also auch nicht negativ als FWler gesehen werden kannst. Das finde ich nun wirklich ein wenig hahnebüchen :-) Und wenn wie hier das volle Strafmaß angewendet wird, dann isses egal, ob man dich privat oder auf Einsatzfahrt blitzt.

    Wirklich lustig wirds, wenn in der 35/38 Unterweisung ein Gastdozent seitens der Polizei eingeladen wird, dieser ohne wenn und aber Bundesrecht vertritt und sobald der gegangen ist, der Kommandant noch einmal auf den Anweisung auf Gemeindeebene hinweist, dass Sonderrechte verboten sind.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    Dafür sind die meisten viel zu heiß. Und am Ende gibts dann noch - wenns wirklich eng - den Rechtsweg, weil wirs nich gemacht haben.
    Wir haben das gemacht was wir machen sollen. Vernünftig fahren... Es soll mir mal einer sagen du musst schneller fahren Xo)

    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    Warum? Weil alle anderen noch schlimmer rasen? So wärs bei uns vermutlich...
    Nein und Ja, weil ich im Ortsteil wohne der die größte entfernung zum GH hat. Ich bin ohnehin immer einer der letzten, aber wenn ich nun wirklich mal nach Vorschrift fahren würde bringts das teilweise nicht mehr.
    Nochmal nebenbei falls das nicht rüber kam. Natürlich fahre ich nicht überall +20 km/h. Dies wird nur getan sofern die Verkehrslage oder die straße dies zulässt.

    Sicherlich werden andere sich weniger an die +20 km/h halten, aber mir ist es egal ob ich im ersten oder letzten Fahrzeug sitze das raus fährt. Wenn leute meinen schneller fahren zu müssen okay ihr eigener Führerschein der auf dem Spiel steht.


    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    Warum? Wir haben doch feststellen lassen, dass du nicht als Sonderrechtler gesehen werden kannst, somit also auch nicht negativ als FWler gesehen werden kannst. Das finde ich nun wirklich ein wenig hahnebüchen :-) Und wenn wie hier das volle Strafmaß angewendet wird, dann isses egal, ob man dich privat oder auf Einsatzfahrt blitzt.
    Und 100%tig wenn man nen Unfall baut kommt raus das man als FWler auf anfahrt war!
    Ebenso gebe ich dir brief und Siegel das es leute gibt die das können, und wenn se sich nur über den Idioten aufregen und genau das auto dann 5 minuten später vorm GH stehen sehen. Soll leute geben die 1 und 1 zusammen zählen können.

    Unterschied ist es aber auf jeden fall wenn ich geblitzt werde... wenn ich Privat zu schnell bin wars zum Spaß an der Freude und meine Eigene dummheit, auf Einsatzfahrt komme ich bei max. 20 km/h ohne was davon (wenns ned grad an der Schule oder nem Kindergarten ist - Was ich eh ned mache). Davon abgesehen Reagiert man anders wenn man Alarmiert wurde somit habe ich mir das halt so angeeignet.


    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    Wirklich lustig wirds, wenn in der 35/38 Unterweisung ein Gastdozent seitens der Polizei eingeladen wird, dieser ohne wenn und aber Bundesrecht vertritt und sobald der gegangen ist, der Kommandant noch einmal auf den Anweisung auf Gemeindeebene hinweist, dass Sonderrechte verboten sind.
    Bei uns wird nicht gesagt das die Verboten sind sondern das wir Sie haben, jedoch halt etwas genauer in wie fern anwendbar. Naja... somit mehr oder minder kaum anwendbar.
    Ich für mich handhabe es so das ich alles mache, aber mit der Regel das für mich dadurch kein nachteil entsteht. Wenn ich langsamer fahre und dadurch 1minute länger brauche, dann tuts mir leid für die leute die Hilfe brauchen. Aber ich werde nicht fahren als wenn mein Gaspedal fest gespaxt ist.


    PS: wenn irgendwas iwie durcheinander iss Sorry... aber ich steh heute auf Kriegsfuß mit der Zitieren funktion...

  3. #3
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    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    Wirklich lustig wirds, wenn in der 35/38 Unterweisung ein Gastdozent seitens der Polizei eingeladen wird, dieser ohne wenn und aber Bundesrecht vertritt und sobald der gegangen ist, der Kommandant noch einmal auf den Anweisung auf Gemeindeebene hinweist, dass Sonderrechte verboten sind.
    1. Polizisten sind i.d.R. die falschen Dozenten bei diesem Thema, da sie letztlich auch nur Anwender sind, und keine Rechtsexperten.
    2. Der Kommandant darf das. Er setzt sich nicht gegen das Gesetz, sondern nimmt seinen Leuten nur die Tatbestandsvoraussetzung.

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    1. Polizisten sind i.d.R. die falschen Dozenten bei diesem Thema, da sie letztlich auch nur Anwender sind, und keine Rechtsexperten.
    Im Endeffekt müssen sie aber auch ein wenig Paragraphenfest sein. Nicht umsonst werden an den Schulen der Länder für die gehobenen Dienst auch Vorlesungen im Fach Recht gehalten und geprüft. Wäre ja auch blöd, wenn die Strafanzeige stellen, weil sich die Tat nicht mit ihrem Gewissen deckt und der Staatsanwalt erstmal suchen muss, was in Frage käme ;-)
    Für uns war das von der Seite her interessant, da bei uns in der Regel nur die Polizei blitzt und auch die OWis bzw Strafanzeigen stellt. Das Ordnungsamt ist bei uns auf Knöllchen aller Art spezialisiert... ^^

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