ich finde das Urteil ehrlich gesagt unverständlich. Insb. da die gängige Auslegung des §35StVO darauf hinausläuft, dass auch auf der Anfahrt mit Privat-PKW Sonderrechte in Anspruch genommen werden können.
Allerdings weiß ich aus unserem Bereich von den örtlichen Polizeivertretern, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen >20km/h in geschlossenen Ortschaften üblicherweise als unverhältnismäßig ausgelegt werden (v.a. im Bereich dicht bebauter Siedlungen, Schulen, etc.). Normalerweise werden solche Informationen über die Truppmann-Lehrgänge unters "Volk" gebracht - sollte zumindest so sein.






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