Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Vielleicht gehen die Richter einfach davon aus, dass mehr als 20 km/h drüber nicht mehr zur besonderen Sorgfalt passt und sich schon im Bereich der Fahrlässigkeit bewegt? Immerhin reden wir hier von 64 gegenüber 30 km/h (das sind 213%!!!, die Toleranzen und die ungenaue Tachoanzeige nicht mit eingerechnet). Und vielleicht gilt diese ominöse 20 km/h-Grenze nur für Tempo 30. Vielleicht gibt es für jedes Tempo einen eigenen Toleranzwert? Fragen übder Fragen...

Gruß, Mr. Blaulicht
Also bei uns Gilt in allen bereichen max. 20 km/h. Ausgenommen sind Spielstraßen, bereiche von Schulen und/oder Kindergärten. Dort + 0 km/h.