Hallo,
zum Weisungsrecht des Wehrführers bzw. vglb. dienstlich Vorgesetzter (Bürgermeister);
die StVO befreit die Feuerwehr als Institution und nicht mich als Einzelperson von der StVO. Wenn jetzt der Leiter dieser Institution seinem Personal per Dienstanweisung vorschreibt, "dieses Recht wird im privat-PKW in meinem Laden nicht wahrgenommen" sehe ich darin keinen Rechtsbruch. Vielleicht habe ich beim Widerspruch gegen einen Bussgeldbescheid Chancen im Verweis auf die StVO, es bliebe aber immer noch die Möglichkeit, dass in diesem Fall die Inanspruchnahme von Sonderrechten trotz gegenteiliger Weisung ein Dienstrechtsvergehen darstellt, das disziplinarisch verfolgt werden kann.
Bis dann
Dominic





Zitieren