Woher hast Du diese Weißheit? Ein Dienstausweis der Polizei ist ohne Personalausweis gültig! Oder steht auf irgend einem anderen Dienstausweis, egal ob Feuerwehrdienstausweis oder Rettungsdienstausweis (wobei mir nicht bekannt ist, ob es Letzteren gibt) drauf:
"Gültig nur bei gleichzeitiger Vorlage eines Bundespersonalausweises!"
Auf meinen Dienstausweisen (Pol und FW) habe ich diesen Passus bislang nicht finden können!
Ansonsten weist sich der allgemeine Schutzmann / die allgemeine Schutzfrau grundsätzlich durch das Tragen der Uniform aus. Gerade und besonders bei der Nutzung von mehrfarbigen Dienstfahrzeugen ist Zweifel nicht angebracht! Anders bei Kollegen(innen) in gut bürgerlicher Kleidung. Diese Mitarbeiter weisen sich im allgemeinen durch eine Dienstmarke aus, die, und das ist das besondere, nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig ist! Denn meines Wissens nach müssen die Nr. auf Dienstmarke und Dienstausweis bei ausschließlich in Zivil Dienst verrichtenden Kollgen(innen) identisch sein.
Zum Thema: Ich muss gar nicht aussteigen, wenn die Polizei es von mir verlangt, mal eine kleine Frage an die Allgemeinheit! Wo bewahrt ihr euer Warndreieck und das EH-Material auf?
Ich tippe mal, dass in 80% aller Pkw dieses Material im Kofferraum liegt. Und schon wird man dazu aufgefordert, diese Sachen vorzuzeigen. Wie ist dann Eure Antwort? Und jetzt sagt nicht, ich bleibe im Auto sitzen und lasse den Schutzmann den Kofferaum selber aufmachen und nachschauen. Dann kommen nämlich auf Garantie aus einer anderen Ecke die mahnenden Worte: "Das darf der gar nicht!"