Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Genau! "Allgemeine Verkehrskontrolle, Warndreieck und Verbandkasten zeigen!" (Alleine das ist eigentlich schon nicht zulässig, da eine Kontrolle ohne konkreten Straftatverdacht nicht zulässig ist!)
Falsch:

siehe §36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten:

(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Und diese Kontrollen können verdachtsunabhängig geschehen! Und der Rest deines Postings im Bezug auf "ich muss nicht aussteigen" hat sich dann auch erledigt. Denn auch Du hast die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.


Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Übrigens bedingt die "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" Gewaltanwendung oder die Androhung einer solchen:
Richtig zitiert, aber...:

Laut höchstrichterlicher Rechtssprechung ist Gewaltsanwendung u.a. auch die Gewalt, die mit Hilfe von Sachen vorgenommen wird, ausreichend um den Tatbestand zu erfüllen. Ebenso muss die Gewaltanwendung nicht unmittelbar gegen den Vollzugsbeamten selbst angewendet werden. Es reicht eine mittelbare Anwendung auf ihn in Verbindung mit einer unmittelbaren gegen Sachen zielende Einwirkung, wie z.B. das Verschließen von Türen! Womit wir wieder bei dem Spielchen sind: "Ich drücke die Knöpfchen meiner Fahrzeugtüren runter!"

So, noch weitere Fragen!

Nur mal so nebenbei und ich glaube ich schrieb es schon mal in einem anderen Thread: Schmeißt doch kein Wissen vom Hörensagen wahrlos rein. Alleine die Erläuterungen und Kommentierungen zum § 113 StGB umfassen in meinen Unterlagen 19 DIN 5 Seiten, beidseitig bedruckt. Den reinen Gesetzestext zu zitieren bringt überhaupt nichts! Und das gilt wirklich für nahezu alle Rechtsvorschriften, die wir bei uns haben!