Ergebnis 1 bis 15 von 74

Thema: zum Thema Funkscanner beschlagnahmt

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Genau! "Allgemeine Verkehrskontrolle, Warndreieck und Verbandkasten zeigen!" (Alleine das ist eigentlich schon nicht zulässig, da eine Kontrolle ohne konkreten Straftatverdacht nicht zulässig ist!)
    Falsch:

    siehe §36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten:

    (5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

    Und diese Kontrollen können verdachtsunabhängig geschehen! Und der Rest deines Postings im Bezug auf "ich muss nicht aussteigen" hat sich dann auch erledigt. Denn auch Du hast die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.


    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Übrigens bedingt die "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" Gewaltanwendung oder die Androhung einer solchen:
    Richtig zitiert, aber...:

    Laut höchstrichterlicher Rechtssprechung ist Gewaltsanwendung u.a. auch die Gewalt, die mit Hilfe von Sachen vorgenommen wird, ausreichend um den Tatbestand zu erfüllen. Ebenso muss die Gewaltanwendung nicht unmittelbar gegen den Vollzugsbeamten selbst angewendet werden. Es reicht eine mittelbare Anwendung auf ihn in Verbindung mit einer unmittelbaren gegen Sachen zielende Einwirkung, wie z.B. das Verschließen von Türen! Womit wir wieder bei dem Spielchen sind: "Ich drücke die Knöpfchen meiner Fahrzeugtüren runter!"

    So, noch weitere Fragen!

    Nur mal so nebenbei und ich glaube ich schrieb es schon mal in einem anderen Thread: Schmeißt doch kein Wissen vom Hörensagen wahrlos rein. Alleine die Erläuterungen und Kommentierungen zum § 113 StGB umfassen in meinen Unterlagen 19 DIN 5 Seiten, beidseitig bedruckt. Den reinen Gesetzestext zu zitieren bringt überhaupt nichts! Und das gilt wirklich für nahezu alle Rechtsvorschriften, die wir bei uns haben!

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen

    Nur mal so nebenbei und ich glaube ich schrieb es schon mal in einem anderen Thread: Schmeißt doch kein Wissen vom Hörensagen wahrlos rein. Alleine die Erläuterungen und Kommentierungen zum § 113 StGB umfassen in meinen Unterlagen 19 DIN 5 Seiten, beidseitig bedruckt. Den reinen Gesetzestext zu zitieren bringt überhaupt nichts! Und das gilt wirklich für nahezu alle Rechtsvorschriften, die wir bei uns haben!
    Naja nichts jetzt gegen euch Polizisten ... aber grad bei Polizisten sind etwaige Rechtslücken doch häufig sehr groß...
    Ist ja auch kein Problem, kein Polizist kann alle Gesetze etc auswendig kennen, nicht umsonst gibts (Fach)juristen und die haben das noch dazu studiert.
    Deswegen glaube ich persönlich Polizisten was Rechtsfragen angeht, erstmal überhaupt nichts.
    Auch aus eigener Erfahrung.

    Zum Thema Türe absperren ...
    Komischerweise darf ich bei ner Hausdurchsuchung die Türe verschlossen halten, ich brauch nicht dem Polizisten die Türe zu öffnen, gut er wird dann eventuell mit nem Schlüsseldienst/Feuerwehr kommen bzw schon dabei haben, die das Schloß dann gewaltsam öffnen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Naja nichts jetzt gegen euch Polizisten ... aber grad bei Polizisten sind etwaige Rechtslücken doch häufig sehr groß...
    Ist ja auch kein Problem, kein Polizist kann alle Gesetze etc auswendig kennen, nicht umsonst gibts (Fach)juristen und die haben das noch dazu studiert.
    Deswegen glaube ich persönlich Polizisten was Rechtsfragen angeht, erstmal überhaupt nichts.
    Auch aus eigener Erfahrung.
    Mag so sein! Letzendlich sind die Rechtslücken aber deutlich kleiner als bei dem Ottonormalbürger, der seine Kenntnis aus Zeitungsartikeln, dubiosen Fernsehserien oder vom Hörensagen hat!

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Zum Thema Türe absperren ...
    Komischerweise darf ich bei ner Hausdurchsuchung die Türe verschlossen halten, ich brauch nicht dem Polizisten die Türe zu öffnen, gut er wird dann eventuell mit nem Schlüsseldienst/Feuerwehr kommen bzw schon dabei haben, die das Schloß dann gewaltsam öffnen.
    Und auch das könnte im Einzelfall den Tatbestand erfüllen; es sei denn ich erwecken von vorn herein den Eindruck, ich bin nicht im Hause. Mache ich den Durchsuchungskräften vor der Nase die Tür zu sind wir genau da, wo die Kommentierung des § 113 StGB einsetzt.

    Zitat Zitat von überhose
    Tja Poli, am besten schreibt man hier im Forum wohl nur noch zu den Themen, mit denen man nicht alltäglich zu tun hat. Da gibt's seltsamerweise die meisten Besserwisser...
    Ich möchte allen Ernstes einmal wissen, ob die jenigen die der Meinung sind polizeiliches Fachwissen mit bedingter Unwissenheit auf eine Ebene zu stellen, sich im normalen Leben auch so verhalten und beim Einkaufen dem Bäcker sagen, wie er sein Brot uns seine Brötchen herzustellen hat!

    Mich würde einmal brennend interessieren, wie sich ein RDler fühlen würde, wenn ein Polizeibeamter ihm nach einem Einsatz fragen würde, warum er einen Beatmungsbeutel benutzt hat und keine Intubation durchgeführt hat. Oder einen FWler, wurum er mit C-Rohr einen Innenangriff gemacht hat und kein Kleinlöschgerät benutzt hat.

    Vielleicht mal kurz drüber nachdenken!

    In diesem Sinne einen schönen Tag noch!
    Geändert von Poli (01.04.2008 um 15:26 Uhr)

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Tja Poli, am besten schreibt man hier im Forum wohl nur noch zu den Themen, mit denen man nicht alltäglich zu tun hat. Da gibt's seltsamerweise die meisten Besserwisser...
    Manche denke ich bei deinen Postings, daß einzigste was dich interessiert ..
    "Hauptsache ich hab auch mein Senf dazugegeben"

    @ Poldi ... ich geb dir jetzt mal ein Beispiel, ein Polizist, keine Ahnung waren 3 oder 4 grüne Sternchen und das Alter ca 45 Jahre, wollte mir erzählen, daß ein Vermieter das Recht hat, einen Schlüssel für die vermietete Wohnung zu behalten und die Wohnung ohne beisein und OHNE Zustimmung des Mieters zu betreten.
    Sorry, aber so ein Polizist sollte in meinen Augen nur noch Bußgeldbescheide mit seiner Zunge zukleben dürfen.

    Wenn der sowas schon nicht weiß, dann weiß der andere Rechtsdinge erst recht nicht mehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    @ Poldi ... ich geb dir jetzt mal ein Beispiel, ein Polizist, keine Ahnung waren 3 oder 4 grüne Sternchen und das Alter ca 45 Jahre, wollte mir erzählen, daß ein Vermieter das Recht hat, einen Schlüssel für die vermietete Wohnung zu behalten und die Wohnung ohne beisein und OHNE Zustimmung des Mieters zu betreten.
    Sorry, aber so ein Polizist sollte in meinen Augen nur noch Bußgeldbescheide mit seiner Zunge zukleben dürfen.

    Wenn der sowas schon nicht weiß, dann weiß der andere Rechtsdinge erst recht nicht mehr.
    Ich weiß zwar jetzt nicht genau, wen Du ansprichst, aber ich antworte jetzt trotzdem mal:

    Es ist ein, ich wiederhole, EIN Beispiel für eine vielleicht nicht korrekte Antwort eines Mitarbeiters meiner Zunft! Und Dein Resume ist, dass der Kollege offensichtlich für seinen Beruf nicht geeignet ist!

    Toll! Zeugt in meinen Augen von einer ausgeprägten Voreingenommenheit und einem gestörten Verhältnis zur Polizei. Pauschalisieren ist dabei offensichtlich eine der leichtesten Übungen. Du bist wahrscheinlich in Deiner Tätigkeit der vollkommene Mitarbeiter, ohne Fehl und Tadel. Machst wahrscheinlich auch keine Fehler!

    Man, man, man! Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Da kommt es eventuell zu Falschauskünften! Und das in allen Berufsgruppen! Und keiner kann sich von Fehlern freisprechen. Das ganze aber in der Art zu formulieren, wie Du es hier machst, halte ich für absolut anmaßend, nahezu schon beleidigend!

  6. #6
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Das is mir klar das du dein Kollegen in Schutz nimmst, ist auch kein Problem.
    Ich hab ganz sicher kein gestörtes Verhältnis zur Polizei.
    Ich bin ganz sicher auch nicht fehlerfrei in meinen Beruf.
    Es gibt aber einfach Unterschiede welche Fehler man macht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    @Alex22

    Bei aufmerksamen Lesen meines Beitrages wirst Du erkennen, dass ich niemand in Schutz genommen habe.

    Ich denke, wir können diese Diskussion hier auch beenden. Auf einen gemeinsamen Nenner werden wir beide nicht kommen. Dafür gehen unsere Meinung doch zu sehr auseinander!

  8. #8
    Registriert seit
    04.01.2008
    Beiträge
    265
    wo war denn eigentlich der Funkscanner?????

    ihr redet euch ja langsam um Kopf und Kragen , ;)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •