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Thema: zum Thema Funkscanner beschlagnahmt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    ...Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)
    Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass jede Weisung eines Polizisten befolgt werden muss.
    Ich habe mich zum Beispiel mal geweigert, einen Polizisten eine Pupillenkontrolle im Rahmen einer Verkehrskontrolle durchführen zu lassen. Dies wollte er nämlich mit einer dieser superhellen LED-Leuchten machen, die man so gerne am Schlüsselbund trägt.
    Ich habe daraufhin erklärt, dass er mir damit nicht in die Augen leuchten darf. Er fragte nach den Gründen, und ich erklärte ihm, dass für eine Pupillenkontrolle auch geeignete Leuchten verwendet werden müssen. Ich habe ihm dann eine aus meiner San-Tasche geschenkt und beide waren zufrieden.

    Also: Augen auf im Straßenverkehr! Und immer schön freundlich bleiben. So erspart man sich den meisten Ärger.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass jede Weisung eines Polizisten befolgt werden muss.
    War auch mehr überspitzt dargestellt ;)

    OT: Hab übrigens ne neue LED-Pupillenleuchte von nem anderen Aussteller auf der FireExp. geschenkt bekommen, die sogar als solche zulässig ist *g*

    MfG Fabsi

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