So weit ist es nicht hergeholt. Dient diese Anweisung dem Zwecke der Kontrolle der Verkehrssicherheit und -tüchtigkeit, dann ist mit der Weigerung dieser Tatbestand erfüllt.
Diente die Anweisung einem anderen Zwecke (gefahrenabwehrrechtlich oder strafprozessual), so ist die Weigerung nicht owibewährt - hat aber im Einzelfall teils sehr erhebliche Folgen für denjenigen.
Aber ich denke dass dies hier das falsche Forum ist um die Arbeit und die Rechte der Polizei zu beurteilen. Vorallem steht es diesem Forum überhaupt nicht zu - oder beschäftigt sich etwa www.copzone.de mit den Rechten und Pflichten der Feuerwehr? Ich denke eher nicht... ;-)
Geändert von Borsti (31.03.2008 um 15:05 Uhr)
Ne, ist schon klar!
Alkoholtest im Sinne von "Pusten sie hier mal rein!" muss man nicht machen. Da ist aktives Mitwirken aber schon keine schlechte Idee. Der nächste Schritt ist dann nämlich das Anordnen einer Blutentnahme. Da muss Du dann mitmachen! Ob Du willst oder nicht! Ärmchen frei machen damit Herr Doktor zapfen kann. Wenn Du nicht willst, helfen die freundlichen uniformierten Mitarbeiter nach und setzen die angeordnete Maßnahme mit Zwang durch. Ist meist nicht so ganz angenehm für den Probanten! Aber sehr interessant für das kommende Strafverfahren!
Übrigens heißt es nicht, dass Du nichts tun muss, womit Du Dich selber belastest, sondern die Belehrung heißt sinngemäß richtig: ... nichts sagen, womit man sich selbst in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bringt!...
Es muss ja nicht gleich soweit gehen, wie man ironischer Weise vielfach hört: "Helfen Sie der Polizei! Verhaften Sie sich selbst!" Aber ein wenig Mitwirkung kann man doch vom mündigen Bürger wirklich verlangen!
Wenn Kollegen Dich zu einem Alkoholtest bitten, werden sie schon den Verdacht haben, dass Du Alkohol zu Dir genommen hast. Wenn Du Dich dann noch auf die Hinterbeine stellst und Dich wenig kooperativ zeigst, kommt die Anordnung zur Blutentnahme.
Und die ist nicht nur zu Belastung des Probanten gedacht, sondern auch zu dessen Entlastung. Genauso wie der Alkoholtest.
Ich möchte allen Ernstes die Begründung für eine Anzeige gegen Kollegen lesen, wenn bei einer Blutentnahme ein rechtlich nicht relevanter Wert erzielt wird, und vorher durch die einschreitenden Mitarbeiter ein Alkoholtest angeboten, dieser durch den Probanten aber vehemend abgelehnt wurde.
Aber wir sind ja eh die Leute, die den anderen immer was Böses wollen! :( Heul
Mir is das wurscht ... ich trinke kein Alkohol.
Fakt ist aber dennoch, daß wurde mir von befreundeten Polizisten und auch von einem Staatsanwalt aus München vom Landgericht gesagt.
1. Die Polizei darf dich nicht zum Alkotest zwingen, dies ist rein freiwillig.
2. Ohne begründeten Verdacht darf die Polzei keine BE anordnen.
3. Ein nicht kooperatives Handeln darf nicht pauschal als Grundlage gelten er ist betrunken.
4. ein haltlose BE ist immernoch eine gefährliche Körperverletzung.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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