So weit ist es nicht hergeholt. Dient diese Anweisung dem Zwecke der Kontrolle der Verkehrssicherheit und -tüchtigkeit, dann ist mit der Weigerung dieser Tatbestand erfüllt.
Diente die Anweisung einem anderen Zwecke (gefahrenabwehrrechtlich oder strafprozessual), so ist die Weigerung nicht owibewährt - hat aber im Einzelfall teils sehr erhebliche Folgen für denjenigen.
Aber ich denke dass dies hier das falsche Forum ist um die Arbeit und die Rechte der Polizei zu beurteilen. Vorallem steht es diesem Forum überhaupt nicht zu - oder beschäftigt sich etwa www.copzone.de mit den Rechten und Pflichten der Feuerwehr? Ich denke eher nicht... ;-)
Geändert von Borsti (31.03.2008 um 15:05 Uhr)
Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass jede Weisung eines Polizisten befolgt werden muss.
Ich habe mich zum Beispiel mal geweigert, einen Polizisten eine Pupillenkontrolle im Rahmen einer Verkehrskontrolle durchführen zu lassen. Dies wollte er nämlich mit einer dieser superhellen LED-Leuchten machen, die man so gerne am Schlüsselbund trägt.
Ich habe daraufhin erklärt, dass er mir damit nicht in die Augen leuchten darf. Er fragte nach den Gründen, und ich erklärte ihm, dass für eine Pupillenkontrolle auch geeignete Leuchten verwendet werden müssen. Ich habe ihm dann eine aus meiner San-Tasche geschenkt und beide waren zufrieden.
Also: Augen auf im Straßenverkehr! Und immer schön freundlich bleiben. So erspart man sich den meisten Ärger.
Gruß, Mr. Blaulicht
Und auch darauf würde ich mich nicht verlassen! In dem Moment wo du berechtigte Zweifel hast, dass es sich wirklich um Polizeibeamte handelt, hast du vollkommen Recht.
Aber wenn du allen Ernstes in einer belebten Stadt von einem blau-silbernen Streifenwagen angehalten und von zwei uniformierten Beamten kontrolliert wirst und jetzt behauptest, dass die sich erst noch ausweisen müssen - dann liegst du einfach falsch! Und dann gegenan zu gehen und die Fenster und Türen abzuschließen führt unweigerlich zu einem Schaden deinerseits...
Gruß
Komisch bei mir haben die auch das gemacht! Ohne Probleme und sonst was... und es is mir egal wer mich wann oder wo anhält. Ich weiß gerne wer mit mir da spricht...
Wieso schaden? Ich hab keinen... ich habe wie immer freundlich gefragt, und so freundlich wurde ich auch behandelt. No Probleme...
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Das freut mich für dich!
Woher hast Du diese Weißheit? Ein Dienstausweis der Polizei ist ohne Personalausweis gültig! Oder steht auf irgend einem anderen Dienstausweis, egal ob Feuerwehrdienstausweis oder Rettungsdienstausweis (wobei mir nicht bekannt ist, ob es Letzteren gibt) drauf:
"Gültig nur bei gleichzeitiger Vorlage eines Bundespersonalausweises!"
Auf meinen Dienstausweisen (Pol und FW) habe ich diesen Passus bislang nicht finden können!
Ansonsten weist sich der allgemeine Schutzmann / die allgemeine Schutzfrau grundsätzlich durch das Tragen der Uniform aus. Gerade und besonders bei der Nutzung von mehrfarbigen Dienstfahrzeugen ist Zweifel nicht angebracht! Anders bei Kollegen(innen) in gut bürgerlicher Kleidung. Diese Mitarbeiter weisen sich im allgemeinen durch eine Dienstmarke aus, die, und das ist das besondere, nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig ist! Denn meines Wissens nach müssen die Nr. auf Dienstmarke und Dienstausweis bei ausschließlich in Zivil Dienst verrichtenden Kollgen(innen) identisch sein.
Zum Thema: Ich muss gar nicht aussteigen, wenn die Polizei es von mir verlangt, mal eine kleine Frage an die Allgemeinheit! Wo bewahrt ihr euer Warndreieck und das EH-Material auf?
Ich tippe mal, dass in 80% aller Pkw dieses Material im Kofferraum liegt. Und schon wird man dazu aufgefordert, diese Sachen vorzuzeigen. Wie ist dann Eure Antwort? Und jetzt sagt nicht, ich bleibe im Auto sitzen und lasse den Schutzmann den Kofferaum selber aufmachen und nachschauen. Dann kommen nämlich auf Garantie aus einer anderen Ecke die mahnenden Worte: "Das darf der gar nicht!"
1. Wurde mehrfach von der Polizei in Autozeitschriften und Auto-Sendungen so gesagt.
2. Weil ich ja nicht alles glaube, habe ich das dann mal erfragt bei der Polizei, und es wurde mir so bestätigt.
Also wieso sollte ich daran nun zweifeln? Ich kann nicht mehr als denen glauben.. besonders wenn mans mehr als 1 mal gesagt bekommt.
Und andere Erfahrungen habe ich ja auch noch nicht sammeln brauchen/dürfen/müssen ;)
Im zweifel lasse ich mir das HFG zeigen oder wenns mir net reicht, dann telefoniere ich halt mal kurz....
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Sorry, dass ich erst jetzt anworte. Aber ich habe etwas länger gebraucht um mir dem Träne aus den Augen zu wischen! Ich sehe den Dialok schon bildlich vor Augen:
Entschuldigung, ich glaube nicht, dass Sie von der Polizei sind! Kann ich mal ihr Funkgerät sehen!
Aber sicherlich! Habe ich günstig bei ebay ersteigert!
Äh, ja! Dann ihre Dienstwaffe!
Klar! Kein Thema. Habe ich preiswert von einem Waffeschieber aus ...! Wenn sie wollen, besorge ich ihnen auch eine!
Ja gut! Dann möchte ich mir mal ihre Uniform genauer anschauen!
OK! Die habe ich aus der Altkleidersammlung eines norddeutschen Bundeslandes, die gerade von beige auf dunkelblau umgestellt haben. War zum Glück genau meine Größe. Die Schulterklappen und die Landeswappen habe ich mir von einem Polizeisammler besorgt. Der hatte mehrere übrig. Ach ja, und bevor sie weiterfragen. Das Koppel habe ich aus einem Zubehörhandel für Sicherheitsunternehmen. Die Schuhe habe ich direkt von dem Hersteller, der auch die Polizei beliefert. Aus dem Werkverkauf, verstehen sie. Da sind die günstiger!
Und den Dienstwagen habe ich mir eben auf dem Hof unserer örtlichen Polizeiwache ausgeliehen. Ich habe durch die fenster erkannt, dass die Polizisten gerade beim essen waren und da habe ich gedacht, die brauchen das Fahrzeug gerade nicht. Und wenn die keine Zeit haben, weil die gerade Essen müssen, dann kann ich das ja so lange machen. Aber keine Angst! Den Wagen bringe ich nachher wieder zurück. Ich habe eh keine Garage in der ich den verstecken könnte.
Sorry! Aber das musste jetzt einfach mal raus!
Schönen Tag noch!
Genau! "Allgemeine Verkehrskontrolle, Warndreieck und Verbandkasten zeigen!" (Alleine das ist eigentlich schon nicht zulässig, da eine Kontrolle ohne konkreten Straftatverdacht nicht zulässig ist!)
Meine Antwort: "Hier ist der Schlüssel vom Kofferraum. Das Warndreieck ist in der Kofferraumklappe angebracht, der Verbandkasten steckt in der Halterung auf der rechten Seite! Verstauen sie bitte alles wieder ordnungsgemäß, wenn sie mit der Durchsicht fertig sind!"
Pol:"Steigen Sie sofort aus und zeigen mit die Sachen!"
Ich: "Nö, bei dem Wetter steig ich nicht aus. Ich habe Ihnen gerade den Schlüssel für den Kofferraum angeboten, damit Sie nachsehen können!"
Lange rede kurzer Sinn: Ich bin auch nicht verpflichtet meine Gesundheit zu gefährden, daher muss ich auch nicht aussteigen! Zumindest nicht, solange mir von der Pol keine Sachen vorgeworfen werden können, die einen Straftatbestand erfüllen.
Übrigens bedingt die "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" Gewaltanwendung oder die Androhung einer solchen:
Zitat von StGB
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Falsch:
siehe §36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten:
(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
Und diese Kontrollen können verdachtsunabhängig geschehen! Und der Rest deines Postings im Bezug auf "ich muss nicht aussteigen" hat sich dann auch erledigt. Denn auch Du hast die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
Richtig zitiert, aber...:
Laut höchstrichterlicher Rechtssprechung ist Gewaltsanwendung u.a. auch die Gewalt, die mit Hilfe von Sachen vorgenommen wird, ausreichend um den Tatbestand zu erfüllen. Ebenso muss die Gewaltanwendung nicht unmittelbar gegen den Vollzugsbeamten selbst angewendet werden. Es reicht eine mittelbare Anwendung auf ihn in Verbindung mit einer unmittelbaren gegen Sachen zielende Einwirkung, wie z.B. das Verschließen von Türen! Womit wir wieder bei dem Spielchen sind: "Ich drücke die Knöpfchen meiner Fahrzeugtüren runter!"
So, noch weitere Fragen!
Nur mal so nebenbei und ich glaube ich schrieb es schon mal in einem anderen Thread: Schmeißt doch kein Wissen vom Hörensagen wahrlos rein. Alleine die Erläuterungen und Kommentierungen zum § 113 StGB umfassen in meinen Unterlagen 19 DIN 5 Seiten, beidseitig bedruckt. Den reinen Gesetzestext zu zitieren bringt überhaupt nichts! Und das gilt wirklich für nahezu alle Rechtsvorschriften, die wir bei uns haben!
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