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Thema: zum Thema Funkscanner beschlagnahmt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Also..

    Bevor sich der Polizist nicht ausgewiesen hat, egal ob mit oder ohne Dienstkleidung, musst du gar nichts aufmachen! Und dazu wird er dich auch nicht auffordern!

    Bei zivilen Fahrzeuge ist es sogar so, das man die Türen sperren soll, und erst wenn man Dienstausweis + Personalausweis gesehen hat, soll man Motor ausschalten und dem Beamten sagen das man jetzt Türen öffnet und die Fenster weiter öffnet.

    Das wird sogar so von der Polizei empfohlen und das gibt auch keine Probleme! Habe ich selber schon zwei mal so gemacht, und wurde jedesmal von den Beamten für mein Verhalten gelobt.
    Denn leider sind ja auch da schwarze Schafe unterwegs.

    Allerdings denke ich, werden die zu recht ungehalten wenn man nicht öffnet, nachdem die sich richtig ausgewiesen haben.
    Woher hast Du diese Weißheit? Ein Dienstausweis der Polizei ist ohne Personalausweis gültig! Oder steht auf irgend einem anderen Dienstausweis, egal ob Feuerwehrdienstausweis oder Rettungsdienstausweis (wobei mir nicht bekannt ist, ob es Letzteren gibt) drauf:

    "Gültig nur bei gleichzeitiger Vorlage eines Bundespersonalausweises!"

    Auf meinen Dienstausweisen (Pol und FW) habe ich diesen Passus bislang nicht finden können!

    Ansonsten weist sich der allgemeine Schutzmann / die allgemeine Schutzfrau grundsätzlich durch das Tragen der Uniform aus. Gerade und besonders bei der Nutzung von mehrfarbigen Dienstfahrzeugen ist Zweifel nicht angebracht! Anders bei Kollegen(innen) in gut bürgerlicher Kleidung. Diese Mitarbeiter weisen sich im allgemeinen durch eine Dienstmarke aus, die, und das ist das besondere, nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig ist! Denn meines Wissens nach müssen die Nr. auf Dienstmarke und Dienstausweis bei ausschließlich in Zivil Dienst verrichtenden Kollgen(innen) identisch sein.

    Zum Thema: Ich muss gar nicht aussteigen, wenn die Polizei es von mir verlangt, mal eine kleine Frage an die Allgemeinheit! Wo bewahrt ihr euer Warndreieck und das EH-Material auf?

    Ich tippe mal, dass in 80% aller Pkw dieses Material im Kofferraum liegt. Und schon wird man dazu aufgefordert, diese Sachen vorzuzeigen. Wie ist dann Eure Antwort? Und jetzt sagt nicht, ich bleibe im Auto sitzen und lasse den Schutzmann den Kofferaum selber aufmachen und nachschauen. Dann kommen nämlich auf Garantie aus einer anderen Ecke die mahnenden Worte: "Das darf der gar nicht!"

  2. #2
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Woher hast Du diese Weißheit? Ein Dienstausweis der Polizei ist ohne Personalausweis gültig! Oder steht auf irgend einem anderen Dienstausweis, egal ob Feuerwehrdienstausweis oder Rettungsdienstausweis (wobei mir nicht bekannt ist, ob es Letzteren gibt) drauf:

    "Gültig nur bei gleichzeitiger Vorlage eines Bundespersonalausweises!"
    "
    1. Wurde mehrfach von der Polizei in Autozeitschriften und Auto-Sendungen so gesagt.
    2. Weil ich ja nicht alles glaube, habe ich das dann mal erfragt bei der Polizei, und es wurde mir so bestätigt.

    Also wieso sollte ich daran nun zweifeln? Ich kann nicht mehr als denen glauben.. besonders wenn mans mehr als 1 mal gesagt bekommt.

    Und andere Erfahrungen habe ich ja auch noch nicht sammeln brauchen/dürfen/müssen ;)

    Im zweifel lasse ich mir das HFG zeigen oder wenns mir net reicht, dann telefoniere ich halt mal kurz....
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  3. #3
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Im zweifel lasse ich mir das HFG zeigen
    "Darf ich mir mal Ihre Dienstwaffe ansehen? Ich möchte nur sicherstellen, dass dort kein F im Fünfeck, wie bei Cobra 11 drauf ist." *muarharharhar*

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Im zweifel lasse ich mir das HFG zeigen oder wenns mir net reicht, dann telefoniere ich halt mal kurz....
    Sorry, dass ich erst jetzt anworte. Aber ich habe etwas länger gebraucht um mir dem Träne aus den Augen zu wischen! Ich sehe den Dialok schon bildlich vor Augen:

    Entschuldigung, ich glaube nicht, dass Sie von der Polizei sind! Kann ich mal ihr Funkgerät sehen!

    Aber sicherlich! Habe ich günstig bei ebay ersteigert!

    Äh, ja! Dann ihre Dienstwaffe!

    Klar! Kein Thema. Habe ich preiswert von einem Waffeschieber aus ...! Wenn sie wollen, besorge ich ihnen auch eine!

    Ja gut! Dann möchte ich mir mal ihre Uniform genauer anschauen!

    OK! Die habe ich aus der Altkleidersammlung eines norddeutschen Bundeslandes, die gerade von beige auf dunkelblau umgestellt haben. War zum Glück genau meine Größe. Die Schulterklappen und die Landeswappen habe ich mir von einem Polizeisammler besorgt. Der hatte mehrere übrig. Ach ja, und bevor sie weiterfragen. Das Koppel habe ich aus einem Zubehörhandel für Sicherheitsunternehmen. Die Schuhe habe ich direkt von dem Hersteller, der auch die Polizei beliefert. Aus dem Werkverkauf, verstehen sie. Da sind die günstiger!

    Und den Dienstwagen habe ich mir eben auf dem Hof unserer örtlichen Polizeiwache ausgeliehen. Ich habe durch die fenster erkannt, dass die Polizisten gerade beim essen waren und da habe ich gedacht, die brauchen das Fahrzeug gerade nicht. Und wenn die keine Zeit haben, weil die gerade Essen müssen, dann kann ich das ja so lange machen. Aber keine Angst! Den Wagen bringe ich nachher wieder zurück. Ich habe eh keine Garage in der ich den verstecken könnte.


    Sorry! Aber das musste jetzt einfach mal raus!

    Schönen Tag noch!

  5. #5
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Sorry, dass ich erst jetzt anworte. Aber ich habe etwas länger gebraucht um mir dem Träne aus den Augen zu wischen! Ich sehe den Dialok schon bildlich vor Augen:

    Entschuldigung, ich glaube nicht, dass Sie von der Polizei sind! Kann ich mal ihr Funkgerät sehen!

    Aber sicherlich! Habe ich günstig bei ebay ersteigert!

    Äh, ja! Dann ihre Dienstwaffe!

    Klar! Kein Thema. Habe ich preiswert von einem Waffeschieber aus ...! Wenn sie wollen, besorge ich ihnen auch eine!

    Ja gut! Dann möchte ich mir mal ihre Uniform genauer anschauen!

    OK! Die habe ich aus der Altkleidersammlung eines norddeutschen Bundeslandes, die gerade von beige auf dunkelblau umgestellt haben. War zum Glück genau meine Größe. Die Schulterklappen und die Landeswappen habe ich mir von einem Polizeisammler besorgt. Der hatte mehrere übrig. Ach ja, und bevor sie weiterfragen. Das Koppel habe ich aus einem Zubehörhandel für Sicherheitsunternehmen. Die Schuhe habe ich direkt von dem Hersteller, der auch die Polizei beliefert. Aus dem Werkverkauf, verstehen sie. Da sind die günstiger!

    Und den Dienstwagen habe ich mir eben auf dem Hof unserer örtlichen Polizeiwache ausgeliehen. Ich habe durch die fenster erkannt, dass die Polizisten gerade beim essen waren und da habe ich gedacht, die brauchen das Fahrzeug gerade nicht. Und wenn die keine Zeit haben, weil die gerade Essen müssen, dann kann ich das ja so lange machen. Aber keine Angst! Den Wagen bringe ich nachher wieder zurück. Ich habe eh keine Garage in der ich den verstecken könnte.


    Sorry! Aber das musste jetzt einfach mal raus!

    Schönen Tag noch!


    DANKE! :-D saubere antwort zum "HFG zeigen" :-) geil

  6. #6
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Und den Dienstwagen habe ich mir eben auf dem Hof unserer örtlichen Polizeiwache ausgeliehen.
    Lach nicht Poli...

    Bei unserer örtlichen Polwache, wurde vor einiger Zeit ein FuG aus dem verschlossenen Streifenwagen geklaut, der auf dem abgeschlossenen, videoüberwachten Hof stand... (mit hohem zaun)

    ;)

    MfG Fabsi

  7. #7
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Lach nicht Poli...

    Bei unserer örtlichen Polwache, wurde vor einiger Zeit ein FuG aus dem verschlossenen Streifenwagen geklaut, der auf dem abgeschlossenen, videoüberwachten Hof stand... (mit hohem zaun)

    ;)

    MfG Fabsi
    Ne, wieso sollte ich darüber lachen!

    Bei mir auf der Dienststelle gibt es einen Kollegen, den man nicht auf den Verbleib eines Dienstkrades nach der Tatsache, wo sich zum Zeitpunkt des Verschwindens der Zündschlüssel befand.

    Aber solche Geschichten gehören hier nur (leider) wirklich nicht rein!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    ...Zum Thema: Ich muss gar nicht aussteigen, wenn die Polizei es von mir verlangt, mal eine kleine Frage an die Allgemeinheit! Wo bewahrt ihr euer Warndreieck und das EH-Material auf?

    Ich tippe mal, dass in 80% aller Pkw dieses Material im Kofferraum liegt. Und schon wird man dazu aufgefordert, diese Sachen vorzuzeigen. Wie ist dann Eure Antwort? Und jetzt sagt nicht, ich bleibe im Auto sitzen und lasse den Schutzmann den Kofferaum selber aufmachen und nachschauen. Dann kommen nämlich auf Garantie aus einer anderen Ecke die mahnenden Worte: "Das darf der gar nicht!"
    Genau! "Allgemeine Verkehrskontrolle, Warndreieck und Verbandkasten zeigen!" (Alleine das ist eigentlich schon nicht zulässig, da eine Kontrolle ohne konkreten Straftatverdacht nicht zulässig ist!)

    Meine Antwort: "Hier ist der Schlüssel vom Kofferraum. Das Warndreieck ist in der Kofferraumklappe angebracht, der Verbandkasten steckt in der Halterung auf der rechten Seite! Verstauen sie bitte alles wieder ordnungsgemäß, wenn sie mit der Durchsicht fertig sind!"
    Pol:"Steigen Sie sofort aus und zeigen mit die Sachen!"
    Ich: "Nö, bei dem Wetter steig ich nicht aus. Ich habe Ihnen gerade den Schlüssel für den Kofferraum angeboten, damit Sie nachsehen können!"

    Lange rede kurzer Sinn: Ich bin auch nicht verpflichtet meine Gesundheit zu gefährden, daher muss ich auch nicht aussteigen! Zumindest nicht, solange mir von der Pol keine Sachen vorgeworfen werden können, die einen Straftatbestand erfüllen.

    Übrigens bedingt die "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" Gewaltanwendung oder die Androhung einer solchen:
    Zitat Zitat von StGB
    § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
    (1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) ...
    (3)...
    (4)...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Genau! "Allgemeine Verkehrskontrolle, Warndreieck und Verbandkasten zeigen!" (Alleine das ist eigentlich schon nicht zulässig, da eine Kontrolle ohne konkreten Straftatverdacht nicht zulässig ist!)
    Falsch:

    siehe §36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten:

    (5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

    Und diese Kontrollen können verdachtsunabhängig geschehen! Und der Rest deines Postings im Bezug auf "ich muss nicht aussteigen" hat sich dann auch erledigt. Denn auch Du hast die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.


    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Übrigens bedingt die "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" Gewaltanwendung oder die Androhung einer solchen:
    Richtig zitiert, aber...:

    Laut höchstrichterlicher Rechtssprechung ist Gewaltsanwendung u.a. auch die Gewalt, die mit Hilfe von Sachen vorgenommen wird, ausreichend um den Tatbestand zu erfüllen. Ebenso muss die Gewaltanwendung nicht unmittelbar gegen den Vollzugsbeamten selbst angewendet werden. Es reicht eine mittelbare Anwendung auf ihn in Verbindung mit einer unmittelbaren gegen Sachen zielende Einwirkung, wie z.B. das Verschließen von Türen! Womit wir wieder bei dem Spielchen sind: "Ich drücke die Knöpfchen meiner Fahrzeugtüren runter!"

    So, noch weitere Fragen!

    Nur mal so nebenbei und ich glaube ich schrieb es schon mal in einem anderen Thread: Schmeißt doch kein Wissen vom Hörensagen wahrlos rein. Alleine die Erläuterungen und Kommentierungen zum § 113 StGB umfassen in meinen Unterlagen 19 DIN 5 Seiten, beidseitig bedruckt. Den reinen Gesetzestext zu zitieren bringt überhaupt nichts! Und das gilt wirklich für nahezu alle Rechtsvorschriften, die wir bei uns haben!

  10. #10
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen

    Nur mal so nebenbei und ich glaube ich schrieb es schon mal in einem anderen Thread: Schmeißt doch kein Wissen vom Hörensagen wahrlos rein. Alleine die Erläuterungen und Kommentierungen zum § 113 StGB umfassen in meinen Unterlagen 19 DIN 5 Seiten, beidseitig bedruckt. Den reinen Gesetzestext zu zitieren bringt überhaupt nichts! Und das gilt wirklich für nahezu alle Rechtsvorschriften, die wir bei uns haben!
    Naja nichts jetzt gegen euch Polizisten ... aber grad bei Polizisten sind etwaige Rechtslücken doch häufig sehr groß...
    Ist ja auch kein Problem, kein Polizist kann alle Gesetze etc auswendig kennen, nicht umsonst gibts (Fach)juristen und die haben das noch dazu studiert.
    Deswegen glaube ich persönlich Polizisten was Rechtsfragen angeht, erstmal überhaupt nichts.
    Auch aus eigener Erfahrung.

    Zum Thema Türe absperren ...
    Komischerweise darf ich bei ner Hausdurchsuchung die Türe verschlossen halten, ich brauch nicht dem Polizisten die Türe zu öffnen, gut er wird dann eventuell mit nem Schlüsseldienst/Feuerwehr kommen bzw schon dabei haben, die das Schloß dann gewaltsam öffnen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Naja nichts jetzt gegen euch Polizisten ... aber grad bei Polizisten sind etwaige Rechtslücken doch häufig sehr groß...
    Ist ja auch kein Problem, kein Polizist kann alle Gesetze etc auswendig kennen, nicht umsonst gibts (Fach)juristen und die haben das noch dazu studiert.
    Deswegen glaube ich persönlich Polizisten was Rechtsfragen angeht, erstmal überhaupt nichts.
    Auch aus eigener Erfahrung.
    Mag so sein! Letzendlich sind die Rechtslücken aber deutlich kleiner als bei dem Ottonormalbürger, der seine Kenntnis aus Zeitungsartikeln, dubiosen Fernsehserien oder vom Hörensagen hat!

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Zum Thema Türe absperren ...
    Komischerweise darf ich bei ner Hausdurchsuchung die Türe verschlossen halten, ich brauch nicht dem Polizisten die Türe zu öffnen, gut er wird dann eventuell mit nem Schlüsseldienst/Feuerwehr kommen bzw schon dabei haben, die das Schloß dann gewaltsam öffnen.
    Und auch das könnte im Einzelfall den Tatbestand erfüllen; es sei denn ich erwecken von vorn herein den Eindruck, ich bin nicht im Hause. Mache ich den Durchsuchungskräften vor der Nase die Tür zu sind wir genau da, wo die Kommentierung des § 113 StGB einsetzt.

    Zitat Zitat von überhose
    Tja Poli, am besten schreibt man hier im Forum wohl nur noch zu den Themen, mit denen man nicht alltäglich zu tun hat. Da gibt's seltsamerweise die meisten Besserwisser...
    Ich möchte allen Ernstes einmal wissen, ob die jenigen die der Meinung sind polizeiliches Fachwissen mit bedingter Unwissenheit auf eine Ebene zu stellen, sich im normalen Leben auch so verhalten und beim Einkaufen dem Bäcker sagen, wie er sein Brot uns seine Brötchen herzustellen hat!

    Mich würde einmal brennend interessieren, wie sich ein RDler fühlen würde, wenn ein Polizeibeamter ihm nach einem Einsatz fragen würde, warum er einen Beatmungsbeutel benutzt hat und keine Intubation durchgeführt hat. Oder einen FWler, wurum er mit C-Rohr einen Innenangriff gemacht hat und kein Kleinlöschgerät benutzt hat.

    Vielleicht mal kurz drüber nachdenken!

    In diesem Sinne einen schönen Tag noch!
    Geändert von Poli (01.04.2008 um 15:26 Uhr)

  12. #12
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Tja Poli, am besten schreibt man hier im Forum wohl nur noch zu den Themen, mit denen man nicht alltäglich zu tun hat. Da gibt's seltsamerweise die meisten Besserwisser...
    Manche denke ich bei deinen Postings, daß einzigste was dich interessiert ..
    "Hauptsache ich hab auch mein Senf dazugegeben"

    @ Poldi ... ich geb dir jetzt mal ein Beispiel, ein Polizist, keine Ahnung waren 3 oder 4 grüne Sternchen und das Alter ca 45 Jahre, wollte mir erzählen, daß ein Vermieter das Recht hat, einen Schlüssel für die vermietete Wohnung zu behalten und die Wohnung ohne beisein und OHNE Zustimmung des Mieters zu betreten.
    Sorry, aber so ein Polizist sollte in meinen Augen nur noch Bußgeldbescheide mit seiner Zunge zukleben dürfen.

    Wenn der sowas schon nicht weiß, dann weiß der andere Rechtsdinge erst recht nicht mehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    @ Poldi ... ich geb dir jetzt mal ein Beispiel, ein Polizist, keine Ahnung waren 3 oder 4 grüne Sternchen und das Alter ca 45 Jahre, wollte mir erzählen, daß ein Vermieter das Recht hat, einen Schlüssel für die vermietete Wohnung zu behalten und die Wohnung ohne beisein und OHNE Zustimmung des Mieters zu betreten.
    Sorry, aber so ein Polizist sollte in meinen Augen nur noch Bußgeldbescheide mit seiner Zunge zukleben dürfen.

    Wenn der sowas schon nicht weiß, dann weiß der andere Rechtsdinge erst recht nicht mehr.
    Ich weiß zwar jetzt nicht genau, wen Du ansprichst, aber ich antworte jetzt trotzdem mal:

    Es ist ein, ich wiederhole, EIN Beispiel für eine vielleicht nicht korrekte Antwort eines Mitarbeiters meiner Zunft! Und Dein Resume ist, dass der Kollege offensichtlich für seinen Beruf nicht geeignet ist!

    Toll! Zeugt in meinen Augen von einer ausgeprägten Voreingenommenheit und einem gestörten Verhältnis zur Polizei. Pauschalisieren ist dabei offensichtlich eine der leichtesten Übungen. Du bist wahrscheinlich in Deiner Tätigkeit der vollkommene Mitarbeiter, ohne Fehl und Tadel. Machst wahrscheinlich auch keine Fehler!

    Man, man, man! Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Da kommt es eventuell zu Falschauskünften! Und das in allen Berufsgruppen! Und keiner kann sich von Fehlern freisprechen. Das ganze aber in der Art zu formulieren, wie Du es hier machst, halte ich für absolut anmaßend, nahezu schon beleidigend!

  14. #14
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    Das is mir klar das du dein Kollegen in Schutz nimmst, ist auch kein Problem.
    Ich hab ganz sicher kein gestörtes Verhältnis zur Polizei.
    Ich bin ganz sicher auch nicht fehlerfrei in meinen Beruf.
    Es gibt aber einfach Unterschiede welche Fehler man macht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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