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Thema: zum Thema Funkscanner beschlagnahmt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    Und genau da befindest du dich in einem Irrtum. Sich einer Polizeikontrolle mit Gewalt zu widersetzen ist nunmal verboten und stellt eine Straftat dar! Und ja, selbst das herunterdrücken der Knöpfe ist Gewalt i.S.v. § 113 StGB...
    Also ich finde die Frage sehr Interessant... wie ist das denn jetzt bei modernen Autos die automatisch die Türen verriegeln? Weil solange ich nicht den Schlüssel ziehe oder von Hand auf den entsprechenden Knopf drücke bleibt dir Tür zu. Und da kann mir als Autofahrer ja wohl keiner nen Strick draus drehen. Klar...wenn ein Polizist mich im Rahmer der Kontrolle auffordert die Tür zu öffnen und ich komme dem nicht nach okay...
    Also bisher hat Fenster auf immer gereicht

  2. #2
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    Also..

    Bevor sich der Polizist nicht ausgewiesen hat, egal ob mit oder ohne Dienstkleidung, musst du gar nichts aufmachen! Und dazu wird er dich auch nicht auffordern!

    Bei zivilen Fahrzeuge ist es sogar so, das man die Türen sperren soll, und erst wenn man Dienstausweis + Personalausweis gesehen hat, soll man Motor ausschalten und dem Beamten sagen das man jetzt Türen öffnet und die Fenster weiter öffnet.

    Das wird sogar so von der Polizei empfohlen und das gibt auch keine Probleme! Habe ich selber schon zwei mal so gemacht, und wurde jedesmal von den Beamten für mein Verhalten gelobt.
    Denn leider sind ja auch da schwarze Schafe unterwegs.

    Allerdings denke ich, werden die zu recht ungehalten wenn man nicht öffnet, nachdem die sich richtig ausgewiesen haben.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  3. #3
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    auf was für eine Grundlage soll mir der Polizist überhaupt befehlen können mein Fahrzeug zu verlassen?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    auf was für eine Grundlage soll mir der Polizist überhaupt befehlen können mein Fahrzeug zu verlassen?
    Einfach so befehlen kann er das mal nicht...

    Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht, dann kann er das natürlich...

    Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen

    Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)

    MfG Fabsi
    Naja das wäre dann schon etwas weit hergeholt .. dafür müßte es ja wieder Gründe geben die ihm erlauben dich aus dem Auto aussteigen zu lassen.
    Er kann ja auch nicht sagen ziehen sie sich aus.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Naja das wäre dann schon etwas weit hergeholt .. dafür müßte es ja wieder Gründe geben die ihm erlauben dich aus dem Auto aussteigen zu lassen.
    Er kann ja auch nicht sagen ziehen sie sich aus.
    So weit ist es nicht hergeholt. Dient diese Anweisung dem Zwecke der Kontrolle der Verkehrssicherheit und -tüchtigkeit, dann ist mit der Weigerung dieser Tatbestand erfüllt.

    Diente die Anweisung einem anderen Zwecke (gefahrenabwehrrechtlich oder strafprozessual), so ist die Weigerung nicht owibewährt - hat aber im Einzelfall teils sehr erhebliche Folgen für denjenigen.

    Aber ich denke dass dies hier das falsche Forum ist um die Arbeit und die Rechte der Polizei zu beurteilen. Vorallem steht es diesem Forum überhaupt nicht zu - oder beschäftigt sich etwa www.copzone.de mit den Rechten und Pflichten der Feuerwehr? Ich denke eher nicht... ;-)
    Geändert von Borsti (31.03.2008 um 14:05 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    So weit ist es nicht hergeholt. Dient diese Anweisung dem Zwecke der Kontrolle der Verkehrssicherheit und -tüchtigkeit, dann ist mit der Weigerung dieser Tatbestand erfüllt.
    Warum?
    ich muß nichts tun womit ich mich selbst belaste ...
    Die Polizei kann dir auch nicht, machen sie mal den Alkotest bzw wenn du sagst ne mach ich nichts, können haben die auch keine Handhabe
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    ...Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)
    Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass jede Weisung eines Polizisten befolgt werden muss.
    Ich habe mich zum Beispiel mal geweigert, einen Polizisten eine Pupillenkontrolle im Rahmen einer Verkehrskontrolle durchführen zu lassen. Dies wollte er nämlich mit einer dieser superhellen LED-Leuchten machen, die man so gerne am Schlüsselbund trägt.
    Ich habe daraufhin erklärt, dass er mir damit nicht in die Augen leuchten darf. Er fragte nach den Gründen, und ich erklärte ihm, dass für eine Pupillenkontrolle auch geeignete Leuchten verwendet werden müssen. Ich habe ihm dann eine aus meiner San-Tasche geschenkt und beide waren zufrieden.

    Also: Augen auf im Straßenverkehr! Und immer schön freundlich bleiben. So erspart man sich den meisten Ärger.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass jede Weisung eines Polizisten befolgt werden muss.
    War auch mehr überspitzt dargestellt ;)

    OT: Hab übrigens ne neue LED-Pupillenleuchte von nem anderen Aussteller auf der FireExp. geschenkt bekommen, die sogar als solche zulässig ist *g*

    MfG Fabsi

  10. #10
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Bevor sich der Polizist nicht ausgewiesen hat, egal ob mit oder ohne Dienstkleidung, musst du gar nichts aufmachen! Und dazu wird er dich auch nicht auffordern!
    Und auch darauf würde ich mich nicht verlassen! In dem Moment wo du berechtigte Zweifel hast, dass es sich wirklich um Polizeibeamte handelt, hast du vollkommen Recht.

    Aber wenn du allen Ernstes in einer belebten Stadt von einem blau-silbernen Streifenwagen angehalten und von zwei uniformierten Beamten kontrolliert wirst und jetzt behauptest, dass die sich erst noch ausweisen müssen - dann liegst du einfach falsch! Und dann gegenan zu gehen und die Fenster und Türen abzuschließen führt unweigerlich zu einem Schaden deinerseits...

    Gruß

  11. #11
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    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    Und auch darauf würde ich mich nicht verlassen! In dem Moment wo du berechtigte Zweifel hast, dass es sich wirklich um Polizeibeamte handelt, hast du vollkommen Recht.

    Aber wenn du allen Ernstes in einer belebten Stadt von einem blau-silbernen Streifenwagen angehalten und von zwei uniformierten Beamten kontrolliert wirst und jetzt behauptest, dass die sich erst noch ausweisen müssen - dann liegst du einfach falsch! Und dann gegenan zu gehen und die Fenster und Türen abzuschließen führt unweigerlich zu einem Schaden deinerseits...

    Gruß
    Komisch bei mir haben die auch das gemacht! Ohne Probleme und sonst was... und es is mir egal wer mich wann oder wo anhält. Ich weiß gerne wer mit mir da spricht...
    Wieso schaden? Ich hab keinen... ich habe wie immer freundlich gefragt, und so freundlich wurde ich auch behandelt. No Probleme...
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  12. #12
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    Das freut mich für dich!

  13. #13
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Also..

    Bevor sich der Polizist nicht ausgewiesen hat, egal ob mit oder ohne Dienstkleidung, musst du gar nichts aufmachen! Und dazu wird er dich auch nicht auffordern!

    Bei zivilen Fahrzeuge ist es sogar so, das man die Türen sperren soll, und erst wenn man Dienstausweis + Personalausweis gesehen hat, soll man Motor ausschalten und dem Beamten sagen das man jetzt Türen öffnet und die Fenster weiter öffnet.

    Das wird sogar so von der Polizei empfohlen und das gibt auch keine Probleme! Habe ich selber schon zwei mal so gemacht, und wurde jedesmal von den Beamten für mein Verhalten gelobt.
    Denn leider sind ja auch da schwarze Schafe unterwegs.

    Allerdings denke ich, werden die zu recht ungehalten wenn man nicht öffnet, nachdem die sich richtig ausgewiesen haben.
    Woher hast Du diese Weißheit? Ein Dienstausweis der Polizei ist ohne Personalausweis gültig! Oder steht auf irgend einem anderen Dienstausweis, egal ob Feuerwehrdienstausweis oder Rettungsdienstausweis (wobei mir nicht bekannt ist, ob es Letzteren gibt) drauf:

    "Gültig nur bei gleichzeitiger Vorlage eines Bundespersonalausweises!"

    Auf meinen Dienstausweisen (Pol und FW) habe ich diesen Passus bislang nicht finden können!

    Ansonsten weist sich der allgemeine Schutzmann / die allgemeine Schutzfrau grundsätzlich durch das Tragen der Uniform aus. Gerade und besonders bei der Nutzung von mehrfarbigen Dienstfahrzeugen ist Zweifel nicht angebracht! Anders bei Kollegen(innen) in gut bürgerlicher Kleidung. Diese Mitarbeiter weisen sich im allgemeinen durch eine Dienstmarke aus, die, und das ist das besondere, nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig ist! Denn meines Wissens nach müssen die Nr. auf Dienstmarke und Dienstausweis bei ausschließlich in Zivil Dienst verrichtenden Kollgen(innen) identisch sein.

    Zum Thema: Ich muss gar nicht aussteigen, wenn die Polizei es von mir verlangt, mal eine kleine Frage an die Allgemeinheit! Wo bewahrt ihr euer Warndreieck und das EH-Material auf?

    Ich tippe mal, dass in 80% aller Pkw dieses Material im Kofferraum liegt. Und schon wird man dazu aufgefordert, diese Sachen vorzuzeigen. Wie ist dann Eure Antwort? Und jetzt sagt nicht, ich bleibe im Auto sitzen und lasse den Schutzmann den Kofferaum selber aufmachen und nachschauen. Dann kommen nämlich auf Garantie aus einer anderen Ecke die mahnenden Worte: "Das darf der gar nicht!"

  14. #14
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Woher hast Du diese Weißheit? Ein Dienstausweis der Polizei ist ohne Personalausweis gültig! Oder steht auf irgend einem anderen Dienstausweis, egal ob Feuerwehrdienstausweis oder Rettungsdienstausweis (wobei mir nicht bekannt ist, ob es Letzteren gibt) drauf:

    "Gültig nur bei gleichzeitiger Vorlage eines Bundespersonalausweises!"
    "
    1. Wurde mehrfach von der Polizei in Autozeitschriften und Auto-Sendungen so gesagt.
    2. Weil ich ja nicht alles glaube, habe ich das dann mal erfragt bei der Polizei, und es wurde mir so bestätigt.

    Also wieso sollte ich daran nun zweifeln? Ich kann nicht mehr als denen glauben.. besonders wenn mans mehr als 1 mal gesagt bekommt.

    Und andere Erfahrungen habe ich ja auch noch nicht sammeln brauchen/dürfen/müssen ;)

    Im zweifel lasse ich mir das HFG zeigen oder wenns mir net reicht, dann telefoniere ich halt mal kurz....
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  15. #15
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Im zweifel lasse ich mir das HFG zeigen
    "Darf ich mir mal Ihre Dienstwaffe ansehen? Ich möchte nur sicherstellen, dass dort kein F im Fünfeck, wie bei Cobra 11 drauf ist." *muarharharhar*

    MfG Fabsi

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