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Thema: zum Thema Funkscanner beschlagnahmt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Naja das wäre dann schon etwas weit hergeholt .. dafür müßte es ja wieder Gründe geben die ihm erlauben dich aus dem Auto aussteigen zu lassen.
    Er kann ja auch nicht sagen ziehen sie sich aus.
    So weit ist es nicht hergeholt. Dient diese Anweisung dem Zwecke der Kontrolle der Verkehrssicherheit und -tüchtigkeit, dann ist mit der Weigerung dieser Tatbestand erfüllt.

    Diente die Anweisung einem anderen Zwecke (gefahrenabwehrrechtlich oder strafprozessual), so ist die Weigerung nicht owibewährt - hat aber im Einzelfall teils sehr erhebliche Folgen für denjenigen.

    Aber ich denke dass dies hier das falsche Forum ist um die Arbeit und die Rechte der Polizei zu beurteilen. Vorallem steht es diesem Forum überhaupt nicht zu - oder beschäftigt sich etwa www.copzone.de mit den Rechten und Pflichten der Feuerwehr? Ich denke eher nicht... ;-)
    Geändert von Borsti (31.03.2008 um 14:05 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    So weit ist es nicht hergeholt. Dient diese Anweisung dem Zwecke der Kontrolle der Verkehrssicherheit und -tüchtigkeit, dann ist mit der Weigerung dieser Tatbestand erfüllt.
    Warum?
    ich muß nichts tun womit ich mich selbst belaste ...
    Die Polizei kann dir auch nicht, machen sie mal den Alkotest bzw wenn du sagst ne mach ich nichts, können haben die auch keine Handhabe
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Warum?
    ich muß nichts tun womit ich mich selbst belaste ...
    Die Polizei kann dir auch nicht, machen sie mal den Alkotest bzw wenn du sagst ne mach ich nichts, können haben die auch keine Handhabe
    Ne, ist schon klar!

    Alkoholtest im Sinne von "Pusten sie hier mal rein!" muss man nicht machen. Da ist aktives Mitwirken aber schon keine schlechte Idee. Der nächste Schritt ist dann nämlich das Anordnen einer Blutentnahme. Da muss Du dann mitmachen! Ob Du willst oder nicht! Ärmchen frei machen damit Herr Doktor zapfen kann. Wenn Du nicht willst, helfen die freundlichen uniformierten Mitarbeiter nach und setzen die angeordnete Maßnahme mit Zwang durch. Ist meist nicht so ganz angenehm für den Probanten! Aber sehr interessant für das kommende Strafverfahren!

    Übrigens heißt es nicht, dass Du nichts tun muss, womit Du Dich selber belastest, sondern die Belehrung heißt sinngemäß richtig: ... nichts sagen, womit man sich selbst in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bringt!...

    Es muss ja nicht gleich soweit gehen, wie man ironischer Weise vielfach hört: "Helfen Sie der Polizei! Verhaften Sie sich selbst!" Aber ein wenig Mitwirkung kann man doch vom mündigen Bürger wirklich verlangen!

  4. #4
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Wenn Du nicht willst, helfen die freundlichen uniformierten Mitarbeiter nach und setzen die angeordnete Maßnahme mit Zwang durch. Ist meist nicht so ganz angenehm für den Probanten! Aber sehr interessant für das kommende Strafverfahren!
    Hihi, erinnert mich irgendwie grad an die 2 wirklich freundlichen Beamten, die sehr sehr sehr viel Geduld bewiesen hatten... Ok, bis der "Probant" dann versucht dem einen eine zu kleben und an zu spucken *g*
    Hätte er nicht tun sollen ;)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Der nächste Schritt ist dann nämlich das Anordnen einer Blutentnahme. Da muss Du dann mitmachen! Ob Du willst oder nicht!
    Tja .. diese darf ja wieder nicht grundlos angeordnet werden, sonst wäre das Körperverletzung.
    Deswegen wollen die ja das du dich selbst mit dem Alkotest überführst.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Tja .. diese darf ja wieder nicht grundlos angeordnet werden, sonst wäre das Körperverletzung.
    Deswegen wollen die ja das du dich selbst mit dem Alkotest überführst.
    Wenn Kollegen Dich zu einem Alkoholtest bitten, werden sie schon den Verdacht haben, dass Du Alkohol zu Dir genommen hast. Wenn Du Dich dann noch auf die Hinterbeine stellst und Dich wenig kooperativ zeigst, kommt die Anordnung zur Blutentnahme.

    Und die ist nicht nur zu Belastung des Probanten gedacht, sondern auch zu dessen Entlastung. Genauso wie der Alkoholtest.

    Ich möchte allen Ernstes die Begründung für eine Anzeige gegen Kollegen lesen, wenn bei einer Blutentnahme ein rechtlich nicht relevanter Wert erzielt wird, und vorher durch die einschreitenden Mitarbeiter ein Alkoholtest angeboten, dieser durch den Probanten aber vehemend abgelehnt wurde.

    Aber wir sind ja eh die Leute, die den anderen immer was Böses wollen! :( Heul

  7. #7
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Wenn Kollegen Dich zu einem Alkoholtest bitten, werden sie schon den Verdacht haben, dass Du Alkohol zu Dir genommen hast. Wenn Du Dich dann noch auf die Hinterbeine stellst und Dich wenig kooperativ zeigst, kommt die Anordnung zur Blutentnahme.

    Und die ist nicht nur zu Belastung des Probanten gedacht, sondern auch zu dessen Entlastung. Genauso wie der Alkoholtest.

    Ich möchte allen Ernstes die Begründung für eine Anzeige gegen Kollegen lesen, wenn bei einer Blutentnahme ein rechtlich nicht relevanter Wert erzielt wird, und vorher durch die einschreitenden Mitarbeiter ein Alkoholtest angeboten, dieser durch den Probanten aber vehemend abgelehnt wurde.

    Aber wir sind ja eh die Leute, die den anderen immer was Böses wollen! :( Heul
    Mir is das wurscht ... ich trinke kein Alkohol.
    Fakt ist aber dennoch, daß wurde mir von befreundeten Polizisten und auch von einem Staatsanwalt aus München vom Landgericht gesagt.
    1. Die Polizei darf dich nicht zum Alkotest zwingen, dies ist rein freiwillig.
    2. Ohne begründeten Verdacht darf die Polzei keine BE anordnen.
    3. Ein nicht kooperatives Handeln darf nicht pauschal als Grundlage gelten er ist betrunken.
    4. ein haltlose BE ist immernoch eine gefährliche Körperverletzung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Ne, ist schon klar!

    Alkoholtest im Sinne von "Pusten sie hier mal rein!" muss man nicht machen. Da ist aktives Mitwirken aber schon keine schlechte Idee. Der nächste Schritt ist dann nämlich das Anordnen einer Blutentnahme. Da muss Du dann mitmachen! Ob Du willst oder nicht! Ärmchen frei machen damit Herr Doktor zapfen kann. Wenn Du nicht willst, helfen die freundlichen uniformierten Mitarbeiter nach und setzen die angeordnete Maßnahme mit Zwang durch. Ist meist nicht so ganz angenehm für den Probanten! Aber sehr interessant für das kommende Strafverfahren!...
    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Wenn Kollegen Dich zu einem Alkoholtest bitten, werden sie schon den Verdacht haben, dass Du Alkohol zu Dir genommen hast. Wenn Du Dich dann noch auf die Hinterbeine stellst und Dich wenig kooperativ zeigst, kommt die Anordnung zur Blutentnahme.

    Und die ist nicht nur zu Belastung des Probanten gedacht, sondern auch zu dessen Entlastung. Genauso wie der Alkoholtest.

    Ich möchte allen Ernstes die Begründung für eine Anzeige gegen Kollegen lesen, wenn bei einer Blutentnahme ein rechtlich nicht relevanter Wert erzielt wird, und vorher durch die einschreitenden Mitarbeiter ein Alkoholtest angeboten, dieser durch den Probanten aber vehemend abgelehnt wurde.

    Aber wir sind ja eh die Leute, die den anderen immer was Böses wollen! :( Heul
    Beispiel aus der Praxis gefällig? Eine Streife hält an einem Samstag um 02:30 ein Auto an, der Fahrer bleibt im Auto sitzen.

    Pol:"Haben sie was getrunken?"
    Autofahrer:"Ja!"
    P:"Sind sie mit einem Alkoholtest einverstanden?"
    A:"Nein!"
    P:"Warum nicht?"
    A:"Weil ich 0,0 Promille habe!"
    P:"Wenn Sie was getrunken haben, dann haben sie keine 0 Promille!"
    A:"Wiso nicht?"
    P:"Weil sich sowas auch im Atem zeigt! Bitte pusten!"
    A:"Ich puste nicht in Ihr Gerät!"
    P:"Dann müssen wir Sie zu einer Blutprobe auffordern!"
    A:"Die verweigere ich auch, da ich 0,0 Promille habe und dieses glaubhaft versichere! Sie haben bisher auch keinen Alkoholgeruch bei mir festgestellt!"

    Die Pol nimmt den Fahrer unter leichter Gegenwehr fest und fährt mit ihm zum Krankenhaus. Der Fahrer wiederholt in Gegenwart des Arztes seine Weigerung zur Blutentnahme. Die Beamten müssen ihm festhalten, damit der Arzt stechen kann, weil der Fahrer immer wieder seinen Arm wegzieht. Testergebnis nach Auswertung 0,0 Promille!

    Nachspiel: Der Autofahrer bekommt eine Entschädigung unter Anderem wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung, die Polizisten eine gehörige Disziplinarmaßnahme in Form von Gehaltskürzung, Degradierung und Zwangsversetzung auf das "Strafrevier".

    Schlusswort des Polizeichef in der Gerichtsverhandlung "Die Frage ´haben sie was getrunken´mag zwar gang und gäbe sein, muss aber von jedem Menschen mit "JA" beantwortet werden!
    Korrekt hätte es lauten müssen, spätestens als der Autofahrer die Atemalkoholkontrolle verweigerte unter dem Hinweis, er habe 0,0 Promile: ´Haben Sie Alkohol getrunken?´"
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Mir is das wurscht ... ich trinke kein Alkohol.
    Fein. Freut mich für dich!

    Fakt ist aber dennoch, daß wurde mir von befreundeten Polizisten und auch von einem Staatsanwalt aus München vom Landgericht gesagt.
    1. Die Polizei darf dich nicht zum Alkotest zwingen, dies ist rein freiwillig.
    Korrekt. Dabei geht es allerdings lediglich um die Atemalkoholkontrolle. Diese ist freiwillig und kan nicht mit Zwang durchgeführt werden. Wie denn auch?

    2. Ohne begründeten Verdacht darf die Polzei keine BE anordnen.
    Korrekt. Das tut ja auch niemand und keiner der hier schreibenden Kollegen würde auf solch eine groteske Idee kommen. Aber darum geht es hier auch gar nicht!

    3. Ein nicht kooperatives Handeln darf nicht pauschal als Grundlage gelten er ist betrunken.
    Das behauptet hier ebenfalls niemand.

    4. ein haltlose BE ist immernoch eine gefährliche Körperverletzung.
    Nein. Das ist mitnichten so. Das würde ggf. eine "einfache" KV gem § 223 (1) StGB darstellen und in der Qualifikation für den Polizeibeamten eine KV im Amt gem. § 340 StGB bedeuten. Eine gef. KV wird hier nicht erfüllt da alle medizinischen Handlungen und Behandlungen als § 223 StGB abgehandelt werden.

    Ich frage mich jetzt hier nur ernsthaft auf welcher Grundlage wir hier eigentlich diskutieren? Nur weil irgendjemand von irgendeinem Kumpel, Bekannten oder befreundeten Staatsanwalt mal irgendwas gehört hat - was vermutlich zu einem gänzlich anderen Sachverhalt gehörte - wird sich jetzt angemasst über die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns zu urteilen?

    Schon mal erlebt dass sich die Polizei über die Richtigkeit der Feuerwehrtaktik auslässt? Wohl kaum. Und warum? Weil sie nix davon versteht! Und genauso sehe ich das hier auch...
    Gruß,
    Borsti

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