
Zitat von
Poli
Ne, ist schon klar!
Alkoholtest im Sinne von "Pusten sie hier mal rein!" muss man nicht machen. Da ist aktives Mitwirken aber schon keine schlechte Idee. Der nächste Schritt ist dann nämlich das Anordnen einer Blutentnahme. Da muss Du dann mitmachen! Ob Du willst oder nicht! Ärmchen frei machen damit Herr Doktor zapfen kann. Wenn Du nicht willst, helfen die freundlichen uniformierten Mitarbeiter nach und setzen die angeordnete Maßnahme mit Zwang durch. Ist meist nicht so ganz angenehm für den Probanten! Aber sehr interessant für das kommende Strafverfahren!...

Zitat von
Poli
Wenn Kollegen Dich zu einem Alkoholtest bitten, werden sie schon den Verdacht haben, dass Du Alkohol zu Dir genommen hast. Wenn Du Dich dann noch auf die Hinterbeine stellst und Dich wenig kooperativ zeigst, kommt die Anordnung zur Blutentnahme.
Und die ist nicht nur zu Belastung des Probanten gedacht, sondern auch zu dessen Entlastung. Genauso wie der Alkoholtest.
Ich möchte allen Ernstes die Begründung für eine Anzeige gegen Kollegen lesen, wenn bei einer Blutentnahme ein rechtlich nicht relevanter Wert erzielt wird, und vorher durch die einschreitenden Mitarbeiter ein Alkoholtest angeboten, dieser durch den Probanten aber vehemend abgelehnt wurde.
Aber wir sind ja eh die Leute, die den anderen immer was Böses wollen! :( Heul
Beispiel aus der Praxis gefällig? Eine Streife hält an einem Samstag um 02:30 ein Auto an, der Fahrer bleibt im Auto sitzen.
Pol:"Haben sie was getrunken?"
Autofahrer:"Ja!"
P:"Sind sie mit einem Alkoholtest einverstanden?"
A:"Nein!"
P:"Warum nicht?"
A:"Weil ich 0,0 Promille habe!"
P:"Wenn Sie was getrunken haben, dann haben sie keine 0 Promille!"
A:"Wiso nicht?"
P:"Weil sich sowas auch im Atem zeigt! Bitte pusten!"
A:"Ich puste nicht in Ihr Gerät!"
P:"Dann müssen wir Sie zu einer Blutprobe auffordern!"
A:"Die verweigere ich auch, da ich 0,0 Promille habe und dieses glaubhaft versichere! Sie haben bisher auch keinen Alkoholgeruch bei mir festgestellt!"
Die Pol nimmt den Fahrer unter leichter Gegenwehr fest und fährt mit ihm zum Krankenhaus. Der Fahrer wiederholt in Gegenwart des Arztes seine Weigerung zur Blutentnahme. Die Beamten müssen ihm festhalten, damit der Arzt stechen kann, weil der Fahrer immer wieder seinen Arm wegzieht. Testergebnis nach Auswertung 0,0 Promille!
Nachspiel: Der Autofahrer bekommt eine Entschädigung unter Anderem wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung, die Polizisten eine gehörige Disziplinarmaßnahme in Form von Gehaltskürzung, Degradierung und Zwangsversetzung auf das "Strafrevier".
Schlusswort des Polizeichef in der Gerichtsverhandlung "Die Frage ´haben sie was getrunken´mag zwar gang und gäbe sein, muss aber von jedem Menschen mit "JA" beantwortet werden!
Korrekt hätte es lauten müssen, spätestens als der Autofahrer die Atemalkoholkontrolle verweigerte unter dem Hinweis, er habe 0,0 Promile: ´Haben Sie Alkohol getrunken?´"
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator