
Zitat von
Poli
Wenn Kollegen Dich zu einem Alkoholtest bitten, werden sie schon den Verdacht haben, dass Du Alkohol zu Dir genommen hast. Wenn Du Dich dann noch auf die Hinterbeine stellst und Dich wenig kooperativ zeigst, kommt die Anordnung zur Blutentnahme.
Und die ist nicht nur zu Belastung des Probanten gedacht, sondern auch zu dessen Entlastung. Genauso wie der Alkoholtest.
Ich möchte allen Ernstes die Begründung für eine Anzeige gegen Kollegen lesen, wenn bei einer Blutentnahme ein rechtlich nicht relevanter Wert erzielt wird, und vorher durch die einschreitenden Mitarbeiter ein Alkoholtest angeboten, dieser durch den Probanten aber vehemend abgelehnt wurde.
Aber wir sind ja eh die Leute, die den anderen immer was Böses wollen! :( Heul
Mir is das wurscht ... ich trinke kein Alkohol.
Fakt ist aber dennoch, daß wurde mir von befreundeten Polizisten und auch von einem Staatsanwalt aus München vom Landgericht gesagt.
1. Die Polizei darf dich nicht zum Alkotest zwingen, dies ist rein freiwillig.
2. Ohne begründeten Verdacht darf die Polzei keine BE anordnen.
3. Ein nicht kooperatives Handeln darf nicht pauschal als Grundlage gelten er ist betrunken.
4. ein haltlose BE ist immernoch eine gefährliche Körperverletzung.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.