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Thema: zum Thema Funkscanner beschlagnahmt

  1. #46
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Im zweifel lasse ich mir das HFG zeigen oder wenns mir net reicht, dann telefoniere ich halt mal kurz....
    Sorry, dass ich erst jetzt anworte. Aber ich habe etwas länger gebraucht um mir dem Träne aus den Augen zu wischen! Ich sehe den Dialok schon bildlich vor Augen:

    Entschuldigung, ich glaube nicht, dass Sie von der Polizei sind! Kann ich mal ihr Funkgerät sehen!

    Aber sicherlich! Habe ich günstig bei ebay ersteigert!

    Äh, ja! Dann ihre Dienstwaffe!

    Klar! Kein Thema. Habe ich preiswert von einem Waffeschieber aus ...! Wenn sie wollen, besorge ich ihnen auch eine!

    Ja gut! Dann möchte ich mir mal ihre Uniform genauer anschauen!

    OK! Die habe ich aus der Altkleidersammlung eines norddeutschen Bundeslandes, die gerade von beige auf dunkelblau umgestellt haben. War zum Glück genau meine Größe. Die Schulterklappen und die Landeswappen habe ich mir von einem Polizeisammler besorgt. Der hatte mehrere übrig. Ach ja, und bevor sie weiterfragen. Das Koppel habe ich aus einem Zubehörhandel für Sicherheitsunternehmen. Die Schuhe habe ich direkt von dem Hersteller, der auch die Polizei beliefert. Aus dem Werkverkauf, verstehen sie. Da sind die günstiger!

    Und den Dienstwagen habe ich mir eben auf dem Hof unserer örtlichen Polizeiwache ausgeliehen. Ich habe durch die fenster erkannt, dass die Polizisten gerade beim essen waren und da habe ich gedacht, die brauchen das Fahrzeug gerade nicht. Und wenn die keine Zeit haben, weil die gerade Essen müssen, dann kann ich das ja so lange machen. Aber keine Angst! Den Wagen bringe ich nachher wieder zurück. Ich habe eh keine Garage in der ich den verstecken könnte.


    Sorry! Aber das musste jetzt einfach mal raus!

    Schönen Tag noch!

  2. #47
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Sorry, dass ich erst jetzt anworte. Aber ich habe etwas länger gebraucht um mir dem Träne aus den Augen zu wischen! Ich sehe den Dialok schon bildlich vor Augen:

    Entschuldigung, ich glaube nicht, dass Sie von der Polizei sind! Kann ich mal ihr Funkgerät sehen!

    Aber sicherlich! Habe ich günstig bei ebay ersteigert!

    Äh, ja! Dann ihre Dienstwaffe!

    Klar! Kein Thema. Habe ich preiswert von einem Waffeschieber aus ...! Wenn sie wollen, besorge ich ihnen auch eine!

    Ja gut! Dann möchte ich mir mal ihre Uniform genauer anschauen!

    OK! Die habe ich aus der Altkleidersammlung eines norddeutschen Bundeslandes, die gerade von beige auf dunkelblau umgestellt haben. War zum Glück genau meine Größe. Die Schulterklappen und die Landeswappen habe ich mir von einem Polizeisammler besorgt. Der hatte mehrere übrig. Ach ja, und bevor sie weiterfragen. Das Koppel habe ich aus einem Zubehörhandel für Sicherheitsunternehmen. Die Schuhe habe ich direkt von dem Hersteller, der auch die Polizei beliefert. Aus dem Werkverkauf, verstehen sie. Da sind die günstiger!

    Und den Dienstwagen habe ich mir eben auf dem Hof unserer örtlichen Polizeiwache ausgeliehen. Ich habe durch die fenster erkannt, dass die Polizisten gerade beim essen waren und da habe ich gedacht, die brauchen das Fahrzeug gerade nicht. Und wenn die keine Zeit haben, weil die gerade Essen müssen, dann kann ich das ja so lange machen. Aber keine Angst! Den Wagen bringe ich nachher wieder zurück. Ich habe eh keine Garage in der ich den verstecken könnte.


    Sorry! Aber das musste jetzt einfach mal raus!

    Schönen Tag noch!


    DANKE! :-D saubere antwort zum "HFG zeigen" :-) geil

  3. #48
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Und den Dienstwagen habe ich mir eben auf dem Hof unserer örtlichen Polizeiwache ausgeliehen.
    Lach nicht Poli...

    Bei unserer örtlichen Polwache, wurde vor einiger Zeit ein FuG aus dem verschlossenen Streifenwagen geklaut, der auf dem abgeschlossenen, videoüberwachten Hof stand... (mit hohem zaun)

    ;)

    MfG Fabsi

  4. #49
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Lach nicht Poli...

    Bei unserer örtlichen Polwache, wurde vor einiger Zeit ein FuG aus dem verschlossenen Streifenwagen geklaut, der auf dem abgeschlossenen, videoüberwachten Hof stand... (mit hohem zaun)

    ;)

    MfG Fabsi
    Ne, wieso sollte ich darüber lachen!

    Bei mir auf der Dienststelle gibt es einen Kollegen, den man nicht auf den Verbleib eines Dienstkrades nach der Tatsache, wo sich zum Zeitpunkt des Verschwindens der Zündschlüssel befand.

    Aber solche Geschichten gehören hier nur (leider) wirklich nicht rein!

  5. #50
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    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    So weit ist es nicht hergeholt. Dient diese Anweisung dem Zwecke der Kontrolle der Verkehrssicherheit und -tüchtigkeit, dann ist mit der Weigerung dieser Tatbestand erfüllt.
    Warum?
    ich muß nichts tun womit ich mich selbst belaste ...
    Die Polizei kann dir auch nicht, machen sie mal den Alkotest bzw wenn du sagst ne mach ich nichts, können haben die auch keine Handhabe
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #51
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Warum?
    ich muß nichts tun womit ich mich selbst belaste ...
    Die Polizei kann dir auch nicht, machen sie mal den Alkotest bzw wenn du sagst ne mach ich nichts, können haben die auch keine Handhabe
    Ne, ist schon klar!

    Alkoholtest im Sinne von "Pusten sie hier mal rein!" muss man nicht machen. Da ist aktives Mitwirken aber schon keine schlechte Idee. Der nächste Schritt ist dann nämlich das Anordnen einer Blutentnahme. Da muss Du dann mitmachen! Ob Du willst oder nicht! Ärmchen frei machen damit Herr Doktor zapfen kann. Wenn Du nicht willst, helfen die freundlichen uniformierten Mitarbeiter nach und setzen die angeordnete Maßnahme mit Zwang durch. Ist meist nicht so ganz angenehm für den Probanten! Aber sehr interessant für das kommende Strafverfahren!

    Übrigens heißt es nicht, dass Du nichts tun muss, womit Du Dich selber belastest, sondern die Belehrung heißt sinngemäß richtig: ... nichts sagen, womit man sich selbst in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bringt!...

    Es muss ja nicht gleich soweit gehen, wie man ironischer Weise vielfach hört: "Helfen Sie der Polizei! Verhaften Sie sich selbst!" Aber ein wenig Mitwirkung kann man doch vom mündigen Bürger wirklich verlangen!

  7. #52
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Wenn Du nicht willst, helfen die freundlichen uniformierten Mitarbeiter nach und setzen die angeordnete Maßnahme mit Zwang durch. Ist meist nicht so ganz angenehm für den Probanten! Aber sehr interessant für das kommende Strafverfahren!
    Hihi, erinnert mich irgendwie grad an die 2 wirklich freundlichen Beamten, die sehr sehr sehr viel Geduld bewiesen hatten... Ok, bis der "Probant" dann versucht dem einen eine zu kleben und an zu spucken *g*
    Hätte er nicht tun sollen ;)

    MfG Fabsi

  8. #53
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Der nächste Schritt ist dann nämlich das Anordnen einer Blutentnahme. Da muss Du dann mitmachen! Ob Du willst oder nicht!
    Tja .. diese darf ja wieder nicht grundlos angeordnet werden, sonst wäre das Körperverletzung.
    Deswegen wollen die ja das du dich selbst mit dem Alkotest überführst.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #54
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Tja .. diese darf ja wieder nicht grundlos angeordnet werden, sonst wäre das Körperverletzung.
    Deswegen wollen die ja das du dich selbst mit dem Alkotest überführst.
    Wenn Kollegen Dich zu einem Alkoholtest bitten, werden sie schon den Verdacht haben, dass Du Alkohol zu Dir genommen hast. Wenn Du Dich dann noch auf die Hinterbeine stellst und Dich wenig kooperativ zeigst, kommt die Anordnung zur Blutentnahme.

    Und die ist nicht nur zu Belastung des Probanten gedacht, sondern auch zu dessen Entlastung. Genauso wie der Alkoholtest.

    Ich möchte allen Ernstes die Begründung für eine Anzeige gegen Kollegen lesen, wenn bei einer Blutentnahme ein rechtlich nicht relevanter Wert erzielt wird, und vorher durch die einschreitenden Mitarbeiter ein Alkoholtest angeboten, dieser durch den Probanten aber vehemend abgelehnt wurde.

    Aber wir sind ja eh die Leute, die den anderen immer was Böses wollen! :( Heul

  10. #55
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Wenn Kollegen Dich zu einem Alkoholtest bitten, werden sie schon den Verdacht haben, dass Du Alkohol zu Dir genommen hast. Wenn Du Dich dann noch auf die Hinterbeine stellst und Dich wenig kooperativ zeigst, kommt die Anordnung zur Blutentnahme.

    Und die ist nicht nur zu Belastung des Probanten gedacht, sondern auch zu dessen Entlastung. Genauso wie der Alkoholtest.

    Ich möchte allen Ernstes die Begründung für eine Anzeige gegen Kollegen lesen, wenn bei einer Blutentnahme ein rechtlich nicht relevanter Wert erzielt wird, und vorher durch die einschreitenden Mitarbeiter ein Alkoholtest angeboten, dieser durch den Probanten aber vehemend abgelehnt wurde.

    Aber wir sind ja eh die Leute, die den anderen immer was Böses wollen! :( Heul
    Mir is das wurscht ... ich trinke kein Alkohol.
    Fakt ist aber dennoch, daß wurde mir von befreundeten Polizisten und auch von einem Staatsanwalt aus München vom Landgericht gesagt.
    1. Die Polizei darf dich nicht zum Alkotest zwingen, dies ist rein freiwillig.
    2. Ohne begründeten Verdacht darf die Polzei keine BE anordnen.
    3. Ein nicht kooperatives Handeln darf nicht pauschal als Grundlage gelten er ist betrunken.
    4. ein haltlose BE ist immernoch eine gefährliche Körperverletzung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #56
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Ne, ist schon klar!

    Alkoholtest im Sinne von "Pusten sie hier mal rein!" muss man nicht machen. Da ist aktives Mitwirken aber schon keine schlechte Idee. Der nächste Schritt ist dann nämlich das Anordnen einer Blutentnahme. Da muss Du dann mitmachen! Ob Du willst oder nicht! Ärmchen frei machen damit Herr Doktor zapfen kann. Wenn Du nicht willst, helfen die freundlichen uniformierten Mitarbeiter nach und setzen die angeordnete Maßnahme mit Zwang durch. Ist meist nicht so ganz angenehm für den Probanten! Aber sehr interessant für das kommende Strafverfahren!...
    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Wenn Kollegen Dich zu einem Alkoholtest bitten, werden sie schon den Verdacht haben, dass Du Alkohol zu Dir genommen hast. Wenn Du Dich dann noch auf die Hinterbeine stellst und Dich wenig kooperativ zeigst, kommt die Anordnung zur Blutentnahme.

    Und die ist nicht nur zu Belastung des Probanten gedacht, sondern auch zu dessen Entlastung. Genauso wie der Alkoholtest.

    Ich möchte allen Ernstes die Begründung für eine Anzeige gegen Kollegen lesen, wenn bei einer Blutentnahme ein rechtlich nicht relevanter Wert erzielt wird, und vorher durch die einschreitenden Mitarbeiter ein Alkoholtest angeboten, dieser durch den Probanten aber vehemend abgelehnt wurde.

    Aber wir sind ja eh die Leute, die den anderen immer was Böses wollen! :( Heul
    Beispiel aus der Praxis gefällig? Eine Streife hält an einem Samstag um 02:30 ein Auto an, der Fahrer bleibt im Auto sitzen.

    Pol:"Haben sie was getrunken?"
    Autofahrer:"Ja!"
    P:"Sind sie mit einem Alkoholtest einverstanden?"
    A:"Nein!"
    P:"Warum nicht?"
    A:"Weil ich 0,0 Promille habe!"
    P:"Wenn Sie was getrunken haben, dann haben sie keine 0 Promille!"
    A:"Wiso nicht?"
    P:"Weil sich sowas auch im Atem zeigt! Bitte pusten!"
    A:"Ich puste nicht in Ihr Gerät!"
    P:"Dann müssen wir Sie zu einer Blutprobe auffordern!"
    A:"Die verweigere ich auch, da ich 0,0 Promille habe und dieses glaubhaft versichere! Sie haben bisher auch keinen Alkoholgeruch bei mir festgestellt!"

    Die Pol nimmt den Fahrer unter leichter Gegenwehr fest und fährt mit ihm zum Krankenhaus. Der Fahrer wiederholt in Gegenwart des Arztes seine Weigerung zur Blutentnahme. Die Beamten müssen ihm festhalten, damit der Arzt stechen kann, weil der Fahrer immer wieder seinen Arm wegzieht. Testergebnis nach Auswertung 0,0 Promille!

    Nachspiel: Der Autofahrer bekommt eine Entschädigung unter Anderem wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung, die Polizisten eine gehörige Disziplinarmaßnahme in Form von Gehaltskürzung, Degradierung und Zwangsversetzung auf das "Strafrevier".

    Schlusswort des Polizeichef in der Gerichtsverhandlung "Die Frage ´haben sie was getrunken´mag zwar gang und gäbe sein, muss aber von jedem Menschen mit "JA" beantwortet werden!
    Korrekt hätte es lauten müssen, spätestens als der Autofahrer die Atemalkoholkontrolle verweigerte unter dem Hinweis, er habe 0,0 Promile: ´Haben Sie Alkohol getrunken?´"
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  12. #57
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    ...Zum Thema: Ich muss gar nicht aussteigen, wenn die Polizei es von mir verlangt, mal eine kleine Frage an die Allgemeinheit! Wo bewahrt ihr euer Warndreieck und das EH-Material auf?

    Ich tippe mal, dass in 80% aller Pkw dieses Material im Kofferraum liegt. Und schon wird man dazu aufgefordert, diese Sachen vorzuzeigen. Wie ist dann Eure Antwort? Und jetzt sagt nicht, ich bleibe im Auto sitzen und lasse den Schutzmann den Kofferaum selber aufmachen und nachschauen. Dann kommen nämlich auf Garantie aus einer anderen Ecke die mahnenden Worte: "Das darf der gar nicht!"
    Genau! "Allgemeine Verkehrskontrolle, Warndreieck und Verbandkasten zeigen!" (Alleine das ist eigentlich schon nicht zulässig, da eine Kontrolle ohne konkreten Straftatverdacht nicht zulässig ist!)

    Meine Antwort: "Hier ist der Schlüssel vom Kofferraum. Das Warndreieck ist in der Kofferraumklappe angebracht, der Verbandkasten steckt in der Halterung auf der rechten Seite! Verstauen sie bitte alles wieder ordnungsgemäß, wenn sie mit der Durchsicht fertig sind!"
    Pol:"Steigen Sie sofort aus und zeigen mit die Sachen!"
    Ich: "Nö, bei dem Wetter steig ich nicht aus. Ich habe Ihnen gerade den Schlüssel für den Kofferraum angeboten, damit Sie nachsehen können!"

    Lange rede kurzer Sinn: Ich bin auch nicht verpflichtet meine Gesundheit zu gefährden, daher muss ich auch nicht aussteigen! Zumindest nicht, solange mir von der Pol keine Sachen vorgeworfen werden können, die einen Straftatbestand erfüllen.

    Übrigens bedingt die "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" Gewaltanwendung oder die Androhung einer solchen:
    Zitat Zitat von StGB
    § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
    (1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) ...
    (3)...
    (4)...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #58
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Beispiel aus der Praxis gefällig? Eine Streife hält an einem Samstag um 02:30 ein Auto an, der Fahrer bleibt im Auto sitzen.
    ...
    Nachspiel: Der Autofahrer bekommt eine Entschädigung unter Anderem wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung, die Polizisten eine gehörige Disziplinarmaßnahme in Form von Gehaltskürzung, Degradierung und Zwangsversetzung auf das "Strafrevier".
    Ja, nee, is klar.
    Aktenzeichen? Sonstige Belege für diese tolle Geschichte?

    Lies Dir mal §81a StPO durch:
    http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
    (1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

  14. #59
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Ja, nee, is klar.
    Aktenzeichen? Sonstige Belege für diese tolle Geschichte?

    Lies Dir mal §81a StPO durch:
    http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
    ja ich lese ...

    (1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

    Es gibt kein Verfahren ...
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #60
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    ...Lies Dir mal §81a StPO durch:
    http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
    Naja fast richtig gelesen....
    Zitat Zitat von StPO §81a Abs.2
    (2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
    1. Heißt im Klartext, die Blutentnahme darf nur bei begründetem Anfangsverdacht erfolgen. Wenn ein "Verdächtiger" allerdings keinerlei Anzeichen für einen Alkoholgenuß zeigt, noch nicht einmal der Geruch danach, wird kein Richter der Welt die Anordnung unterschreiben und somit können sich auch die Beamten nicht auf "Gefahr im Verzug" berufen!
    2. Die Polizei darf nur
      • im Auftrag der Staatsanwaltschaft (z.B. sie fahren zu einem Tatort und treffen dort auf einen Verdächtigen, der augenscheinlich unter Drogen* steht) oder
      • als Vertreter der Staatsanwaltschaft (bei der Kontrolle bestehen konkrete Anhaltspunkt, dass der Betroffene Drogen konsumiert hat)

      tätig werden


    In dem geschilderten Fall bestehen aber keinerlei Anhaltspunkte für Drogenkonsum. Die bloße Weigerung eines Alkoholtest mit der Aussage "Ich habe keine Drogen genommen" reicht dafür nicht aus!

    *Auch Alkohol und Nikotin sind Drogen, daher habe ich die allgemeine Form gewählt!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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