Einfach so befehlen kann er das mal nicht...
Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht, dann kann er das natürlich...
Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)
MfG Fabsi