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Thema: zum Thema Funkscanner beschlagnahmt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    auf was für eine Grundlage soll mir der Polizist überhaupt befehlen können mein Fahrzeug zu verlassen?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    auf was für eine Grundlage soll mir der Polizist überhaupt befehlen können mein Fahrzeug zu verlassen?
    Einfach so befehlen kann er das mal nicht...

    Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht, dann kann er das natürlich...

    Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen

    Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)

    MfG Fabsi
    Naja das wäre dann schon etwas weit hergeholt .. dafür müßte es ja wieder Gründe geben die ihm erlauben dich aus dem Auto aussteigen zu lassen.
    Er kann ja auch nicht sagen ziehen sie sich aus.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Naja das wäre dann schon etwas weit hergeholt .. dafür müßte es ja wieder Gründe geben die ihm erlauben dich aus dem Auto aussteigen zu lassen.
    Er kann ja auch nicht sagen ziehen sie sich aus.
    So weit ist es nicht hergeholt. Dient diese Anweisung dem Zwecke der Kontrolle der Verkehrssicherheit und -tüchtigkeit, dann ist mit der Weigerung dieser Tatbestand erfüllt.

    Diente die Anweisung einem anderen Zwecke (gefahrenabwehrrechtlich oder strafprozessual), so ist die Weigerung nicht owibewährt - hat aber im Einzelfall teils sehr erhebliche Folgen für denjenigen.

    Aber ich denke dass dies hier das falsche Forum ist um die Arbeit und die Rechte der Polizei zu beurteilen. Vorallem steht es diesem Forum überhaupt nicht zu - oder beschäftigt sich etwa www.copzone.de mit den Rechten und Pflichten der Feuerwehr? Ich denke eher nicht... ;-)
    Geändert von Borsti (31.03.2008 um 14:05 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    So weit ist es nicht hergeholt. Dient diese Anweisung dem Zwecke der Kontrolle der Verkehrssicherheit und -tüchtigkeit, dann ist mit der Weigerung dieser Tatbestand erfüllt.
    Warum?
    ich muß nichts tun womit ich mich selbst belaste ...
    Die Polizei kann dir auch nicht, machen sie mal den Alkotest bzw wenn du sagst ne mach ich nichts, können haben die auch keine Handhabe
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Warum?
    ich muß nichts tun womit ich mich selbst belaste ...
    Die Polizei kann dir auch nicht, machen sie mal den Alkotest bzw wenn du sagst ne mach ich nichts, können haben die auch keine Handhabe
    Ne, ist schon klar!

    Alkoholtest im Sinne von "Pusten sie hier mal rein!" muss man nicht machen. Da ist aktives Mitwirken aber schon keine schlechte Idee. Der nächste Schritt ist dann nämlich das Anordnen einer Blutentnahme. Da muss Du dann mitmachen! Ob Du willst oder nicht! Ärmchen frei machen damit Herr Doktor zapfen kann. Wenn Du nicht willst, helfen die freundlichen uniformierten Mitarbeiter nach und setzen die angeordnete Maßnahme mit Zwang durch. Ist meist nicht so ganz angenehm für den Probanten! Aber sehr interessant für das kommende Strafverfahren!

    Übrigens heißt es nicht, dass Du nichts tun muss, womit Du Dich selber belastest, sondern die Belehrung heißt sinngemäß richtig: ... nichts sagen, womit man sich selbst in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bringt!...

    Es muss ja nicht gleich soweit gehen, wie man ironischer Weise vielfach hört: "Helfen Sie der Polizei! Verhaften Sie sich selbst!" Aber ein wenig Mitwirkung kann man doch vom mündigen Bürger wirklich verlangen!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Wenn Du nicht willst, helfen die freundlichen uniformierten Mitarbeiter nach und setzen die angeordnete Maßnahme mit Zwang durch. Ist meist nicht so ganz angenehm für den Probanten! Aber sehr interessant für das kommende Strafverfahren!
    Hihi, erinnert mich irgendwie grad an die 2 wirklich freundlichen Beamten, die sehr sehr sehr viel Geduld bewiesen hatten... Ok, bis der "Probant" dann versucht dem einen eine zu kleben und an zu spucken *g*
    Hätte er nicht tun sollen ;)

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Der nächste Schritt ist dann nämlich das Anordnen einer Blutentnahme. Da muss Du dann mitmachen! Ob Du willst oder nicht!
    Tja .. diese darf ja wieder nicht grundlos angeordnet werden, sonst wäre das Körperverletzung.
    Deswegen wollen die ja das du dich selbst mit dem Alkotest überführst.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    ...Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)
    Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass jede Weisung eines Polizisten befolgt werden muss.
    Ich habe mich zum Beispiel mal geweigert, einen Polizisten eine Pupillenkontrolle im Rahmen einer Verkehrskontrolle durchführen zu lassen. Dies wollte er nämlich mit einer dieser superhellen LED-Leuchten machen, die man so gerne am Schlüsselbund trägt.
    Ich habe daraufhin erklärt, dass er mir damit nicht in die Augen leuchten darf. Er fragte nach den Gründen, und ich erklärte ihm, dass für eine Pupillenkontrolle auch geeignete Leuchten verwendet werden müssen. Ich habe ihm dann eine aus meiner San-Tasche geschenkt und beide waren zufrieden.

    Also: Augen auf im Straßenverkehr! Und immer schön freundlich bleiben. So erspart man sich den meisten Ärger.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass jede Weisung eines Polizisten befolgt werden muss.
    War auch mehr überspitzt dargestellt ;)

    OT: Hab übrigens ne neue LED-Pupillenleuchte von nem anderen Aussteller auf der FireExp. geschenkt bekommen, die sogar als solche zulässig ist *g*

    MfG Fabsi

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