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Thema: zum Thema Funkscanner beschlagnahmt

  1. #1
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    zum Thema Funkscanner beschlagnahmt

    Hallo, habe mir gerade den Bericht angeschaut wo einem Reporter sein Funkscanner beschlagnahmt wurde.
    Wollte EUCH daher fragen ob es wirklich verboten ist einen Funkscanner zu besitzen und zu betreiben.
    Kann es eigentlich passieren das wenn man bsp. den Polizeifunk abhört das man von der Polizei geortet werden kann?

    Danke schon mal im Vorraus

  2. #2
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    Also da ein Scanner nicht senden kann, ist es technisch auch nicht möglich diesen zu orten. Von dieser Seite her brauchst du dir denke ich mal keine Sorgen zu machen...

  3. #3
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    Schau mal hier, hier ist auch schon einiges erwähnt worden:

    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...beschlagnahmen

  4. #4
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    Zitat Zitat von Maschinist Beitrag anzeigen
    Also da ein Scanner nicht senden kann, ist es technisch auch nicht möglich diesen zu orten. Von dieser Seite her brauchst du dir denke ich mal keine Sorgen zu machen...
    Täusch Dich da bitte nicht... Zum Empfang eines Funksignals ist es notwendig, das ein Quartz auf der entsprechenden Frequenz im Empfänger mitschwingt... und den kann man sehr wohl messen, auch wenn es dazu einiger sensibler Messtechnik bedarf.

    Du wirst aber schon einiges anstellen müssen, bis die BNA solchen Aufwand betreibt...

  5. #5
    Firefighter1977 Gast
    Also auf dem Sprechfunkerlehrgang 01/2008 hat mann uns auch sehr wohl Erklärt das mann einen Scanner Orten kann also verlass dich da bitte nicht auf deine Aussage.
    Ausserdem sollte mann Grundsätzlich nie die besagten Kanäle Speichern,und die
    Funktion Reset auswendig kennen !!
    Und nie dem Einschalten des Gerätes zustimmen,einfach sagen es wäre Flüssigkeit rübergelaufen es dürfe nicht eingeschaltet werden.
    Und die Knöpfe runter im auto,weil so schnell wie die die Türe afgemacht haben hast du niemals den Reset knopf gedrückt!!!

    Also es ist viel zu Beachten beim Thema Scanner wenn mann schon hören möchte!!

  6. #6
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    Sensible Messtechnik ist da noch untertrieben. Das haut in nem schön abgeschirmten Labor mit entsprechendem Aufwand hin, aber in freier Wildbahn wird das nichts (außerdem msste man wissen, wie der Empfänger aufgebaut ist, den man sucht --> Überlagerungsempfänger)
    Manche Leute von der GEZ sollen auch schon verbreitet haben, dass sie Schwarzhöher "anpeilen"

    Ansonsten: Scanner auf BOS zu betreiben ist verboten, also braucht man sich auch gar keinen kaufen...
    Geändert von Grisuchris (26.03.2008 um 23:25 Uhr)
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  7. #7
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    Natürlich sind Möglichkeit und realistische Chance zwei Dinge...:-)

    Aber ich war schon in einer Messstelle der BNA und ich kann Dir sagen, das die Mäuse pfurzen hören können, wenn sie denn wollen... (Netzwerk-Inhouse Verkabelung von Kupfer auf Glas geändert, weil die Abstrahlungen von Cat7-Kabel die Peilung gestört haben... noch Fragen:-)?)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Firefighter1977 Beitrag anzeigen
    Also auf dem Sprechfunkerlehrgang 01/2008 hat mann uns auch sehr wohl Erklärt das mann einen Scanner Orten kann also verlass dich da bitte nicht auf deine Aussage.
    Die Aussage ist prinzipiell richtig, allerdings ist die ortbare Umgebung sehr beschränkt (ca. 15 -20 m).

    Auf meinem Sprechfunkerlehrgang mussten wir die bekannten Verhaltens- und Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben. Fünf Minuten später teilte uns der Lehrgangsleiter, seines Zeichens Brandamtmann und Leiter der Funkwerkstatt, die Kanal/Frequenzliste des BOS-Funks aus. "Klasse für Alle, die von Euch einen Scanner zuhause haben!" entfuhr es ihm mit einem breiten Grinsen.

  9. #9
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    sorry, wenn ich mich dazwischenhake,
    aber dann müsste man doch auch jeden funkmeldeempfänger beschlagnahmen bzw orten können der auf mithören geschaltet ist.

    oder lieg ich da falsch in der annahme???
    Geändert von Gorm (27.03.2008 um 12:15 Uhr)
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  10. #10
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    Üblicherweise verwenden Scanner eine ZF von 10,7 MHz. FME hingegen 17,9 oder 21,4MHz.
    Das kann man dann schon unterscheiden.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  11. #11
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    Ja, Orten kannst du die auch (sogar, ohne das aus Mithören geschaltet wurde, denn der Melder empfängt ja trotzdem auf dem Kanal)...

    Aber zum Beschlagnahmen von offen programmierten FMEs... Naja, ich weis nicht... Meinst du nicht die BNetzA hat was besseres zu tun? *g*

    MfG Fabsi

  12. #12
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    Ein Freund von mir hat auch einen zuhause. Er fährt auch nicht mit dem Teil rum,gibt nur per sms die Top Aktuellen Blitzstandorte durch. Habe auch mal mit zugehört,so prikelnd ist es ja auch wieder nicht in unseren LK" das alle 2 min. eine Bank überfallen wird". Brauchen nicht wirklich.
    Konfuzius: „Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“

  13. #13
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    @ Fabsi

    mir gehts ja dabei nur um die theorie, wenn ein scanner angepeilt werden kann, dann also auch ein fme...
    hab halt bei uns noch nie gehört das jemandem was beschlagnahmt wurde
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  14. #14
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    Ja, auch ein FME kann angepeilt werden...

    Die Frage ist aber immer, wie viele Leute von Deinem Eingeschalteten Scanner / FME wissen und der Meinung sind, das sie ein Argument wüßten, warum die BNA tätig werden sollte... Wie schon beschrieben, wäre der Aufwand nicht ganz ohne...

    Die Geschichte mit den Blitzerstandorten per SMS wäre für mich aber schon grenzwertig...

  15. #15
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    @Gorm: Mehr hab ich auch nicht gesagt ;)

    Natürlich können die auch FMEs anpeilen...

    Nur werden die bei euch noch nichts beschlagnahmt haben, weil der Aufwand in den meisten Fällen einfach in keine Verhältniss zum Nutzen steht :)

    MfG Fabsi

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