Ich denke es ist beides Möglich und vernünftig.
Wenn ich ausrücke bekomme ich von der Leitstelle eine Meldung und die Info ob mit oder ohne gefahren wird. Daran halte ich mich - denn die haben doch mehr Infos als ich, also warum sollte ich mich aus dem Fenster lehnen und einfach weil ich Lust habe mit anfahren ?
Wenn ich aber unterwegs bin, und feststelle das ich im Stau stehe, dann kann ich doch bei der Leitstelle Meldung machen und bei Bedarf mit weiterfahren, ganz einfach. So hat meist die Leitstelle das sagen, und ich finde zu recht und einmal im Jahr darf ich dann sozusagen selbst entscheiden.
Wer von euch letzlich richtig liegt ist nicht ganz so einfach zu beantworten wie die Diskusion ja zeitgt, aber wem fällt den schon ein Zacken aus der Krone wenn er ohne zur Einsatzstelle fährt? -- keinem -- wenn doch sollte er besser gar nicht ans Steuer eines Einsatzfahrzeuges.
(Zumal auch die Leitstelle sich was bei der Sache überlegt)
Wer will dem schon dem Richter erklären, das er auf eigene Verantwortung mit gefahren ist und die Gruppe Kinder eben gerade im Weg stand????