Wird bei uns auch so gelehrt (Maschinistenlehrgang und laufende Ausbildung, RLP). Der Fahrer entscheidet, ob er mit Sondersignal fährt oder nicht. Falls die Lage nicht eindeutig ist, wird sowieso mit Sondersignal gefahren.Zitat von Jens1985
Wird bei uns auch so gelehrt (Maschinistenlehrgang und laufende Ausbildung, RLP). Der Fahrer entscheidet, ob er mit Sondersignal fährt oder nicht. Falls die Lage nicht eindeutig ist, wird sowieso mit Sondersignal gefahren.Zitat von Jens1985
Ob die Leitstelle in NRW der FW weisungsberechtigt ist oder nicht, hängt davon ab, ob es sich um einen Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt handelt. In einem Landkreis gehört die Leitstelle zur Kreisverwaltung und die Feuerwehr zur Gemeinde. In einer Kreisfreien Stadt gehört die Leistelle zur Feuerwehr und ist weisungebefugt.
zurück zum Thema:
In NRW sind Werkfeuerwehren öffentlich anerkannte Feuerwehren. Somit fallen sie unter den Begriff Feuerwehr gem. StVO. Bei Betriebsfeuerwehren sieht dies wieder anders aus, da diese per Gesetz (FSHG NW) abgeschafft wurden, sind sie keine "Feuerwehr".
Sofern der Feuerwehr Sonderrechte zustehen, ist (zumindest in NRW) nicht zwischen Werk-, Berufs- oder Freiwillingen Wehren zu unterscheiden!
Näheres ist im FSHG nachzulesen.
***keine Signatur***
Moin!
Hier in Bielefeld wird durch die Polizei ganz klar und deutlich geschult: Der Einsatz der Sondersignalanlage - somit die Nutzung von Sonder- und Wegerechten - obligt IN LETZTER INSTANZ immer nur dem FAHRER des Einsatzfahrzeugs!
Gruss, Loco
Ist doch klar. Es geht ja immerhin um seinen Führerschein. Er müsste ja auch das Bußgeld zahlen oder die Punkte verbuchen.
***keine Signatur***
Hey Leute!
Komisch, dass die Meinungen hier dermaßen auseinandergehen. In den beiden Büchern "Sonderrechte im Einsatz" ist das anders beschrieben.
Und da sind ja Gerichtsurteile drin und wurde von u.a. Rechtsanwälte rechachiert.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Anscheinend kommt es hier auf das jeweilige Bundesland an, auch wenn die StVO ja eigentlich Bundesweit gilt...
Das gilt überall in Deutschland. Gemeint ist aber, dass der Fahrer bei einer vorliegenden Indikation FÜR SoSi dieses auch benutzt. Soll heissen: Wenn er darf, kann er, muss aber nicht.Zitat von Loco
Gruß, Mr. Blaulicht
Ja, das kenne ich auch so. Aber wenn er eigentlich nicht darf, dann kann er sie nicht einfach doch in Anspruch nehmen.Zitat von Mr. Blaulicht
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Moin moin,
genau so ist es. Allerdings ist es wohl von Organisation zu Organisation und Bundesland zu Bundesland verschieden, WER es denn erlaubt, mit SoSi zu fahren.
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich denke doch mal, dass die nicht abhängig vom Bundesland ist, sondern davon, wer die meisten Informationen hat.Zitat von Mr. Blaulicht
Was ja in den meisten Fällen die Leistelle ist.
MfG Fabsi
Denk ich nicht.Zitat von Mr. Blaulicht
Die Leitstelle gibt dem Fahrer ein Meldebild, dass auf Grund der vorhandenen Informationen erstellt wird. Wenn dieses nicht darauf hinweist, dass "höchste Eile geboten ist" weils entweder keine dringende Lage ist oder weil einfach der Hinweis "Anfahrt im Sonder" oder "Notfall" fehlt, fehlt ihm die Sachgrundlage für Sonderrechte.
Dabei hat ihm die Leitstelle nicht die Sonderrechte verboten, sondern die Lage entspricht einfach nicht §35 StVO was dem Fahrer klar sein muss. Fährt er trotzdem mit Sonderrechten, verstößt er gegen das Gesetz.
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