Es entscheidet immer der Fahrer was er in seinem Fahrzeug treibt. Wenn bestimmte Leitstellen in ihr Meldebild den Einsatz von Sonderrechten schon wörtlich mit einbauen, ist es für den Fahrer diese Entscheidung natürlich relativ einfach. Dadurch ist für ihn einfach klar, das jetzt §35 StVO Anwendung finden darf oder eben auch nicht.Zitat von Etienne
Praktisch kann man dann, wenn der Satz "Notfall" oder "Sonderrechte frei" oder so fehlt, als Verbot auslegen, theoretisch gesehen ist es aber kein Verbot sondern ein Hinweis auf die Erforderlichkeit. Fährt man dann trotzdem Alarmmäßig an, gibts deshalb Ärger, weil dem Fahrer aus dem Meldebild (bzw. durch fehlen des Hinweises) hätte klar sein müssen, dass §35 StVO nicht anwendbar ist.
Zur WF:
Ich kenne so eine Genehmigung nicht dem wortlaut nach, aber ich denke, dass da halt auch sowas drin steht wie "wenn wegen eines Vorfalls im Werk höchste Eile geboten ist..."
Dies wird er wohl wiederum anhand der Meldung seiner WF-Leitstelle entschieden bzw. anhand der Lagerückmeldung seiner Kollegen vor Ort.
Ich würde einfach mal davon ausgehen, dass es hier dann ähnlich wie bei den Notdiensten der Versorgungsuunternehmen läuft (sie Beitrag von Andreas).