@ Fapsi
Ich weiß nicht was du beruflich machst und worauf du deine Rechtskenntnis stützt. Aber vielleicht sagst du mir es ja, und wir können ab und an über die Rechtslage streiten, wenn du fundierte rechtliche Kenntnisse hast ;-) Von mir jedenfalls kann ich sagen, dass ich beruflich recht viel mit den Vorschriften der StVO zu tun habe und auch an die 200 Defintionen einzelner Begriffe, zum Beipiel darunter auch die Definitionen (BGH) von den §§ 35 und 38 StV, kenne. Ich bahaupte einfach mal von mir, dass ich auf Grund meines Berufes, den ich hier nicht offen nennen werde, wers aber wissen will, kanns durchaus per PN erfragen, eine der besten Rechtskenntnisse hier im Forum habe. Und ich kann durchaus § lesen und auslegen. Aber nur auslegen, begründen und nicht Rechtsprechen, denn das macht nur der Richter.
Und ich bleibe auch dabei. Die Leitstelle erhebt Infos und gibt die Richtung vor, dass heißt ob der Einsatz dringend ist oder nicht. Allerdings genehmigt sie keine Sonderrechte, die nimmt der Fahrer in Anspruch. Die Leitstelle kann nur sagen, ob auf Grund ihrem Kenntnisstand Sonderrechte in Anspruch genommen werden können. Tragen andere Tatsachen, die nur dem Fahrer bekannt sind, dazu bei, dass die Vorraussetzungen von §§ 35/38 StVO erfüllt sind, so kann er sie in Anspruch nehmen. Und zwar ohne "Genehmigung" der Leitstelle. Ich praktiziere es jedenfalls so, dass ich bestimmte Details die für meine Sonderrechtsentscheidung wichtig sind bei der Leitstelle erfrage und dann entscheide ich selber, ob ich mit Sonderrecht und/oder Blau/Krach fahre.
Und setze ich mich auch mal über eine Entscheidung der Leitstelle weg, und er fragt warum, dann erklär ichs ihm halt.
Und zum Thema Werkfeuerwehr. Fahrzeuge, die mit Sondersignalanlagen ausgerüstet sind und dies von der Zulassungsstelle genehmigt haben, dürfen bei vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch ausserhalb des Werkes die SoRe in Anspruch nehmen. Innerhalb des Werkes, soweit es nicht ÖVR ist, können die auch mit SoSi zur Kantine zum Mittagessen fahren. In nicht ÖVR gilt die StVO, StVZO nicht. Auch wenn so ein kleines schönes zierliches Schildchen nach der Zufahrtschranke steht "Hier gilt die StVO" - das hat dann allenfalls zivilrechtliche Bedeutung.
Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...