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Thema: Sonderrechte zulassen....

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  1. #1
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    Sonderrechte zulassen....

    Hey Leute!

    Ich wurde vor kurzem gefragt wer alles einem Einsatzfahrzeug für einen Einsatz Sonderrechte gestatten darf.

    Bei öffentlicher Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Co ist das ja klar - die verantwortliche Leitstelle lässt die Sonderrechte für einen Einsatz zu oder auch nicht.

    Aber wie verhält es sich zum Beispiel bei einer Werkfeuerwehr? Mal angenommen der Chef wohnt zirka 30km weg. In der Firma passiert ein Großschadensereignis. Der Chef wird von der eigenen Leitstelle benachrichtig. Wann darf der Chef der Werkfeuerwehr mit seinem Einsatzfahrzeug mit eingebauter Sonderrechtsanlage das Werk bzw. den Einsatzort mit Alarm anfahren? Darf das die werkeigene Leistelle "genehmigen" oder wer ist dafür verantwortlich?
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    Also ich bin der Meinung, dass dies in erster Linie vom Fahrer abhängt. Egal ob Werkfeuerwehr/-leitstelle oder einer BOS.
    Denn die Leitstelle kann ja nur Informationen grundsätzlicher Art zum Einsatz erheben und eine gewisse "Richtung" (Zeitkritisch oder nicht) vorgeben. Aber die Bedingungen vor Ort, zum Beispiel Verkehrs-/ Wetterlage usw kann die Leitstelle meistens nicht einschätzen. Aber gerade die Verkehrslage spielt bei der Einstufung, ob "dringend geboten" oder sogar "höchste Eile" eine große Rolle. Die Verkehrslage kann sehr wohl darüber entscheiden, ob ein Einsatzauftrag (Notfalleinsätze, i.d.R. keine KTW's; techn. Einsätze FW) ordentlich erledigt werden kann.
    Somit liegt die letzte Entscheidung ob, Sonder-/Wegerechte in Anspruch genommen werden beim Fahrer, der ja auch auch die Verantwortung trägt.

    Ein Chef einer Firma kann dies höchstwahrscheinlich nicht beantworten, da so einem vermutlich die rechtlichen Kenntnisse fehlen!?


    Gruß...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  3. #3
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    Ob Sonderrechte angewendet werden, ist die ALLEINIGE entscheidung des Fahrers, der das entsprechend dem Meldebild der Leitstelle entscheiden muss (i.d.R. gibt ja die Leitstelle durch entsprechende Zusatzinfos wie Notfalleinsatz ein Hinweis auf die zu erwartende Dringlichkeit)


    Auch der Chef ist dafür selbst verantwortlich und muss abwägen, ob seine Anwesenheit am Einsatzort entsprechend dringlich geboten ist. Dies entscheidet er anhand der Lagemeldung der Leitstelle bzw. der Kollegen vor Ort. Sollte sich die Lage während der Anfahrt negativ oder positiv ändern beeinflusst dies natürlich auch die Weiterfahrt ob mit oder ohne SR.

    Grundsätzlich gilt immer, sollte z.B. ein Geschwindigkeitsverstoß anhängig werden wird die Ordnungsbehörde bzw. ein Verkehrsrichter die Gründe für die Fahrt unter Berücksichtigung von §35 StVO ebenfalls abwägen und das Verfahren entsprechend einstellen bzw. eben nicht.

  4. #4
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    Ungeachtet meinen beiden Vorrednern, die sich wieder mal nur auf ihr "Bauchgefühl" und nicht auf die aktuelle Gesetzes-/Vorschriften-Lage in Deutschland stützen...

    Sind "Sonderrechte im Bereich der StVO" für angehörige Fahrzeuge einer Werkfeuerwehr nur durch die Zuständige Leitstelle des jeweiligen Bereiches frei zu geben.

    Da das zulassen einer SoSi-Anlage für Werkfeuerwehren immer an Auflagen geknüpft ist, dürfen diese (meist) nur auf dem Werksgelände eingesetzt werden. (ausserhalb der StVO)
    Darüber hinaus gibt es auch Auflagen, die es gestatten in Bereichen ausserhalb des Werksgeländes SoRe in Anspruch nehmen zu dürfen. Aber eine Allgemeine "Freigabe" für SoRe im Bereich der StVO nach "gut dünken", also wie man will wird es für niemanden geben. Solche Freigaben sind immer an die Weisungen der Zuständigen (z.B.) Kreisleitstelle gebunden.

    Sollte jetzt beispielsweise die "Leitstelle" des Werkes noch mehr Einsatzkräfte benötigen, kann sie dies ja wie bekannt über die Zuständige (z.B.) Kreisleitstelle anfordern und die "Telefonische-Alarmierung" ihrer Führungskräfte veranlassen. Woraufhin die "Richtige-"Leistelle dann die SoRe auch im Bereich der StVO zulassen kann.

    (Sollte jemand sie "besser wissen" dann bitte ich um eine Kopie des entsprechenden Zulassungs-Schreibens des Innenministerums.)

    -----
    meine folgende Ausdrucksweise ist zu entschuldigen, aber es nervt allmälich, dass einige nicht einen Paragraphen in der StVO nachlesen können
    -----
    Ungeachtet irgendwelcher Hirngespinstiger Vorstellungen von einigen Leuten hier, der Fahrer dürfe ALLEIN entscheiden. Was völliger Blödsinn ist.

    Zur Vorraussetzung einer SoRe-Anfahrt gehört ab Start einzig und allein die Anweisung der Leitstelle "Höchste Eile Ist Geboten!" (anderorts auch Notfalleinsatz o.ä. bezeichnet)

    Sollte also ein Fahrer, irgend eines SoRe-Fahrzeuges auf die Idee kommen, ich fahre heute mal "Blau" kann die als Mißbrauch von Sonderrechten ausgelegt werden und gibt im minderschwersten Fall minimum einen Punkt in Flensburg. Ungeachtet jeglicher sonstiger Vergehen wie Nötigung, gefährdung der öffentlichen Sicherheit usw.
    -----

    MfG Fabsi

  5. #5
    Registriert seit
    03.07.2005
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    264
    Zitat Zitat von Fabpicard
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    meine folgende Ausdrucksweise ist zu entschuldigen, aber es nervt allmälich, dass einige nicht einen Paragraphen in der StVO nachlesen können
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    Ungeachtet irgendwelcher Hirngespinstiger Vorstellungen von einigen Leuten hier, der Fahrer dürfe ALLEIN entscheiden. Was völliger Blödsinn ist.

    Zur Vorraussetzung einer SoRe-Anfahrt gehört ab Start einzig und allein die Anweisung der Leitstelle "Höchste Eile Ist Geboten!" (anderorts auch Notfalleinsatz o.ä. bezeichnet)

    Sollte also ein Fahrer, irgend eines SoRe-Fahrzeuges auf die Idee kommen, ich fahre heute mal "Blau" kann die als Mißbrauch von Sonderrechten ausgelegt werden und gibt im minderschwersten Fall minimum einen Punkt in Flensburg. Ungeachtet jeglicher sonstiger Vergehen wie Nötigung, gefährdung der öffentlichen Sicherheit usw.
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    MfG Fabsi
    Ich bleibe nach wie vor dabei, der Fahrer allein entscheidet wie er zum Einsatzort fährt.

    Grundlage dieser Entscheidung ist natürlich das von der Leitstelle mitgeteilte Meldebild, und wenn es Notfall heißt und er fährt an, als geht er zum Kaffetrinken bei Oma oder es heißt eben nur Krankentransport und er fährt als steht ein Hochhaus in Flammen braucht er bei beiden Fällen sehr gute Argumente (die er vermutlich in beiden Fällen nicht hat, da das Meldebild jeweils das Gegenteil ausgedrückt hat) warum er entsprechend gefahren ist.

    Darauf habe aber ich auch in meinem vorstehenden Beitrag hingewiesen.


    Ich kenne die Entsprechenden Paragraphen und da steht definitiv nix von wegen es obligt der Entscheidung der Leitstelle ob Sonderrechte angewandt werden dürfen.

    Zitat Zitat von Fabpicard
    Sollte jetzt beispielsweise die "Leitstelle" des Werkes noch mehr Einsatzkräfte benötigen, kann sie dies ja wie bekannt über die Zuständige (z.B.) Kreisleitstelle anfordern und die "Telefonische-Alarmierung" ihrer Führungskräfte veranlassen. Woraufhin die "Richtige-"Leistelle dann die SoRe auch im Bereich der StVO zulassen kann.
    Dazu bräuchte die Leitstelle den Rang einer zur Ausstellung von Genehmigungen Berechtigten Behörde. Und das ist sie definitiv nicht.

    Wenn ein Feuerwehrmann einer WF Sonderwarneinrichtungen auf dem privat PKW hat, hat er die i.d.R. nicht nur um zwischen Tor 1 und Tor 2 mit viel Licht und Lärm im Werk auf und ab zu fahren, sondern die Genehmigung dafür schließt i.d.R. die Genehmigung für die von Etienne genannten Fall mit ein. Natürlich ist auch er an §35 StVO gebunden, dass heißt nur Einsetzen wenn höchste Eile geboten ist etc.

  6. #6
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    Zitat Zitat von loxi
    Ich kenne die Entsprechenden Paragraphen und da steht definitiv nix von wegen es obligt der Entscheidung der Leitstelle ob Sonderrechte angewandt werden dürfen.
    Es steht "nur" drin, dass für die Verwendung von SoRe "Höchste Eile Geboten" sein MUSS. Und das entscheidet nunmal die Leitstelle, weil diese die meisten Informationen hat.

    Wenn z.B. die Leitstelle dir Mitteilt "Kindernotfall, blabla-Einsatzort-blub, es ist NICHT höchste Eile geboten" und du fährst mit, dann war das Mißbrauch von Sonderrechten, obwohl es hieß "Kindernotfall".
    Und warum??? Weil der Fahrer nunmal nicht alle Infos hat, die die Leitstelle hat. Deswegen entscheidet die Leitstelle nunmal ob erlaubt oder eben nicht.

    Zitat Zitat von loxi
    Dazu bräuchte die Leitstelle den Rang einer zur Ausstellung von Genehmigungen Berechtigten Behörde. Und das ist sie definitiv nicht.

    Wenn ein Feuerwehrmann einer WF Sonderwarneinrichtungen auf dem privat PKW hat, hat er die i.d.R. nicht nur um zwischen Tor 1 und Tor 2 mit viel Licht und Lärm im Werk auf und ab zu fahren, sondern die Genehmigung dafür schließt i.d.R. die Genehmigung für die von Etienne genannten Fall mit ein. Natürlich ist auch er an §35 StVO gebunden, dass heißt nur Einsetzen wenn höchste Eile geboten ist etc.
    Wie schon erwähnt, bitte ich die eine Kopie der Sondergenehmigung, die für ein WF-Fahrzeug ausgestellt wurde, und dies so erlaubt hier rein zu stellen (alternativ per email an mich).

    Da den WF's wie auch z.B. GVG Gasvertriebe oder GEW (Energieversorgungsunternehmen in Köln) oder auch RWE (welchem "Verein" ich zudem angehöre) Solche "Sondergenehmigungen erteilt wurden und diese nur SoRe gestattet, wenn die zuständige Leitstelle diese für den betreffenden Einsatz "Genehmigt".


    MfG Fabsi

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