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Thema: Sonderrechte zulassen....

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  1. #1
    Jens1985 Gast
    Nur mal nebenbei, in NRW z.b. ist es definitiv so, das die Leitstelle der Feuerwehr gegenüber NICHT Weisungsbefugt ist, sondern nur dem RD gegenüber, also kann das der im beispiel genannte Leiter einer (öffentlich annerkannten) WF die auch mit im Alarmplan steht, ganz alleine entscheiden, die Leitstelle gibt nur Infos, nicht mehr.

    Im übrigen an den ersteller dieses Themas:

    Sonderrechte sind nicht = Wegerechte !

    die schriebst Sonder meintest wohl Wegerechte

    denn § 35 STVO gilt für jeden das hätte mit der WF nichts zu tun.


    Gruß Jens

  2. #2
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    Zitat Zitat von Jens1985
    Nur mal nebenbei, in NRW z.b. ist es definitiv so, das die Leitstelle der Feuerwehr gegenüber NICHT Weisungsbefugt ist, sondern nur dem RD gegenüber, also kann das der im beispiel genannte Leiter einer (öffentlich annerkannten) WF die auch mit im Alarmplan steht, ganz alleine entscheiden, die Leitstelle gibt nur Infos, nicht mehr.
    Wird bei uns auch so gelehrt (Maschinistenlehrgang und laufende Ausbildung, RLP). Der Fahrer entscheidet, ob er mit Sondersignal fährt oder nicht. Falls die Lage nicht eindeutig ist, wird sowieso mit Sondersignal gefahren.

  3. #3
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    Ob die Leitstelle in NRW der FW weisungsberechtigt ist oder nicht, hängt davon ab, ob es sich um einen Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt handelt. In einem Landkreis gehört die Leitstelle zur Kreisverwaltung und die Feuerwehr zur Gemeinde. In einer Kreisfreien Stadt gehört die Leistelle zur Feuerwehr und ist weisungebefugt.

    zurück zum Thema:

    In NRW sind Werkfeuerwehren öffentlich anerkannte Feuerwehren. Somit fallen sie unter den Begriff Feuerwehr gem. StVO. Bei Betriebsfeuerwehren sieht dies wieder anders aus, da diese per Gesetz (FSHG NW) abgeschafft wurden, sind sie keine "Feuerwehr".

    Sofern der Feuerwehr Sonderrechte zustehen, ist (zumindest in NRW) nicht zwischen Werk-, Berufs- oder Freiwillingen Wehren zu unterscheiden!
    Näheres ist im FSHG nachzulesen.
    ***keine Signatur***

  4. #4
    Loco Gast
    Moin!

    Hier in Bielefeld wird durch die Polizei ganz klar und deutlich geschult: Der Einsatz der Sondersignalanlage - somit die Nutzung von Sonder- und Wegerechten - obligt IN LETZTER INSTANZ immer nur dem FAHRER des Einsatzfahrzeugs!

    Gruss, Loco

  5. #5
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    Ist doch klar. Es geht ja immerhin um seinen Führerschein. Er müsste ja auch das Bußgeld zahlen oder die Punkte verbuchen.
    ***keine Signatur***

  6. #6
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    Hey Leute!

    Komisch, dass die Meinungen hier dermaßen auseinandergehen. In den beiden Büchern "Sonderrechte im Einsatz" ist das anders beschrieben.
    Und da sind ja Gerichtsurteile drin und wurde von u.a. Rechtsanwälte rechachiert.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  7. #7
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    Anscheinend kommt es hier auf das jeweilige Bundesland an, auch wenn die StVO ja eigentlich Bundesweit gilt...

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Loco
    Moin!

    Hier in Bielefeld wird durch die Polizei ganz klar und deutlich geschult: Der Einsatz der Sondersignalanlage - somit die Nutzung von Sonder- und Wegerechten - obligt IN LETZTER INSTANZ immer nur dem FAHRER des Einsatzfahrzeugs!

    Gruss, Loco
    Das gilt überall in Deutschland. Gemeint ist aber, dass der Fahrer bei einer vorliegenden Indikation FÜR SoSi dieses auch benutzt. Soll heissen: Wenn er darf, kann er, muss aber nicht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Das gilt überall in Deutschland. Gemeint ist aber, dass der Fahrer bei einer vorliegenden Indikation FÜR SoSi dieses auch benutzt. Soll heissen: Wenn er darf, kann er, muss aber nicht.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ja, das kenne ich auch so. Aber wenn er eigentlich nicht darf, dann kann er sie nicht einfach doch in Anspruch nehmen.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  10. #10
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    Moin moin,

    genau so ist es. Allerdings ist es wohl von Organisation zu Organisation und Bundesland zu Bundesland verschieden, WER es denn erlaubt, mit SoSi zu fahren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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