Hey Leute!
Evt. habe ich mich etwas schlecht ausgedrückt. Natürlich genehmigt sie keine Sonderrechte. Damit war gemeint, dass die Leitstelle sagt, dass die Anfahrt mit Alarm ist oder ohne.
Meine Informationen sind so, dass die Leitstelle (die ganz normale, von WF mal zu schweigen), dir auf Anfahrt weisungsbefugt ist. Was ja auch niedergeschrieben steht.
Warum sagt die Pol in HH denn über Funk: Sonderrechte unter Beachtung der Sorgfallspflicht zugelassen?
Dann kann ja auch jeder Polizist für sich entscheiden ob mit oder ohne Alarm gefahren wird. Das ist doch so nicht richtig.
Es gibt ja auch Bereiche, wo nicht extra gesagt wird, dass das Rettungsmittel mit Sonderrechte fahren darf, sondern es eine Absprache im Vorfeld gab, wo ganz klar geregelt wird, wenn Notfalleinsatz in der Einsatzdurchsage (im Fall analoger Alarmierung) genannt wird mit Sonderrechte gefahren wird und wenn Einsatz für... ohne Sonderrechte gefahren wird.
Ich kenne auch Landkreise, da wird ganz klar in der Durchsage gesagt: "Einsatz für.... Sonderrechte zugelassen"
Der Fahrer entscheidet während der Anfahrt zum Einsatzort nicht, ob er Sonderrechte in Anspruch nehmen darf oder nicht.
Die Leitstelle entscheidet, ob die genannten Vorraussetzungen für §35 Abs. 5a StVO vorliegen. Der Fahrer darf nicht eigenständig von der Anordnung der Leistelle abweichen. Sollte es zu einer Abweichung kommen, muss er dieses der Leistelle unverzüglich mitteilen.
Eine formalrechtliche Anordnung der Leitstelle muss heißen "EINSATZMELDUNG...Höchste Eile ist geboten"
Daran gibt es also nicht viel zu rüttel. Steht auch so niedergeschrieben. Quellenangabe kann man gerne bei mir anfordern.
Mir geht es einzig um die WF Fahrzeuge. Dort müsste ja auch die Leitstelle entscheiden, wie in der normalen halt auch.