Also ich bin der Meinung, dass dies in erster Linie vom Fahrer abhängt. Egal ob Werkfeuerwehr/-leitstelle oder einer BOS.
Denn die Leitstelle kann ja nur Informationen grundsätzlicher Art zum Einsatz erheben und eine gewisse "Richtung" (Zeitkritisch oder nicht) vorgeben. Aber die Bedingungen vor Ort, zum Beispiel Verkehrs-/ Wetterlage usw kann die Leitstelle meistens nicht einschätzen. Aber gerade die Verkehrslage spielt bei der Einstufung, ob "dringend geboten" oder sogar "höchste Eile" eine große Rolle. Die Verkehrslage kann sehr wohl darüber entscheiden, ob ein Einsatzauftrag (Notfalleinsätze, i.d.R. keine KTW's; techn. Einsätze FW) ordentlich erledigt werden kann.
Somit liegt die letzte Entscheidung ob, Sonder-/Wegerechte in Anspruch genommen werden beim Fahrer, der ja auch auch die Verantwortung trägt.

Ein Chef einer Firma kann dies höchstwahrscheinlich nicht beantworten, da so einem vermutlich die rechtlichen Kenntnisse fehlen!?


Gruß...