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Thema: Sonderrechte zulassen....

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Das gilt überall in Deutschland. Gemeint ist aber, dass der Fahrer bei einer vorliegenden Indikation FÜR SoSi dieses auch benutzt. Soll heissen: Wenn er darf, kann er, muss aber nicht.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ja, das kenne ich auch so. Aber wenn er eigentlich nicht darf, dann kann er sie nicht einfach doch in Anspruch nehmen.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    Moin moin,

    genau so ist es. Allerdings ist es wohl von Organisation zu Organisation und Bundesland zu Bundesland verschieden, WER es denn erlaubt, mit SoSi zu fahren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    WER es denn erlaubt, mit SoSi zu fahren.
    Ich denke doch mal, dass die nicht abhängig vom Bundesland ist, sondern davon, wer die meisten Informationen hat.

    Was ja in den meisten Fällen die Leistelle ist.

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    genau so ist es. Allerdings ist es wohl von Organisation zu Organisation und Bundesland zu Bundesland verschieden, WER es denn erlaubt, mit SoSi zu fahren.
    Denk ich nicht.

    Die Leitstelle gibt dem Fahrer ein Meldebild, dass auf Grund der vorhandenen Informationen erstellt wird. Wenn dieses nicht darauf hinweist, dass "höchste Eile geboten ist" weils entweder keine dringende Lage ist oder weil einfach der Hinweis "Anfahrt im Sonder" oder "Notfall" fehlt, fehlt ihm die Sachgrundlage für Sonderrechte.

    Dabei hat ihm die Leitstelle nicht die Sonderrechte verboten, sondern die Lage entspricht einfach nicht §35 StVO was dem Fahrer klar sein muss. Fährt er trotzdem mit Sonderrechten, verstößt er gegen das Gesetz.

  5. #5
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    114

    Beides möglich ?

    Ich denke es ist beides Möglich und vernünftig.

    Wenn ich ausrücke bekomme ich von der Leitstelle eine Meldung und die Info ob mit oder ohne gefahren wird. Daran halte ich mich - denn die haben doch mehr Infos als ich, also warum sollte ich mich aus dem Fenster lehnen und einfach weil ich Lust habe mit anfahren ?
    Wenn ich aber unterwegs bin, und feststelle das ich im Stau stehe, dann kann ich doch bei der Leitstelle Meldung machen und bei Bedarf mit weiterfahren, ganz einfach. So hat meist die Leitstelle das sagen, und ich finde zu recht und einmal im Jahr darf ich dann sozusagen selbst entscheiden.

    Wer von euch letzlich richtig liegt ist nicht ganz so einfach zu beantworten wie die Diskusion ja zeitgt, aber wem fällt den schon ein Zacken aus der Krone wenn er ohne zur Einsatzstelle fährt? -- keinem -- wenn doch sollte er besser gar nicht ans Steuer eines Einsatzfahrzeuges.

    (Zumal auch die Leitstelle sich was bei der Sache überlegt)
    Wer will dem schon dem Richter erklären, das er auf eigene Verantwortung mit gefahren ist und die Gruppe Kinder eben gerade im Weg stand????

  6. #6
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    Moin moin,

    also, beim RD ist es wohl in aller Regel so, dass die Leitstelle in Sachen SoSi weisungsbefugt ist. Bei der Feuerwehr entscheidet wohl (so entnehme ich es zumindest anderen Beiträgen aus diesem Forum) der Fahrzeugführer oder -fahrer anhand der Lagemeldung.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    467

    sondersignal

    wenn`s doch am Auto is , warum soll ma´ des den net benutze ?

    gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    also, beim RD ist es wohl in aller Regel so, dass die Leitstelle in Sachen SoSi weisungsbefugt ist. Bei der Feuerwehr entscheidet wohl (so entnehme ich es zumindest anderen Beiträgen aus diesem Forum) der Fahrzeugführer oder -fahrer anhand der Lagemeldung.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Fast.

    wie hier schon "SO LAUT" rumgeschriehen wurde *g*

    Ist letztendlich immer der Fahrzeugführer dafür verantwortlich.

    Wobei es aber egal ist, welche Leitstelle wem sagt, dass es nicht nötig sei. Würde derjenige Fahrer sich vor Gericht schwer tun, die Klagen wegen Mißbrauch von Sonderrechten zu gewinnen.


    MfG Fabsi

  9. #9
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    1.988
    Bei uns wird in der Regel nicht von der FEL gesagt ob SoSi zugelassen oder nicht. Da heißt es nur VU mit eingeklempter Person da und da. oder Feuer da und da. Dann fahren wir mit SoSi. Heißt es Ölspur dann fahren wir in der Regel ohne SoSi, genauso wie bei umgestürzen Baum. Bei Hochwassereinsätzen oft erlebt das Nachbarwehren mit SoSi fahren, wo unsere Wehr keine SoSi in Anspruch nimmt. Ich habe ganz selten gehört das die FEL gesagt hat das eine Ortswehr den Einsatzort ohne SoSi anfahren soll.

    Blinky

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