Hallo zusammen,

wie schon gesagt es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.Zum teil ist es auch von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.
Bei uns in B-W, Lkr. Lö ist es so geregelt, das die Ilst im Rettungsdienst weißungsbefugt ist, also sagt anfahrt mit oder ohne Sosi. Im Feuerwehrwesen ist immer der Gruppenführer weisungsbefugt. Da kann die Ilst lange sagen anfahrt ohne, wenn der Gf sagt mit wird mit gefahren. In der Regel wird bei uns nur mit gefahren wenn es wirklich eilt, also bei Brand, Menschenrettung. bei TH Öl Wasser oder Bäume oder so wird ohne gefahren. Aber wie gesagt das entscheidet der jeweilige Gf oder EL.

Gruss

Oliver