Denk ich nicht.Zitat von Mr. Blaulicht
Die Leitstelle gibt dem Fahrer ein Meldebild, dass auf Grund der vorhandenen Informationen erstellt wird. Wenn dieses nicht darauf hinweist, dass "höchste Eile geboten ist" weils entweder keine dringende Lage ist oder weil einfach der Hinweis "Anfahrt im Sonder" oder "Notfall" fehlt, fehlt ihm die Sachgrundlage für Sonderrechte.
Dabei hat ihm die Leitstelle nicht die Sonderrechte verboten, sondern die Lage entspricht einfach nicht §35 StVO was dem Fahrer klar sein muss. Fährt er trotzdem mit Sonderrechten, verstößt er gegen das Gesetz.